Die
"Unfehlbarkeit" der Asylrekurskommission
Vor der Abstimmung zu Schengen/Dublin wurde von den
Befürwortern immer wieder herausgestrichen, dass Gesuche von Asylbewerbern,
welche schon in einem EU Land ein Gesuch eingereicht hatten, in der Schweiz
nicht mehr behandelt werden dürften. Nun masst sich die Asylrekurskommission
an, diese klare Bestimmung nach ihrem Gutdünken zu interpretieren, indem
sie ihre "Unfehlbarkeit" erklärt und verkündet, dass aufgrund
eines ausländischen Entscheides "lediglich die Vermutung bestehe,
dass die betroffene Person kein Flüchtling sei". Damit erklärt
sie sich selbstherrlich zum Schiedsrichter über alle Asylentscheide in
der EU. Wenn das Gesuch eines Asylbewerbers auch durch die oberste Instanz
in Deutschland abgelehnt wurde, dann tönt es doch sehr unglaubwürdig,
dass der Kandidat erst in der Schweiz "neue gewichtige Argumente"
vorgebracht habe. Dieser arrogante Entscheid der ARK würde das Dublin-Abkommen
zur Farce verkommen lassen, weil jeder Antragsteller behaupten könnte,
er habe neue Beweismittel und damit Anrecht auf eine volle Untersuchung. Gerade
diese Doppelspurigkeit sollte mit dem Abkommen aber ausgeschaltet werden.
Der Bundesrat und das
Parlament sind gefordert, den mehr als eigenwilligen Interpretationen klarer
Bestimmungen durch die ARK schnellstens einen Riegel zu schieben, bevor noch
mehr Schaden angerichtet wird.
Walter E. Haefliger,
Binningen BL