Testfall
für direkte Demokratie
Laut Zeitungsberichten versuchen Nationalräte, die Volksinitiative
"für demokratische Einbürgerungen" als ungültig zu
erklären. Dieser Versuch bildet einen neuen Testfall für die direkte
Demokratie in der Schweiz. Die EU und ein Teil der Bundesbehörden versuchen,
die direkte Demokratie zu schwächen oder gar zu beseitigen.
Die von Volk und Ständen
erlassene Verfassung von 1999 ist verbindlich. Die oberste Gewalt im Staate
steht der Mehrheit von Volk und Ständen zu. Auch die Verfassung kann
geändert werden. Einzige Grenze für die Änderung der Verfassung
sind die Schranken des zwingenden Völkerrechtes (z.B. Genozid, Sklaverei,
Folterverbot, etc.). Übliches Völkerrecht ist keine Schranke für
die oberste Gewalt von Volk und Ständen. Der oberste Wille von Volk und
Ständen geht vor. Wer die oberste Gewalt im Staat missachtet, z.B. durch
Ungültigerklärung einer Initiative, die üblichem Völkerrecht
eventuell widerspricht, untergräbt den Rechtsstaat, die Gültigkeit
der direkten Demokratie und den Frieden im Staat. Diese Werte bilden die Grundlage
der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes,
das Völkerrecht und Menschenrechtskonvention über die Grundlagen
unseres Staates stellen würde, bindet die Schweizerische Eidgenossenschaft
nicht. Sie muss ein solches Urteil nicht vollziehen. Unser eigenes Recht geht
dem Urteil von fremden Richtern in einem solchen Falle vor.
Hans Baur, Beinwil am See AG