Missbrauch
der Gewaltenteilung durch die Politik
Nehmen wir es gleich vorweg: Montesquieu, der Begründer der Gewaltenteilung
würde die Bundesanwaltschaft der Exekutive unterstellen und nicht den
Gerichten. In seinem Werk "De l'Esprit des Lois" betrachtet er den
Ankläger, also den Staatsanwalt als Gesandten der Regierung bei den Gerichten,
um dort in ihrem Namen die Verbrechen zu verfolgen.
Die Bundesanwaltschaft ist keine richterliche Behörde. Sie ist vielmehr Prozesspartei. Das geht nicht zuletzt auch aus der Redewendung "Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter" hervor. Im Gegensatz zum Richter hat die Staatsanwaltschaft eine Pflicht zur Initiative, wenn ihre Gesetzesverstösse bekannt werden. Also ist die Bundesanwaltschaft eine Exekutivbehörde. Sie gehört deshalb unter die Aufsicht des Justizdepartements und nicht unter diejenige der Gerichte. Das heisst nicht, dass die Aufsichtsbehörde ein unbeschränktes Weisungsrecht hätte.
Vor diesem Hintergrund wundert es, wie der Ruf nach Unabhängigkeit für die Bundesanwaltschaft von Politikern und nicht zuletzt in den Leitkommentaren der Medien meist unwidersprochen mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz begründet wird. Obwohl emeritierte Staatsrechtler und pensionierte Bundesrichter dieser Tage in den Medien förmlich herumgereicht werden, weist keiner auf diesen wunden Punkt hin. Da stellt sich Unbehagen ein und die Frage, ob hier tatsächlich über die Sache und nicht doch über die Personen diskutiert wird. Oder anders gesagt, ob es um das (Gewaltenteilungs-) Prinzip geht, wie behauptet wird, oder um ganz banale Partei- und Machtpolitik.
Noch grösser wird die Verwunderung, wenn wir zehn Jahre zurück blenden. Damals wurde ähnlich heftig über die Stellung der Bundesanwaltschaft debattiert, allerdings unter umgekehrten Vorzeichen. Im Leitartikel des "Tages Anzeigers" vom 2. Februar 1996 lesen wir: "Del Ponte hat sich wahrlich unbeliebt gemacht. Der Justizminister, und mit ihm der Bundesrat, dürfen nicht länger zuschauen." Und der Bund titelte am 24. Februar 1997: "Da es sich bei Frau Del Ponte um eine Wiederholungstäterin handelt, ist es höchste Zeit, dass der Bundesrat eingreift und dem Feldzug, den die Bundesanwältin gegen die Medien führt, ein Ende setzt."
Erstaunlicherweise sorgte
sich damals niemand um die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft. Im
Gegenteil, der damalige Bundesrat Koller wurde als Justizminister ausdrücklich
aufgefordert, die Leiterin der Bundesanwaltschaft, die umstrittene Carla del
Ponte, zu zügeln. Das zeigt deutlich genug, dass die angebliche Sorge
um Unabhängigkeit und um ein ohnehin falsch verstandenes Gewaltenteilungsprinzip
bloss vorgeschoben und unglaubwürdig ist. Man kann nicht je nach Person
des Justizministers und des Bundesanwalts die Bundesanwaltschaft entweder
mehr oder weniger in die Unabhängigkeit entlassen oder an die kurzen
Zügel nehmen. Nimmt man die Verpackung weg, entpuppt sich die aktuelle
angebliche Grundsatzdiskussion um die Bundesanwaltschaft als reine Macht-,
Partei- und Personalpolitik.
Dr. Dieter Völlmin,
Muttenz BL