Ausschaffung via Botschaft

Afrikanische Staaten zeigen sich wenig kooperativ bei der Rückschaffung von Landsleuten in ihre Heimat. Was spricht dagegen, die Auszuschaffenden in ihre jeweilige Botschaft in Bern zu überstellen und ihnen das Verlassen dieses Domizils zu verwehren? Fortan wäre es Sache der zuständigen diplomatischen Vertretung, für die angemessene Betreuung ihrer Leute aufzukommen. Und sollten sich die Damen und Herren Botschafter (im eigenen Interesse?) dazu entschliessen, ihre Landsleute baldmöglichst in ihren Heimatstaat zurückzuschaffen, wäre die Schweiz gewiss kooperativ.

Hans Keller, Wiesendangen