Die Botschaften von Bibel und Koran

Dürfen wir den Muslimen ihre «Minarette» verbieten? Und was sind denn die Gründe dazu? Dass es sich bei den Minaretten um ganz andere Gebäude handelt als bei unseren Kirchtürmen, das sieht man schon auf den ersten Blick in der Bauart. Im Grunde genommen haben diese beiden Bauwerke bloss zum Teil die gleiche Aufgabe. Uns Christen lädt das Glockengeläut nach unserer alten Tradition feierlich zum Gottesdienst ein. Es ermahnt und ruft uns auf zum Gebet. Hingegen das lautstarke Schreien des «Muezzin» das fünfmal an jedem Tag die Muslime daran erinnert, dass Allah grösser sei als der Gott der Juden und der der Christen im Koran. Das ist ein Stein des Anstosses für Israel und jedes christliche Land mit christlicher Kultur!

Nicht bloss bei einem Vergleich der Botschaft unserer Bibel mit der Lehre des Korans bestehen Unterschiede, sondern weitere grundlegende Widersprüche. Der Koran lehrt zum Beispiel, dass die Muslime keine Juden oder Christen als Freunde haben dürfen. Andernfalls – und das steht auch im Koran geschrieben – würden sie zu ihren Feinden erklärt. Ebenfalls lehrt der Koran, dass Allah alle Menschen verflucht, die ihn verraten. Sonst würden sie in Affen und Schweine verwandelt. In letzter Konsequenz soll jedem, der Krieg gegen Allah und seinen Propheten Mohamed führt, getötet und gekreuzigt werden.

Wie ganz anders ist doch das Christentum! Bei einem Vergleich der beiden «Religionen» müssten wir viel eher von einem Widerspruch, als von einem Vergleich reden. Der Islam kennt absolut keine Gnade! Ich möchte das was wir beim Christentum unter Gnade verstehen beim Islam eher als Rechthaberei bezeichnen. Vorkommnisse dieser Art können wir heute in der Politik mehr als zur Genüge erleben (Libyen).

Ein ganz besonderes Thema ist die verbindliche Rechtsordnung, die Scharia. Der Islam verbreitet in klarem Gegensatz zu allen andern Weltreligionen nicht bloss eine Glaubenslehre. Der Islam auferlegt seinen Anhängern mit der Scharia auch eine verbindliche Rechtsordnung, denn: Das Scharia-Recht steht in diametralem Gegensatz zu jenen elementaren Freiheitsrechten, die in der Schweiz demokratisch beschlossen und in der Bundesverfassung verankert worden sind. Dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist, das anerkennt die Scharia nicht. Sie gewährt Rechte nur den Gläubigen. Ungläubige dürfen – oder müssen – verfolgt werden. Zwangsheiraten werden von der Scharia gedeckt! Rechtliche Differenzen können im Extremfall bis zum Ehrenmord hingezogen werden.

Hardy Reutlinger, Schlieren ZH