Wit näbet de Schue

Mit einem süffisanten Unterton erklärt uns Bundesrat Leuenberger, dass er mit einem solchen negativen Urteil für die Schweiz im Flughafen-Lärmstreit mit Deutschland immer gerechnet habe. Würde er sein Handeln in dieser Sache aber ernsthaft hinterfragen, wüsste er warum. Ein von Deutschland und der Schweiz gemeinsam erarbeitetes Gutachten über die Fluglärmbelastung des Schwarzwaldes und der Schweiz im Zusammenhang mit dem Flughafen Kloten vom Oktober 2009 kommt nämlich zum Schluss, dass die Fluglärmbelastung für Personen im angrenzenden Deutschland im Vergleich zur Schweiz beinahe vernachlässigt werden könne.

Leuenberger verhandelte mit Deutschland im Herbst 2001 und kam mit einem schlechten Vertrag nach Hause. Wie konnte ein studierter Jurist und einst praktizierender Anwalt Verhandlungen aufnehmen, ohne sich vorher mit den Fakten ernsthaft auseinanderzusetzen?
Dem ist aber nicht genug. Man machte sich über Jahre weiterhin nicht an die Fakten, und es kommt durch von Leuenberger geführte Instanzen so spät zur Arbeit am eingangs erwähnten Gutachten, dass die Schweiz im Prozess vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg dieses Gutachten gar nicht mehr rechtzeitig und rechtswirksam einzubringen vermag.

Als einziger Lichtblick verbleibt, dass die auf  politischer Ebene wieder aufzunehmenden Gespräche mit Deutschland ein anderer Bundesrat führen wird. Unser Schönredner wird in Cancun schon bald im Klimahimmel entschwinden.

Wolfgang Sidler, Luzern