Vereinheitlichung der staatlichen Kindererziehung – einst und heute

Die «Schweizerzeit» hat in ihrer vorletzten Ausgabe über das Volksschul-Harmonisierungskonzept HarmoS der Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) berichtet. Die EDK will sich – obwohl nicht demokratisch legitimiert – über die kantonale Schulhoheit hinweg setzen und die obligatorische Schulpflicht für alle Kinder in der Schweiz bereits nach zurückgelegtem viertem Altersjahr vereinheitlichen, den Kindergarten zur Grundstufe umfunktionieren und Hochdeutsch als Unterrichtssprache ab der ersten Schulstunde zur Pflicht machen. Die Kinder wären dann von Montag bis Freitag durchgehend von 07.00 bis 18.00 Uhr – auch an schulfreien Nachmittagen – unter staatlicher Aufsicht. Die historischen Parallelen zu staatlichen Kindererziehung unter den beiden totalitären Regimes in unserem nördlichen Nachbarland sind verblüffend. Das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem der DDR führt als grundlegenden Bestandteil die Einrichtungen der Vorschulerziehung auf. Im DDR-Kindergarten wurden die Kinder vom vierten Lebensjahr an mit einem eindeutig definierten Bildungsauftrag staatlich betreut. Auch im Dritten Reich erfolgte die Kleinkindererziehung ausschliesslich nach einheitlichen staatlichen Richtlinien.

Genügen unsere demokratischen Mittel, um die Vereinheitlichung der Strukturen der staatlichen Kindererziehung oder gar eine staatliche Festlegung von Erziehungsrichtlinien zu verhindern? Können wir unsere Kinder vor allfälliger staatlicher Indoktrination schützen? Auch in der DDR konnte die Bevölkerung abstimmen. Allerdings sorgte der staatliche Propaganda-Apparat dafür, dass die Abstimmungsresultate meist mit 99 Prozent zugunsten der Regierung ausfielen. Bis in die 1950er Jahre war in der Schweiz eine steuerfinanzierte aktive «Öffentlichkeitsarbeit» der Behörden zur Durchsetzung ihrer Vorlagen unvorstellbar, und Bundesräte zogen in Abstimmungskämpfen auch nicht mit Referaten durchs Land (sie NZZ vom 10.März 2008). Inzwischen werden jährlich um die 100 Millionen Franken an Steuergeldern für PR-Personal und staatliche Abstimmungskampagnen ausgegeben. Über 100 000 besorgte Bürger haben deshalb die eidgenössische Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» unterschrieben, die am 1. Juni zur Abstimmung gelangt. Dass den Bürgern das Wohl unserer Kinder unter den Nägeln brennt, zeigt sich auch im Kanton Luzern, wo das Referendum gegen HarmoS über 14 000 Unterschriften erzielte, die höchste Zahl, die je im Kanton Luzern für ein Referendum erbracht wurde.

Peter Aebersold, Zürich