Champagne:
Ein Beispiel für Klein-Beigeben
Es ist gang und gäbe, dass ein Produkt den Namen der Gemeinde, in
welchem es entsteht, tragen darf. Vom Bundesrat hätte die Waadtländer
Gemeinde Champagne, seit über achthundert Jahren im Weingeschäft,
mit ihren Winzern erwarten dürfen, dass dieser sich vehement einsetzt,
für das Recht auf Beibehaltung des gleichlautenden Namens auf den Weinetiketten
mit dem Vermerk "Produit Suisse".
Wenn eine Beschwerde-Partei (oder Gemeinde), sei sie auch noch so klein, nicht einmal ein Eintreten auf ihre berechtigte Gegenklage erfährt, so hat diese ebenfalls das Recht, jegliche Forderung zu ignorieren. Auch der Europäische Gerichtshof verhält sich diesbezüglich abweisend und somit unfair.
In den Bilateralen I steht
nirgends geschrieben, dass ein grösserer Kläger automatisch das
Recht hat, seinen kleineren Kontrahenten nicht zu konsultieren, anzuhören
und unabhängig zu beurteilen. Dies zeigt einmal mehr, wie enorm schädlich
der vorauseilende Gehorsam für unser internationales Ansehen ist. Gute,
das heisst hart für Schweizer Interessen kämpfende Politiker und
Diplomaten brauchen wir dringend, damit vor EU-Wirtschaftsanwälten nicht
weiterhin devot der Bückling gemacht wird. Der Prix Courage, welcher
speziell die Standfestigkeit bei Angriffen der Europäischen Union auf
unsere Freiheitsrechte honoriert, wäre eine wichtige, lohnende und nötige
Investition!
Marcus Stoercklé jun., Basel