Wohin soll sich die Direkte Demokratie weiterentwickeln? (Podium UNI Basel)

Am Podium des Forums für Aussenpolitik (foraus) vom 17. November 2010  an der Uni  Basel , wurde über die Rolle des Völkerrechts in der Direkten Demokratie diskutiert.
Geri Müller, Nationalrat der Grünen redete von einer "Weiterentwicklung" der Direkten Demokratie in der heutigen Schweiz  mit vielen Minderheiten.
Was steckt tatsächlich hinter diesem, mehr oder weniger undefinierbaren Begriff " Weiterentwicklung"?
Durch ein, in der Schweiz neu zu schaffendes Verfassungsgericht , soll ein, dem Volk übergeordnetes Entscheidungsgremium , reinste Macht  ausüben und willkürlich festlegen, ob man über eine bestimmte Volksinitiative abstimmen darf oder nicht.
Die Schweiz braucht aber kein  Machtwort- sprechendes Verfassungsgericht.
In unserer schweizerischen  Bundesverfassung steht klar: Art. 10  Abs. 1 : Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
Abs. 3 : Folter und jede andere  Art  grausamer , unmenschlicher  oder erniedrigender   Behandlung  oder Bestrafung sind verboten. 
Das Bundesgericht wacht über die Einhaltung  der Bundesverfassung ,das genügt (...)
Daraus geht doch eindeutig hervor,  dass wir Schweizerinnen und Schweizer KEINE  zusätzlichen Belehrungen und Massregelungen  durch die Europ.  Menschenrechtskonvention  benötigen.

Kopfschütteln ausgelöst hat beim Schreibenden ,-als einer der Veranstaltungsteilnehmer-  die Aussage von Prof. Schefer (Prof. für Oeffentliches Recht Uni Basel) : Hitler sei schliesslich auch vom Volk gewählt worden und dadurch an die Macht gekommen...
Meine Frage: Sind wir in der Schweiz für diesen, zweifellosen Fehlentscheid von Deutschland verantwortlich?
Am Schluss der Veranstaltung blieb  (vielleicht beabsichtigt?) nur noch sehr wenig Zeit  für Fragen aus dem Publikum. Der Schreibende konnte immerhin folgende Frage stellen:  "Wer auferlegt uns in der Schweiz eigentlich den Zwang, dass wir immer meinen , wir müssten uns peinlich exakt dem Völkerrecht unterstellen;  andere Staaten tun dies nicht im Ansatz so."
Eine befriedigende Antwort erhielt ich keine. Geri Müller (Grüne Partei) betonte lediglich mehrmals , dass die "Minderheiten" in der Schweiz ein Anspruch auf Völker - und Menschenrechtskonforme Behandlung hätten.

SVP- Nationalrat Ulrich  Schlüer   entgegnete als letzter Votant auf dem Podium, dass inskünftige Rügen der Europ. Menschenrechtskonvention  (EMK) zwar zur Kennntnis genommen werden  sollten, jedoch KEINE Anpassungen  von Schweizerischen Volksentscheiden  zu vollziehen sind.
Das Problem des Konfliktpotenzials ist nicht das Menschen - und Völkerrecht an sich, sondern diejenigen Menschen  (Politiker/ Innen) in unserem Land , welche permanent  glauben, diese Richtlinien allesamt  übereifrig  umsetzen zu müssen.-

Marcus Stoercklé jun., BASEL