Kontrolle
der Einmann-Betriebler
Letzthin verbrachte ich einige Tage in Innsbruck. Dort las ich in der
"Tiroler Tageszeitung" einen interessanten Artikel über die
heutige Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die Osterweiterung hat seit dem Mai
2004 doch etwas bewegt. Osterreich wollte dem Nachdrängen Arbeitssuchender
aus dem Osten mit einer siebenjährigen Übergangsfrist begegnen.
So dürfen Bürger aus den neuen EU-Ländern während dieser
Zeit in Österreich keine Arbeit annehmen. Hingegen kommen sie als Einmann-Betriebler
problemlos zu einem Gewerbeschein, was ihnen die Möglichkeit gibt, als
freie Unternehmer in den Arbeitsmarkt einzudringen. So können sie als
Unterakkordanten legal das einheimische Gewerbe konkurrenzieren. Wie der Geschäftsführer
der Tiroler Bauinnung feststelle, fügte diese neue Art der Arbeitsaufnahme
dem einheimischen Gewerbe bereits grossen Schaden zu, unterbieten diese neuen
Unternehmer mit Stundenlöhnen von rund sieben Euro den einheimischen
Markt. Die Anstellung von Kontrolleuren der Wirtschaftskammer zeigte hingegen
wenig Wirkung, auch wenn für die Überprüfung der Arbeitnehmer
neu eine sog. "Beschäftigungskarte" ausgegeben wird.
In Österreich muss für die Eröffnung eines Handwerkbetriebs
ein Gewerbeschein, also eine Bewilligung eingeholt werden, was doch ein gewisses
Erschwernis darstellt. In der Schweiz kann hingegen jedermann ohne Bewilligung
ein Geschäft eröffnen.
Wenn unsere Politiker behaupten, die Ausdehnung der Freizügigkeit auf
die neuen EU-Länder bringe bei uns kaum Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt,
so habe ich - nach den Erfahrungen der Tiroler - diesbezüglich doch gewisse
Bedenken. Auch wenn hinter jeden Arbeitenden ein mit Steuergeldern bezahlter
Kontrollbeamter gestellt wird, werden auch so kaum Missbräuche zu verhindern
sein.
Eugen
Fritz, Winterthur