Für eine Nichteinbürgerung brauch es keine Rechtfertigung
Es gibt kein Recht, dass ein Ausländer die Schweiz zwingen kann, dass man ihn einbürgern muss! Der Souverän, die Schweizerin und der Schweizer sollen frei entscheiden können, wen sie im Schweizerhaus, in unserem Lande einbürgern wollen oder nicht.
Und auch Richter und Gerichte haben in dieser Sache nichts zu bestimmen, zu befehlen und dreinzureden! Das gefällte Urteil des mündigen Schweizervolkes in unserer Demokratie ist verbindlich, abschliessend und endgültig. – Unterstützen Sie deshalb die Einbürgerungsinitiative mit einem wuchtigen JA und verhindern somit konsequent einen drohenden Demokratieverlust!
Stefan Ruch, St. Gallen