Champagne: Ein Beispiel für Klein-Beigeben

Es ist gang und gäbe, dass ein Produkt den Namen der Gemeinde, in welchem es entsteht, tragen darf. Vom Bundesrat hätte die Waadtländer Gemeinde Champagne, seit über achthundert Jahren im Weingeschäft, mit ihren Winzern erwarten dürfen, dass dieser sich vehement einsetzt, für das Recht auf Beibehaltung des gleichlautenden Namens auf den Weinetiketten mit dem Vermerk "Produit Suisse".

Wenn eine Beschwerde-Partei (oder Gemeinde), sei sie auch noch so klein, nicht einmal ein Eintreten auf ihre berechtigte Gegenklage erfährt, so hat diese ebenfalls das Recht, jegliche Forderung zu ignorieren. Auch der Europäische Gerichtshof verhält sich diesbezüglich abweisend und somit unfair.

In den Bilateralen I steht nirgends geschrieben, dass ein grösserer Kläger automatisch das Recht hat, seinen kleineren Kontrahenten nicht zu konsultieren, anzuhören und unabhängig zu beurteilen. Dies zeigt einmal mehr, wie enorm schädlich der vorauseilende Gehorsam für unser internationales Ansehen ist. Gute, das heisst hart für Schweizer Interessen kämpfende Politiker und Diplomaten brauchen wir dringend, damit vor EU-Wirtschaftsanwälten nicht weiterhin devot der Bückling gemacht wird. Der Prix Courage, welcher speziell die Standfestigkeit bei Angriffen der Europäischen Union auf unsere Freiheitsrechte honoriert, wäre eine wichtige, lohnende und nötige Investition!

Marcus Stoercklé jun., Basel