Nein
zum faktischen Anspruch auf Einbürgerung
Am 25. November 2007 kommt im Kanton Thurgau die grosse Mogelpackung Bürgerrechtsgesetz
vors Volk. Die Befürworter gaukeln den Bürgerinnen und Bürgern
vor, dass Recht und Ordnung ins Einbürgerungsverfahren gebracht würden.
Doch das Gegenteil ist der Fall: Das Stimmvolk wird in Einbürgerungsfragen
entmachtet und hat nichts mehr zu sagen.
Wer einer Einbürgerung
nicht zustimmen will, muss vierzehn Tage vor der Gemeindeversammlung einen
schriftlichen und begründeten Antrag stellen. Jedes Gesuch, dem nicht
vorgängig widersprochen wird, ist automatisch und ohne Mitsprache des
Volks gutgeheissen. So kommt es zu einem faktischen Anspruch auf Einbürgerung
für alle! Nicht mehr die Bürger, sondern die Juristen haben fortan
das Sagen. Das Volk schaut in die Röhre und kann zur massiv steigenden
Einbürgerungszahl nichts mehr sagen. Die Religionstransparenz bleibt
mit dem neuen Gesetz ebenfalls verwehrt und das Einbürgerungsverfahren
verkommt endgültig zu einem Verwaltungsakt, vergleichbar mit der Erteilung
einer Hundemarke. Wer über die Entwicklung der Thurgauer Bevölkerung
weiterhin etwas zu sagen haben will und die demokratische Einbürgerungstradition
erhalten will, sagt am 25. November klar Nein zum Thurgauer Einbürgerungsgesetz!
Urs Martin, Oberaach
TG