Einbürgerungen
mit Kostenfolge
Das neue Einbürgerungsgesetz über das im Kanton Thurgau am 25.
November 2007 abgestimmt wird, führt zu einem Abbau der Volksrechte und
zu Masseneinbürgerungen. Es verkommt zu einem Verwaltungsakt. Bürgerinnen
und Bürger sollen wie bisher - ohne dies schriftlich zu begründen
- nein sagen können zu Einbürgerungen, welche ihnen nicht passen.
Dies, wie sie auch ohne Begründung nein sagen können, wenn sie einen
kandidierenden Gemeinde-, Kantons- oder Regierungsrat nicht wählen wollen.
Nichtgewählte haben Entscheide zu akzeptieren. Das neue Einbürgerungsgesetz
schafft einen faktischen Anspruch auf Einbürgerungen und bietet die Rechtsgrundlage,
einen Schweizerpass zu erstreiten. Eingebürgerte können bei Straf-
und fortgesetzter Fürsorgeabhängigkeit nicht mehr ausgewiesen werden.
Bei Wohnortwechsel von eingebürgerten Sozialhilfebedürftigen haben
die Heimatgemeinden für diese innerhalb des Kantons und bei Kantonswechsel
ab Wegzug während zwei Jahren ihre Fürsorgekosten zu bezahlen (Sozialhilfegesetz
§ 20 vom 29.03.1984 / Bundesgesetz, ZUG Art. 16 vom 24.06.1977). Bei
ständigem Wohnortwechsel bezahlen die Heimatgemeinden die Fürsorgekosten
der Eingebürgerten auf unbestimmte Zeit. Mit dem Abbau der Volksrechte
und der Möglichkeit, mit dem neuen Einbürgerungsverfahren die Einbürgerung
zu erzwingen, werden für Missbräuche Tür und Tor geöffnet.
Die Milliarden-Verschuldung der Invalidenversicherung und der Arbeitslosenkasse
sowie die Kostenexplosion im Gesundheits- und Fürsorgewesen sind bereits
heute ausgewiesen. Ich stimme deshalb zum Einbürgerungsgesetz nein.
Max Brunner, Kantonsrat,
Weinfelden