Verfassung verletzt

(Antwort auf Leserbrief vom 23.10.2010 im SG-Tagblatt)

In seinem Leserbrief behauptet Herr Kewin Seemann aus Frauenfeld, dass
bei Annahme der Ausschaffungs-Initiative das Völkerrecht und die Verfassung
verletzt und missachtet wird.

Eine Verletzung des Völkerrechts dürfte bei Annahme der Initiative am 28. November 2010
so wenig der Fall sein, wie dies bei der Minarett-Initiative vor einem Jahr war. Hingegen
ist die Bundesverfassung nicht in Stein gemeisselt sondern dafür da, dass diese auch
geändert werden kann.

Auch ist ganz klar, dass nur bei schweren Delikten ausgeschafft werden kann. Die
schwere der Taten sind in der Initiative klar beschrieben. Niemand wird wegen einer gestohlenen
Schokolade ausgeschafft.

Die Ausschaffungs-Initiative ist eine Vorlage mit Zähnen. Sie dürfte deshalb –wie
die neusten Umfragezahlen zeigen- auch angenommen werden.

Kurt Koller, Lichtensteig