Täuschung der Stimmbürger

Normalerweise könnte man ja annehmen, dass ein Gegenentwurf zu einer Initiative in etwa so aussieht: Etwas abgeschwächt aber trotzdem in die selbe Stossrichtung wie die Initiative. Das war einmal. Liebe Mitbürger: Ich warne Sie ausdrücklich vor einer groben Täuschungskampagne, die bei der kommenden Abstimmung über die Ausschaffung krimineller Ausländer auf uns zurollen wird. Da versuchen uns die Gegner der Ausschaffungsinitiative doch tatsächlich weise zu machen, dass ihr Gegenvorschlag ebenfalls darauf abziele, kriminelle Ausländer auszuschaffen. Dabei zielt dieser Gegenentwurf genau in die andere Richtung und möchte ganz im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiative die Ausschaffung von schwerkriminellen Ausländern mit allen Mitteln verhindern. Ich traute meinen Augen nicht: Der Gegenvorschlag verschlimmert die heutige Situation ganz drastisch und ist zwingend abzulehnen.

Der Gegenentwurf verweist in einer viel zu allgemeinen und unbestimmten Form auf das allgemeine Völkerrecht. Er verzichtet auf die klare Unterscheidung zwischen zwingendem und allgemeinen Völkerrecht. So werden in vielen Fällen etwa die Rechte der Schwerverbrecher höher gewichtet als das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit. Mit einem derart grossen richterlichen Ermessensspielraum würden fast keine Ausschaffungen mehr praktiziert oder sie würden zumindest in Folge von Rekursen über Jahre blockiert. Das kann doch nicht im Sinne der Schweizer Bevölkerung sein, die kriminelle Ausländer endlich zur Rechenschaft ziehen möchte? Ich weiss nicht, was Sie über die endlose Gewalt gewisser ausländischer Mitbürger denken. Ich jedenfalls habe langsam aber sicher genug von den täglichen sinnlosen Schlägereien, Messerstechereien, Vergewaltigungen, vom Drogenhandel und auch vom Sozialhilfemissbrauch. Wer sich hier als Gast nicht an unsere Regeln hält, soll unser Land verlassen müssen. Wer auch so denkt muss unbedingt auch Ja zur Ausschaffungsinitiative und Nein zum Gegenvorschlag sagen am 28. November.

Olivier Kessler, Wollerau SZ