Eltern sind in die Pflicht zu nehmen

Die ansteigende Gewaltkriminalität durch jugendliche Täter hat ein Ausmass erreicht, das die Lebensqualität weiter Bevölkerungskreise arg beeinträchtigt. In Schulen werden Kinder erpresst, Frauen und ältere Menschen meiden öffentliche Verkehrsmittel und des nachts die Strassen im Quartier. Gleichzeitig ist Fakt: Immer mehr Eltern kümmern sich nicht um die Erziehung, überlassen die Kinder sich selbst oder wollen die Erziehung an den Staat delegieren. Es ist deshalb dringend notwendig, dass diese Eltern in die Pflicht genommen werden und Erziehungsverantwortung übernehmen müssen! Im schweizerischen Recht ist eine Haftung der Eltern für Taten ihrer Kinder allgemein anerkannt. Zwischen Zivilrecht und Strafrecht bestehen jedoch nicht erklärbare Unterschiede. Während gemäss ZGB Art. 333 das Familienhaupt dafür haftbar ist, wenn sein Kind einen Schaden verursacht, fehlt im Strafrecht dieser Ansatz. Angesichts der immer jünger werdenden Delinquenten und angesichts der immer häufiger feststellbaren Verweigerung von Eltern, für ihre Kinder Verantwortung zu übernehmen, ist die Haftung der Eltern für ihre Kinder auf den strafrechtlichen Bereich auszudehnen. Eltern deren Kind straffällig geworden ist, weil die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nachgekommen sind, müssen bestraft werden. Dies ist um so wichtiger, da aus therapeutischen Überlegungen das neue Jugendstrafgesetz viele Erleichterungen für die Jugendlichen bringt.

Verena Herzog, Frauenfeld