Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag?

Zur Klärung der Frage ob kriminelle Ausländer – wie von der Ausschaffungsinitiative gefordert – bereits bei so genannten Bagatelldelikten ausgeschafft werden sollten oder nicht, genügt ein Blick auf das Strafregister gewisser Schwerverbrecher. Dabei fällt auf, dass die wenigsten unter ihnen ihre kriminelle Karriere bereits mit einem Schwerverbrechen gestartet haben. Die meisten haben mit Bagatelldelikten angefangen und haben sich im späteren Verlauf punkto Schwere ihrer Delikte sukzessive gesteigert. Bei der Frage Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag geht es daher letztlich um Folgendes: Belässt man kriminelle Ausländer im Land, um ihnen so Gelegenheit zu geben, ihre kriminellen Tätigkeiten weiter zu führen und solange weitere unschuldige Opfer zu schädigen bis sie endlich genug auf dem Kerbholz haben, dass man sie «guten Gewissens» ausschaffen kann oder aber schafft man sie mit Rücksicht auf den Schutz der gesetzestreuen Bürger dieses Landes von Anfang an konsequent aus? Die Antwort auf die Frage Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag ist im Grunde genommen ganz einfach. Man muss die Frage nur richtig stellen.

Markus Brütsch, Unterägeri ZG