Testfall für direkte Demokratie

Laut Zeitungsberichten versuchen Nationalräte, die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" als ungültig zu erklären. Dieser Versuch bildet einen neuen Testfall für die direkte Demokratie in der Schweiz. Die EU und ein Teil der Bundesbehörden versuchen, die direkte Demokratie zu schwächen oder gar zu beseitigen.

Die von Volk und Ständen erlassene Verfassung von 1999 ist verbindlich. Die oberste Gewalt im Staate steht der Mehrheit von Volk und Ständen zu. Auch die Verfassung kann geändert werden. Einzige Grenze für die Änderung der Verfassung sind die Schranken des zwingenden Völkerrechtes (z.B. Genozid, Sklaverei, Folterverbot, etc.). Übliches Völkerrecht ist keine Schranke für die oberste Gewalt von Volk und Ständen. Der oberste Wille von Volk und Ständen geht vor. Wer die oberste Gewalt im Staat missachtet, z.B. durch Ungültigerklärung einer Initiative, die üblichem Völkerrecht eventuell widerspricht, untergräbt den Rechtsstaat, die Gültigkeit der direkten Demokratie und den Frieden im Staat. Diese Werte bilden die Grundlage der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das Völkerrecht und Menschenrechtskonvention über die Grundlagen unseres Staates stellen würde, bindet die Schweizerische Eidgenossenschaft nicht. Sie muss ein solches Urteil nicht vollziehen. Unser eigenes Recht geht dem Urteil von fremden Richtern in einem solchen Falle vor.

Hans Baur, Beinwil am See AG