Nein zum faktischen Anspruch auf Einbürgerung

Am 25. November 2007 kommt im Kanton Thurgau die grosse Mogelpackung Bürgerrechtsgesetz vors Volk. Die Befürworter gaukeln den Bürgerinnen und Bürgern vor, dass Recht und Ordnung ins Einbürgerungsverfahren gebracht würden. Doch das Gegenteil ist der Fall: Das Stimmvolk wird in Einbürgerungsfragen entmachtet und hat nichts mehr zu sagen.

Wer einer Einbürgerung nicht zustimmen will, muss vierzehn Tage vor der Gemeindeversammlung einen schriftlichen und begründeten Antrag stellen. Jedes Gesuch, dem nicht vorgängig widersprochen wird, ist automatisch und ohne Mitsprache des Volks gutgeheissen. So kommt es zu einem faktischen Anspruch auf Einbürgerung für alle! Nicht mehr die Bürger, sondern die Juristen haben fortan das Sagen. Das Volk schaut in die Röhre und kann zur massiv steigenden Einbürgerungszahl nichts mehr sagen. Die Religionstransparenz bleibt mit dem neuen Gesetz ebenfalls verwehrt und das Einbürgerungsverfahren verkommt endgültig zu einem Verwaltungsakt, vergleichbar mit der Erteilung einer Hundemarke. Wer über die Entwicklung der Thurgauer Bevölkerung weiterhin etwas zu sagen haben will und die demokratische Einbürgerungstradition erhalten will, sagt am 25. November klar Nein zum Thurgauer Einbürgerungsgesetz!

Urs Martin, Oberaach TG