A propos Menschenrechte
Immer häufiger wird von realitätsfremden Richtern die Menschenrechtskonvention dazu missbraucht, die Menschenrechte der Allgemeinheit zu verletzen. Jüngstes Beispiel: Ein 27jähriger Türke kam während Jahren regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt. Das Urteil lautete auf über ein Jahr Haft und anschliessender Ausweisung. Er gelangte an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg. Das Urteil: Die Schweiz hätte mit der Wegweisung sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Damit nicht genug, es wurden ihm noch dreitausend Euro Genugtuung zugesprochen! Eigentlich eine Ermunterung, weitere Delikte zu begehen. Aber: Hat die Öffentlichkeit keine Menschenrechte, z.B. Schutz vor Straftätern? Ermöglicht das Urteil nicht eventuell sogar weitere Straftaten? Offenbar liegen den Strassburger Richtern primär Menschenrechte und Wohlergehen von Straftätern, weniger der Allgemeinheit, am Herzen. Unsere Obrigkeit wäre gut beraten, die Einbindung der Schweiz in internationale Organisationen realistisch zu überprüfen. Als souveräner Staat brauchen wir keine fremden Richter. Wir haben überdies selbst welche, die zum Nachteil unseres Landes skurrile Urteile fällen…
Otto Weiersmüller, Uetikon ZH