Wortverbot

"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten auszudrücken und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zum empfangen und zu verbreiten." (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19).

1994 hat die Schweiz mit reichlich bundesrätlicher Propaganda den sog. Rassismusartikel in der Volksabstimmung knapp angenommen. Es steht aber auch in der erneuerten Verfassung, dass internationales Recht schweizerisches Recht aufhebe.

Zudem: Gott oder Christus dürfen ruhig und ungestraft verleugnet werden. Aber wehe, wenn ein Mensch den Holocaust oder Genozid oder etwas ähnliches abstreitet: Er bekommt es mit dem Gericht und mit Busse oder gar Gefängnis zu tun. Überhaupt: Ist ein solches Wortverbot mit Überwachung der einen Bürger über die andern, der ältesten Demokratie der Welt würdig?

Gertrud Schärer, Stettlen BE