Die "Unfehlbarkeit" der Asylrekurskommission

Vor der Abstimmung zu Schengen/Dublin wurde von den Befürwortern immer wieder herausgestrichen, dass Gesuche von Asylbewerbern, welche schon in einem EU Land ein Gesuch eingereicht hatten, in der Schweiz nicht mehr behandelt werden dürften. Nun masst sich die Asylrekurskommission an, diese klare Bestimmung nach ihrem Gutdünken zu interpretieren, indem sie ihre "Unfehlbarkeit" erklärt und verkündet, dass aufgrund eines ausländischen Entscheides "lediglich die Vermutung bestehe, dass die betroffene Person kein Flüchtling sei". Damit erklärt sie sich selbstherrlich zum Schiedsrichter über alle Asylentscheide in der EU. Wenn das Gesuch eines Asylbewerbers auch durch die oberste Instanz in Deutschland abgelehnt wurde, dann tönt es doch sehr unglaubwürdig, dass der Kandidat erst in der Schweiz "neue gewichtige Argumente" vorgebracht habe. Dieser arrogante Entscheid der ARK würde das Dublin-Abkommen zur Farce verkommen lassen, weil jeder Antragsteller behaupten könnte, er habe neue Beweismittel und damit Anrecht auf eine volle Untersuchung. Gerade diese Doppelspurigkeit sollte mit dem Abkommen aber ausgeschaltet werden.

Der Bundesrat und das Parlament sind gefordert, den mehr als eigenwilligen Interpretationen klarer Bestimmungen durch die ARK schnellstens einen Riegel zu schieben, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird.

Walter E. Haefliger, Binningen BL