Man
sägt den Ast, auf dem man sitzt, nicht ab
Nicht die echten Asylanten sind es, die das gegenwärtige grosse Dilemma
provozieren. Nein es sind die in der Schweiz illegal lebenden Ausländer
und nicht weniger die sehr vielen, von unseren Steuergeldern teuer bezahlten
Funktionäre der Asylindustrie. Denken wir einmal an das Heer von Richtern,
Rechtsanwälten, Beratern und Betreuern aller Art, von Ärzten mit
Medikamenten, von Krankenhäusern inklusive Infrastruktur und Personal,
und dann, vergessen wir nicht die Polizei, die verschiedenen Behörden,
und alle Aufwendungen für das Wohnen, den Lebensunterhalt, die Schulen
und Weiterbildung der Asylanten und dazu die Verwaltung all dieser Bereiche
und vieles andere mehr. Dass dies alles unseren, ohnehin schon hohen Steuerfuss
belastet, liegt auf der Hand. Es ist nicht verwunderlich, dass fast jeder
im Sozialbereich erwähnte Gehaltsbezüger glaubt, gerade seine Tätigkeit
sei die Wichtigste und sein Posten dürfe im Zuge der Sparmassnahmen nie
aufgehoben werden.
Nicht zufällig entspringen die Nein-Parolen zur Asylgesetzrevision und zum neuen Ausländergesetz lautstark den Hilfswerken, Wohltätigkeitsinstitutionen, sowie kirchlichen Kreisen. Da wird gleich die Humanität ins Feld geführt. Mit unwahren Darstellungen werden die Gesetze durch unsere "teuerste" Alt-Bundesrätin Frau Dreifuss entstellt und als hartherzig und nicht menschenwürdig bezeichnet. Bei vielen Neinsagern geht es gar nicht um die Flüchtlinge, von denen ca. 75 Prozent Illegale sind. Von allen Asylsuchenden waren im Jahr 2004 fast 30 Prozent kriminell.
Artikel 32 des neuen Gesetzes hält fest, dass ein Asylverfahren auch dann durchgeführt wird, wenn der Gesuchsteller keine Reise- oder Identitätspapiere abgibt, sofern er das Fehlen der Papiere glaubhaft begründen kann. Zudem findet in jedem Fall eine Anhörung im Beisein eines Hilfswerkvertreters statt, und es besteht in jedem Fall eine Rekursmöglichkeit. In den Empfangsstellen wird sogar auf Rechtsberatung hingewiesen.
Christoph Blocher, der Vater dieser beiden Gesetze bezeichnet die Grundsätze dieser neuen Verordnungen so: "Auch mit dem neuen Asylgesetz werden alle, die an Leib und Leben verfolgt sind, in der Schweiz aufgenommen - mit oder ohne Ausweis."
Wenn wir den Zugang zu unserem Asylrecht bloss für Flüchtlinge, die an Leib und Leben verfolgt sind, offen halten wollen, dann müssen wir die heutige Ordnung für Wirtschaftsflüchtlinge und Schlepper erschweren.
In diesem Fall stimmen
wir am 24. September Ja zu beiden Gesetzen.
Hardy Reutlinger, Schlieren ZH