EU-Kolonialverträge

Der Bundesrat verkauft unser Land!
EU-Kolonialverträge

Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 Der Kommissionspräsident der Europäischen Union, José Manuel Barroso, hat kürzlich von der Schweiz folgendes verlangt:

  • Die «dynamische Rechtsübernahme»;
  • die gleiche, übereinstimmende (also von Brüssel vorgegebene) Interpretation dieser Regeln;
  • einen Mechanismus zur Streitschlichtung;
  • eine unabhängige Gerichtsbarkeit.

Der Bundesrat reagierte prompt und fordert nun alles obengenannte, sprich, die totale Unterwerfung unter die Forderungen der EU!

An einer Klausur hat der Bundesrat jüngst definiert, wie in Zukunft mit der EU Verträge abgeschlossen werden sollen. In gewundener Amtssprache heisst es, die Schweiz könne sich im Sinne eines Mitspracherechts – «Decision shaping» genannt – an der Weiterentwicklung des EU-Rechts beteiligen.

Könne die Schweiz aber eine Weiterentwicklung des Vertrages nicht übernehmen, so könne die EU angemessene und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Die Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen könne wiederum in einem ad hoc-Schiedsverfahren überprüft werden.

Vergeltungsmassnahmen bei Nichtunterwerfung

Das tönt schon in der Behördensprache nicht wirklich gut. Und auf gut Deutsch heisst das: Die EU kann mit der Schweiz geschlossene Verträge eigenmächtig abändern. Zwar kann sich die Schweiz dazu äussern, doch macht sie nicht mit, kann die EU Vergeltungsmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen. Nur die Verhältnismässigkeit der Vergeltungsmassnahmen, nicht die Vergeltungsmassnahmen an sich (!) können von einem Gericht, das von der EU und der Schweiz bestimmt wird, überprüft werden.

Das ist in etwa so, als würde ein Mieter seinem Vermieter erlauben, den Mietzins nach Belieben zu erhöhen. Will der Mieter dann den höheren Mietzins nicht bezahlen, so darf der Vermieter gegen den Mieter Vergeltungsmassnahmen ergreifen. Das Mietgericht könnte nur überprüfen, ob die Vergeltungsmassnahmen zu hart waren, den Mietzins aber nicht wieder anpassen. Kein vernünftiger Mensch würde einen solchen Vertrag abschliessen, doch unser Bundesrat will genau das!

Sondergericht für Rechtsbeugung

Nebenbei sei erwähnt, dass das «gestaltende Mitspracherecht» («Decision shaping»), welches der Schweiz als Ausgleich für den Souveränitätsverlust eingeräumt werden soll, derart unbrauchbar ist, dass sogar die EU-Turbos der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (NEBS) es ablehnen.

In diesem Sinne geht es weiter:

«Bei der Überwachung und der Gerichtsbarkeit strebt der Bundesrat ein Modell an, bei welchem die homogene Rechtsanwendung in der Schweiz durch eine unabhängige nationale Behörde sichergestellt wird (…). Die einheitliche Rechtsauslegung soll durch gebührende Berücksichtigung der relevanten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gewährleistet werden. (…) Allfällige Abweichungen in der gerichtlichen Auslegung des Abkommens können geeignete und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen zur Folge haben. Die Verhältnismässigkeit solcher Massnahmen kann in einem Schiedsverfahren überprüft werden.» (Communiqué EDA vom 25.04.2012)

Übersetzt heisst das: Es wird ein Sondergericht geschaffen, welches darauf bedacht ist, dass die Schweiz im Sinne der EU und des Europäischen Gerichtshofes handelt. Und falls dieses Sondergericht einmal nicht im Sinne der EU entscheidet, so kann die EU wiederum Vergeltungsmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen.

Vergeltungsmassnahmen bei Unstimmigkeiten

Weiter geht es in diesem Stil. Ganz nach den Wünschen der EU-Spitzen erklärt der Bundesrat in seinem Communiqué:

«Unstimmigkeiten zwischen der Schweiz und der EU sollen im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens effizienter beseitigt werden können. Meinungsverschiedenheiten sollen zwischen den Parteien primär im Gemischten Ausschuss besprochen werden. Kommt der Gemischte Ausschuss innert einer bestimmten Frist zu keiner Einigung, kann die benachteiligte Partei geeignete und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Ein Schiedsgericht kann den Umfang, die Dauer und die Verhältnismässigkeit einer Ausgleichsmassnahme überprüfen.»

Damit wird die totale Unterwerfung unter die EU schöngeredet. Denn wenn der EU etwas an der Schweiz nicht passt, dann darf sie wiederum Vergeltungsmassnahmen ergreifen.

Stromabkommen als Testfall

In Zukunft würden also die neuen Staatsverträge mit der EU die Schweiz völlig von der EU abhängig machen. Sie stellen eine Art «EU-Beitritt light» dar.

Der Bundesrat will in Zukunft gegenüber der EU nicht mehr als gleichberechtigter Vertragspartner auftreten, vielmehr Kolonialverträge mit ihr abschliessen.

Hermann Lei


20.06.2012, 00:00 von admin | 708 Aufrufe

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