Kontrolle der Einmann-Betriebler

Letzthin verbrachte ich einige Tage in Innsbruck. Dort las ich in der "Tiroler Tageszeitung" einen interessanten Artikel über die heutige Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die Osterweiterung hat seit dem Mai 2004 doch etwas bewegt. Osterreich wollte dem Nachdrängen Arbeitssuchender aus dem Osten mit einer siebenjährigen Übergangsfrist begegnen. So dürfen Bürger aus den neuen EU-Ländern während dieser Zeit in Österreich keine Arbeit annehmen. Hingegen kommen sie als Einmann-Betriebler problemlos zu einem Gewerbeschein, was ihnen die Möglichkeit gibt, als freie Unternehmer in den Arbeitsmarkt einzudringen. So können sie als Unterakkordanten legal das einheimische Gewerbe konkurrenzieren. Wie der Geschäftsführer der Tiroler Bauinnung feststelle, fügte diese neue Art der Arbeitsaufnahme dem einheimischen Gewerbe bereits grossen Schaden zu, unterbieten diese neuen Unternehmer mit Stundenlöhnen von rund sieben Euro den einheimischen Markt. Die Anstellung von Kontrolleuren der Wirtschaftskammer zeigte hingegen wenig Wirkung, auch wenn für die Überprüfung der Arbeitnehmer neu eine sog. "Beschäftigungskarte" ausgegeben wird.

In Österreich muss für die Eröffnung eines Handwerkbetriebs ein Gewerbeschein, also eine Bewilligung eingeholt werden, was doch ein gewisses Erschwernis darstellt. In der Schweiz kann hingegen jedermann ohne Bewilligung ein Geschäft eröffnen.

Wenn unsere Politiker behaupten, die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Länder bringe bei uns kaum Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, so habe ich - nach den Erfahrungen der Tiroler - diesbezüglich doch gewisse Bedenken. Auch wenn hinter jeden Arbeitenden ein mit Steuergeldern bezahlter Kontrollbeamter gestellt wird, werden auch so kaum Missbräuche zu verhindern sein.


Eugen Fritz, Winterthur