Auch kein Bleiberecht für EU- Kriminelle: Ja zur Ausschaffung!
Dass auch Menschen mit "grünen Adern" im Interesse des Umwelt - und Sicherheitsschutzes beherzt JA stimmen sollten zur Ausschaffungsinitiative, dürfte klar sein. Denn wer kann schon guten Gewissens einen ausländischen Raser, welcher einen schlimmen Unfall mit Todesfolge und Schwerverletzten verursacht hat und deshalb kriminell ist, weiterhin in der Schweiz dulden?
Unbedingte Zuchthausstrafen , sowie anschliessend mindestens fünf Jahre Landesverweis sind in einem solchen Fall bestimmt NICHT zu hart. (Noch besser wäre, die Strafe im Herkunftsland abzusitzen!)
Der Gegenvorschlag ist völlig untauglich, weil er die Schweiz als Rechtsstaat hilflos und unglaubwürdig erscheinen lassen würde. Mit der hinterhältigen Verpflichtung Ausländer zu integrieren,(Integrationsartikel) würde der Staat (die Kantone) erpressbar gemacht. Dann nämlich, wenn ein Anwalt eines Todesrasers , oder sonstigen Delinquenten gegenüber den Behörden behauptet, sein Mandant sei einfach zu wenig integriert worden. Diese Machenschaft könnte dann durchaus flächendeckend Schule machen und unser Rechtssystem vernebeln. Schlechte Erfahrungen mit Ausländern die NICHT INTEGRIERBAR sind, gibt es zuhauf, auch aus dem, für seine Integrationsbemühungen bekannten Kanton Basel- Stadt.
Es ist überdies NICHT Aufgabe der kantonalen Regierungen (Exekutive) vor dem Urnengang Parei zu ergreifen und die Stimmbürger zu beeinflussen.
Wir lassen uns NICHT verunsichern; in unserem Land bestimmen wir!
Ein AUSWEISUNGSVERBOT von in der Schweiz kriminell gewordenen Ausländern mit Europäischem Pass darf KEIN MENSCHENRECHT werden! Denn die Opfer bleiben oft ihr ganzes Leben lang traumatisiert und sind damit weit mehr als doppelt bestraft!
Deshalb ein wuchtiges JA zur Ausschaffungs- Initiative am 28. November 2010 und NEIN zum Gegenvorschlag und bei der Stichfrage ein Kreuz NUR bei der Initiative!
Marcus Stoercklé jun., BASEL