Drogensucht auf Kosten der Krankenkassen und der IV
Wussten Sie, dass Sie rund 25'000 Drogensüchtigen (22'000 im Methadon-Programm und dreitausend im Heroin-Programm) den Suchtstoff mit Ihren Krankenkassen-Prämien finanzieren? Hinzu kommen die immensen Kosten für ärztliche und «psychosoziale Betreuung» auf Kosten der Steuerzahler (Sozialwerke). Auch die Invalidenversicherung wird jährlich mit rund hundert Millionen Franken für die mehr als 2'500 voll- und mehreren Tausend teilinvaliden Drogensüchtigen zur Kasse gebeten.
Das «BAG» (Bundesamt für Gesundheit) beziffert die Anzahl Drogensüchtiger in der Schweiz inzwischen mit dreissigtausend (inkl. Dunkelziffer gar vierzigtausend), Methadonbezüger nicht eingerechnet. Das Volk hat vor ein paar Jahren einer Heroinabgabe an «vorläufig» dreitausend Süchtige zugestimmt. Mit dem Wort «vorläufig» wurde ein Blanko-Check ausgestellt, die Drogenabgabe auf eine beliebige Anzahl Süchtige auszudehnen. Bundesrat und Parlament haben beschlossen, diesen Blanko-Check einzulösen, was nichts anderes heisst, als dass alle dreissigtausend Süchtigen in den Genuss von Staatsdrogen auf Kosten der Krankenkassen gelangen können. Als Suchtstoff soll künftig nicht nur Heroin, sondern auch Kokain, Morphium, Cannabis, etc. zur «Behandlung» von drogenabhängigen Personen zugelassen werden. Auch die Alterslimite von achtzehn Jahren wurde gestrichen. Das Ziel der Abstinenz findet man nirgends mehr im neuen Gesetz. Die Kantone werden per Gesetz verpflichtet, genügend «Fixerstübli» für den staatlichen Drogenkonsum einzurichten. Gegen diese Gesetzesänderungen, welche man dem Volk nicht zur Abstimmung vorlegen wollte, wurde das Referendum ergriffen.
Die Frist für das Referendum läuft noch bis Ende Juni 2008. Unterzeichnen auch Sie, denn wir wollen nicht noch mehr junge Drogensüchtige auf Kosten der Krankenkassen und der Allgemeinheit. Informationen erhalten Sie auf www.drogstop.ch oder beim Referendumskomitee, Postfach 2466, 3601 Thun, Telefon 033 221 89 44.
Christine Weiss, Watt ZH