Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion vom 18. Juni 2010


Calmy-Rey auf Halunken-Huldigung

Und jetzt auch noch Lösegeld!

Max Göldi ist endlich zurück in der Schweiz. Diese Tatsache ist allerdings das einzig Positive zum Ausgang der menschenrechtsverletzenden Geiselnahme durch Libyen.

Alle ihr verfügbaren Emissäre hat sie, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mobilisiert. Sie haben – im Inland wie im Ausland – das Ende der Geiselnahme Max Göldis als persönlichen Grosserfolg «unserer» Aussenministerin weltweit zu vermarkten.

Jämmerlicher Vertrag

Von Grosserfolg kann freilich keine Rede sein. Was Calmy-Rey gegenüber dem libyschen Gewaltherrscher als «Vertrag» unterschrieben hat, ist eine Kapitulationsurkunde.
Hatte Bundesrat Merz in «seinem» vor Jahresfrist unterzeichneten «Vertrag» wenigstens noch erreicht, dass nebst den Umständen der Verhaftung von Prügelsohn Hannibal Gaddafi auch die Geiselnahme von zwei Schweizern einem Schiedsgericht zur Beurteilung unterbreitet werden sollte, liess sich Calmy-Rey von Libyen aufdrängen, nur noch die Verhaftung von Genf zur «Nachbeurteilung» freizugeben. Über die verbrecherische Geiselnahme soll der Deckel des Schweigens gelegt werden. Und für das, was noch untersucht werden soll, liess sich Frau Calmy-Rey im Voraus zu einer öffentlich deklamierten Entschuldigung zwingen. Entschuldigung ist immer auch Schuldanerkennung. Wofür man sich entschuldigt, anerkennt man Schuld. Die «Wiedergutmachungs-Summe» wurde ja auch bereits auf ein Sperrkonto überwiesen: 1,5 Millionen Franken Lösegeld. Es wird schliesslich in der Schatztruhe des Schlägers von Genf, Hannibal Gaddafi landen. Ehrloseres kann man sich nicht mehr vorstellen.

Die einzig kriminelle Tat

Die «Entschuldigung» Calmy-Reys galt vordergründig den Bildern von der Verhaftung des Gaddafi-Sohnes, welche einer Genfer Zeitung zugespielt worden waren – nachdem Aberdutzende von Personen ungehindert Zugang zu diesen Bildern hatten. Das Nicht-Herausfinden der «schuldigen Person» für diese Bilder-Übermittlung dient als Vorwand, Gaddafis Schläger-Sohn schliesslich 1,5 Millionen Franken Entschädigung zu zahlen. Dass es dazu auch «Schweizer Recht» gäbe, wird ausgeklammert: Gemäss hiesigem Recht muss sich jede Person von sog. «öffentlichem Interesse» gefallen lassen, in Medien abgebildet zu werden – in welcher Pose auch immer. Das gehört zur hiesigen Pressefreiheit. Calmy-Rey zahlt dem gewalttätigen Gaddafi-Sohn, Objekt solch völlig normaler Medienberichterstattung, anderthalb Millionen. Söhne von Gewaltherrschern können in der Schweiz offenbar Sonderrecht für sich beanspruchen.

In Wahrheit ist nur ein einziger Vorgang im Rahmen der Libyen-Affäre schwerwiegend kriminell: Die Geiselnahme von zwei Schweizern und die Inhaftierung Max Göldis. Allein damit wurden elementarste Menschenrechte verletzt. Calmy-Rey, Promotorin des Uno-Menschenrechtsrates, zahlt dem Schuldigen dieser kriminellen Tat 1,5 Millionen…

EU-Huldigung

Zur Halunken-Huldigung gesellt sich Calmy-Reys EU-Huldigung. Die EU habe der Schweiz – behauptet Calmy-Rey – «unschätzbare Dienste» geleistet. Welch eine Wahrheits-Verdrehung! Das Gegenteil ist richtig: Die rechtswidrige Verhaftung Göldis ist direkte Folge einer EU-Einmischung. Brüssel drängte die Schweiz seinerzeit dazu, Max-Göldi – als «Geste des guten Willens» – zum Verlassen der für ihn sicheren Schweizer Botschaft in Tripolis zu motivieren. Illegale Verhaftung und illegale Gefängniseinweisung waren die direkten Folgen dieser «Empfehlung». Für solche Interessenvertretung Brüssels für die Sache des irren Gaddafi sollen wir uns noch bedanken?
Es war auch die EU, welche die Schweiz dazu zwang, die für Libyen einzig schmerzhafte Gegenmassnahme, die Verweigerung der Erteilung von Schengen-Visa an hundertachtzig Angehörige des Gaddafi-Clans, sofort wieder fallenzulassen. Dies ohne jede Gegenleistung seitens von Tripolis. Die EU hat der Schweiz nicht geholfen. Die EU ist der Schweiz vielmehr niederträchtig in den Rücken gefallen. Calmy-Rey, notorisch Brüssel-verliebt, findet dafür noch lobende Worte.

Was jetzt?

Calmy-Reys Halunken-Huldigung in Tripolis verfolgt ein Ziel: Sie will möglichst rasch zurück zu «normalen Beziehungen» mit dem libyschen Menschenrechts-Verbrecher. Die Aufforderung, jetzt wenigstens den libyschen Botschafter in Bern – auch zur Demonstration, dass alles, was in Tripolis unterschrieben worden ist, unter der mit illegaler Geiselnahme ausgeübten Erpressung erfolgt ist – zum sofortigen «Kofferpacken» zu veranlassen, weist Calmy-Rey weit von sich. Die Botschafter-Ausweisung kommt ihrem Schmusekurs mit Gaddafi in den Weg. Das könnte ja – Calmy-Rey träumt noch immer von ihrem dereinstigen Präsidium im Uno-Menschenrechtsrat – zu gegebener Zeit wichtige Stimmen kosten…

Dass jetzt von «Prüfung rechtlicher Schritte» die Rede ist, ist vorläufig bloss die Übertünchung eines schlechten Gewissens. Taten zählen! Zum Prüfen war Zeit genug.

Der Weg der Schweiz

Die Schweiz hat, wenn sie Ziel einer alles Recht mit Füssen tretenden rechtswidrigen Attacke eines anderen Landes wird, nur eine Chance. Als Kleinstaat, der nie Machtmittel gegen Rechtsbrecher mobilisieren kann, kann die Schweiz immer nur ans geltende Recht appellieren. Öffentlich und unablässig. Laufend wäre die erlittene schwere Rechtsverletzung am geltenden Recht zu messen. Gegenüber der Öffentlichkeit, aber auch gegenüber allen internationalen Organisationen, die angeblich für den Rechtsstaat eintreten: Gegenüber der Uno, gegenüber der OSZE und andern. An die Adresse der Uno hätte 2009/2010 unablässig betont werden müssen, dass der Vertreter eines Rechtsbrecher-Staates wie Libyen niemals Präsident der Uno-Generalversammlung (das de jure höchste Amt in der Uno) sein könne. Solch demonstrative Anrufung der Autorität des Rechts von Seiten eines Kleinstaats, der als Rechtsstaat weltweit hohe Anerkennung geniesst, bliebe nicht ohne Wirkung. Konsequenz, nicht Show ist die Waffe des Kleinstaates in der Diplomatie.

Nicht Calmy-Reys schlagzeilenhechelnde Sprunghaftigkeit, sondern schweizerische Konstanz müsste schweizerische Aussenpolitik leiten.


Ulrich Schlüer

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