Auch kein Bleiberecht für EU- Kriminelle: Ja zur Ausschaffung!

Dass auch Menschen mit "grünen Adern" im Interesse  des Umwelt - und Sicherheitsschutzes  beherzt JA  stimmen  sollten zur Ausschaffungsinitiative,  dürfte klar sein.  Denn wer kann schon guten Gewissens einen ausländischen Raser, welcher einen schlimmen Unfall mit Todesfolge und Schwerverletzten verursacht hat und deshalb kriminell ist, weiterhin in der Schweiz dulden?
Unbedingte  Zuchthausstrafen , sowie  anschliessend mindestens  fünf Jahre Landesverweis  sind in einem solchen Fall  bestimmt NICHT zu hart. (Noch besser wäre, die Strafe im Herkunftsland abzusitzen!)

Der Gegenvorschlag  ist völlig untauglich, weil er die Schweiz als Rechtsstaat hilflos und unglaubwürdig erscheinen lassen würde. Mit der hinterhältigen Verpflichtung  Ausländer zu integrieren,(Integrationsartikel)  würde der Staat (die Kantone) erpressbar gemacht.  Dann nämlich, wenn  ein Anwalt eines Todesrasers , oder sonstigen Delinquenten   gegenüber den Behörden behauptet, sein Mandant sei einfach zu wenig  integriert worden. Diese Machenschaft könnte dann  durchaus flächendeckend  Schule machen und unser Rechtssystem  vernebeln. Schlechte Erfahrungen mit Ausländern die NICHT INTEGRIERBAR sind, gibt es zuhauf, auch aus dem, für seine Integrationsbemühungen  bekannten Kanton Basel- Stadt.

Es ist überdies NICHT Aufgabe der kantonalen Regierungen (Exekutive) vor dem Urnengang Parei zu ergreifen und die Stimmbürger zu beeinflussen.
Wir lassen uns NICHT verunsichern; in unserem Land bestimmen wir!

Ein AUSWEISUNGSVERBOT  von in der Schweiz kriminell gewordenen Ausländern  mit Europäischem Pass darf KEIN MENSCHENRECHT werden!  Denn die Opfer bleiben oft ihr ganzes Leben lang traumatisiert und sind damit weit mehr als doppelt bestraft! 
Deshalb ein wuchtiges JA zur Ausschaffungs- Initiative am 28. November 2010  und NEIN zum Gegenvorschlag und bei der Stichfrage ein Kreuz NUR bei der Initiative!

Marcus Stoercklé jun., BASEL