Unser StaatsfeminismusWie der Staat es schafft, Frauen wider Willen zu diskriminieren Unser Staatsfeminismus Das übersteigerte Gleichheitsdenken fällt den meisten kaum mehr auf. Es ist zum Normalfall geworden, an den wir uns gewöhnt haben. Wenn wir noch Restzweifel nähren, so hilft uns die Rhetorik der politischen Korrektheit, es vor uns und anderen zu rechtfertigen. Ein besonders virulenter Ausfluss dieses Gleichheitsdenkens ist der «Staatsfeminismus» mit dazugehöriger «Frauenpolitik». Unter Verabsolutierung bestimmter Lebens- und Entscheidungsmuster sollen sich Frauen in wichtigen privaten Lebensentscheidungen an einem vorgegebenen Einheitsmodell orientieren, das ausgerechnet aus dem Bild des erwerbstätigen Normalmannes abgeleitet ist. Über «Frauenquoten» in staatlichen und privaten Leitungsgremien wird diese Entwicklung – nach der Meinung der Frauen wird wenig gefragt – politisch forciert. Im striktesten Fall werden Frauen sogar prinzipiell bevorzugt behandelt, bis die angestrebte Frauenquote von X (am besten 50) Prozent im entsprechenden Gremium erreicht ist. Als besonders fortschrittlich in dieser Hinsicht gilt Norwegen, wo nicht nur im Bereich des Staates, sondern auch in allen Verwaltungsräten der 600 börsennotierten Unternehmen 40 Prozent für Frauen gesetzlich reserviert sind. In Deutschland ist bisher als einziges DAX-Unternehmen die Telekom vorgeprescht, mit vorgeschriebenen Frauenquoten von 30 Prozent im Führungspersonal. Es dürfte kein Zufall sein, dass es sich dabei um ein einst staatliches und heute dem Staat nahestehendes Unternehmen handelt (der deutsche Staat ist der grösste Telekom-Aktionär). Die Schweizer Wirtschaft hingegen hält sich – im Gegensatz zum Schweizer Staat, der Frauen bei gleicher Qualifikation ausdrücklich bevorzugt – weiterhin vornehm zurück. Versklavung Hinter diesem staatlich sanktionierten Feminismus steckt paradoxerweise letztlich eine Spielart des Egalitarismus, der männliche Massstäbe und Werte verabsolutiert. Soweit Frauen nicht männlichen Entscheidungs- und Erfolgsmustern folgen, werden sie als «rückständig» hingestellt, isoliert und finanziell benachteiligt. Besonders hinderlich für die Entfaltung der Frau ist dieser Ansicht zufolge ihre häufige Orientierung an der Familie. Es ist ein altes Dogma sozialistischer Frauen- und Familienpolitik, die Frau von der «Versklavung» durch Haushalt und Familie zu befreien. Dies soll durch die Abschaffung der bürgerlichen Familie und ihren Ersatz durch staatliche Betreuungseinrichtungen und durch die Ersetzung des privaten Haushaltes durch Kollektivunterbringung und Kollektivspeisung geschehen. Staatliche Einmischung Wie beispielsweise die Arbeit eines Ehepaars in der Familie aufgeteilt wird, geht den Staat nichts an. Auch wird von Staates wegen seit langem gegen angeblich ungleiche Bezahlung von Mann und Frau polemisiert, so als ob die männerbeherrschten Unternehmen sich zusammentäten, um den Frauen ihren «gerechten Lohn» vorzuenthalten. In Wirklichkeit entspricht diese Ungleichheit der Ungleichheit der Erwerbsbiographien. Sie hat im allgemeinen nichts mit willkürlicher «Diskriminierung» zu tun, sondern ist Ausdruck realer Kostenverhältnisse. Anonym Bis ad absurdum Es wäre ein zwar konsequenter, wenn auch leicht komischer nächster Schritt der Antidiskriminierungspolitik, jede Bevorzugung als «Diskriminierung» zu brandmarken. So würde jedermann, der nach klaren Präferenzen eine Frau heiratet, alle anderen Frauen «diskriminieren», die diesen nicht entsprechen: Also beispielsweise die Blondinen gegenüber den Brünetten, die Akademikerinnen gegenüber den Nichtakademikerinnen, die Kleineren gegenüber den Grösseren. Aber so weit geht es vorläufig nicht. Es gibt sogar einige anerkannte Ausnahmen, so etwa hinsichtlich behinderter oder älterer Personen in der Bundeswehr. Die Absurdität einer Anwendung der bestehenden Antidiskriminierungsgesetze ist hier selbst für Gleichheitsideologen allzu offensichtlich. Aber Sonderöffnungszeiten für Frauen in Schwimmbädern oder Saunabetrieben oder Schutzzonen wie im Falle der Frauenparkplätze sind – trotz offensichtlicher Absurdität – weiterhin zugelassen. Ebenso ist man weiterhin ermächtigt, in der Kaufhausabteilung für Damenunterwäsche ausschliesslich Damen zu beschäftigen. Treibt man die Idee der Diskriminierung (bzw. die Politik der Antidiskriminierung) auf die Spitze, führt sie sich selbst ad absurdum. Es ist deshalb sinnvoll, klar zwischen der privaten und der öffentlichen Sphäre zu unterscheiden. Wer ein bestimmtes Restaurant besucht, weil er dessen Essen besonders mag, diskriminiert nicht alle anderen Köche – er trifft einfach eine Entscheidung aufgrund seiner persönlichen Vorlieben. Wer jemanden einstellt, weil dessen Charakter ihm zusagt, diskriminiert ebenfalls niemanden – er trifft eine Entscheidung aufgrund seiner geschäftlichen Interessen. Der Ausdruck «Diskriminierung» passt nur in die öffentlich-rechtliche Sphäre – als Verbot rechtlicher Ungleichbehandlung durch den Staat. Dieses Verbot ist ein Garant der Freiheit für Individuen, die in einem Staat leben – und ihm also unterworfen sind. Die staatliche Gleichmachungspolitik hingegen ist der Gang in die Tyrannei. Tyrannei Das demokratische Gleichheitsprinzip wird verletzt: Weil das Gewicht der Stimme vom Geschlecht abhängt. Auch die Vertrags- und Meinungsfreiheit wird verletzt: Es ist nicht mehr erlaubt, nach eigenen Präferenzen einzustellen, zu vermieten usw. Die politisch Begünstigten werden durch diese Bevorzugung gedemütigt. Sie werden nicht aufgrund ihrer Qualifikation, sondern aufgrund geschlechtlicher oder sonstiger Merkmale ausgewählt: Die bekannten Quoten- und Alibifrauen. Erstaunlich ist, dass sich bisher kaum Widerstand gegen diese freiheitsfeindliche Gleichmachungspolitik regt, auch nicht unter den «Alphamännchen». Alle Parteien, die liberale eingeschlossen, machen beim Wettlauf zum geschlechts- und individualitätslosen Standardmenschen mit der Standardlaufbahn mit. Man hört allenfalls das schwächliche Verlegenheitsargument, dass diese «Antidiskriminierungspolitik» Kosten und Bürokratie verursache. Mit Recht wird darauf entgegnet, die wünschenswerte Gleichheit müsse uns diese Opfer und Prozeduren wert sein. Gerd Habermann (Erstabdruck in «Schweizer Monatshefte» 980, Zeitschrift für Politik Wirtschaft Kultur)
21.04.2011, 10:24 von admin |
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