Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion vom 11. Juni 2010


Wenn Beschlüsse von grösster Tragweite zu fällen sind

Kompromiss-Findung, Ränkeschmiede und Schlagzeilenjäger

Es kommt vor, dass äusserst wichtige Angelegenheiten einem Beschlussfassungs-Prozess unterworfen sind, der für die Öffentlichkeit kaum mehr durchschaubar ist.

Der USA-Vertrag, welcher die Auslieferung von 4450 UBS-Kundendaten an die amerikanische Steuerbehörde unter schwerer Verletzung des Bankgeheimnisses ermöglichen soll, ist ein Beispiel solch gewundener Beschlussfassung. Der Bundesrat hatte diese Datenauslieferung an die USA eigenmächtig beschlossen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aber zurückgepfiffen: Eine Rechtsgrundlage – befand dieses Gericht in letzter Instanz – für die bundesrätliche Eigenmächtigkeit sei nicht gegeben – das Parlament müsse sie nachträglich beschaffen.

Erste Etappe: Miserabler Vertrag

Der USA-Vertrag ist wahrhaftig ein miserabler Vertrag. Er wird, wenn er zum Beschluss erhoben wird, 4450 Anleger, die Bankanlagen seinerzeit rechtmässig vorgenommen haben, nachträglich und rückwirkend kriminalisieren. Die Schutzbehauptung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, davon würden «bloss steuernhinterziehende amerikanische Millionäre» getroffen, stimmt bei weitem nicht. Auch Auslandschweizer mit Vermögenswerten in der Schweiz, auch Erben von Holocaust-Opfern, die in den letzten Jahren mühsam gefunden werden mussten, die aber ihre Guthaben in der Schweiz stehen liessen, sowie weitere Kategorien von Anlegern werden durch diesen skandalösen Vertrag kriminalisiert – auch wenn sie alles andere als Kriminelle sind.

Seit der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte zum Vorgehen des Bundesrates in der Phase der Vertrags-Erzwingung durch die USA vorliegt, ist transparent geworden, wie dilettantisch, wie planlos, wie kopf- und konzeptlos dieser Vertrag vom Bundesrat «ausgehandelt» worden ist. Er wurde selbstverschuldet vertrödelt, schliesslich dann aber – als der Bundesrat von den USA rettungslos in die Enge getrieben worden war – völlig überstürzt unterzeichnet. Und dies erst noch rechtswidrig. Nichts von überlegtem, geplantem Handeln. Mangelnde Zusammenarbeit im Bundesrat ist dafür verantwortlich, dass die Schweiz dem herrischen Diktat der US-Steuerbehörden regelrecht zum Opfer fiel. Der richtige Zeitpunkt, welcher der Schweiz in Verhandlungen noch Bewegungsfreiheit gesichert hätte, wurde durch klägliches Eigenverschulden des Bundesrates sträflich verpasst.

Die Eidgenössischen Räte, die vom Bundesrat vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind, können den Vertrag jetzt nur noch durchwinken oder ablehnen. Wem der Rechtsstaat Schweiz ein Anliegen ist, kann diesem Machwerk von Vertrag, in Wahrheit ein US-Diktat, nicht zustimmen. Dies war in der Auseinandersetzung um diesen Vertrag von Anfang an der Standpunkt der SVP.

Zweite Etappe: Die SP spekuliert

Die politische Linke erkannte, dass der Bundesrat die Zustimmung zum USA-Vertrag gleichsam als Frage von Sein oder Nichtsein einstufte. Der Bundesrat – so spekulierte die SP-Führung – sei, um den Vertrag durchzubringen, zu jedem Zugeständnis bereit. Dies um so mehr, als die Schweizer Wirtschaft insbesondere durch die Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer, in deren Schlepptau sich auch Economiesuisse begab, aufs massivste unter Druck gesetzt wurde: Würde der Vertrag abgelehnt, dann hätte der gesamte Schweizer Export nach Amerika US-Schikanen von einschneidendster Tragweite auf sich zu nehmen – so, als wären die USA vom Rechtsstaat bereits zu einem Willkür-Konstrukt mit übelsten Machtallüren degeneriert.

Eine Ausgangslage, die – gemäss SP-Führung – zum Spekulieren geradezu einlud, zumal die Mitte-Parteien dem Bundesrat gegenüber blinde Gefolgschaft markierten. Da die Mitte-Parteien (CVP, FDP und BDP) das Ja zum Vertrag dann, wenn die SVP bei ihrem Nein bliebe, allein nicht herbeiführen konnten, in der Realität also auf Gedeih und Verderb vom Ja der SP abhängig wurden, verlegte sich die SP-Führung aufs Fordern: Unter der süffigen Überschrift «Boni-Steuer» erkor sie die Forderung nach einer neuen Steuer zur Schicksalsfrage. Dabei nahm sie – trotz verfänglicher Überschrift – keineswegs die Boni der Manager, vielmehr den Gewinn sämtlicher schweizerischer Unternehmen ins Visier. Die SP-Sprecherin hat in der Ratsdebatte unumwunden zugegeben, es ginge um die Gewinne aller Unternehmen. Die SP-Forderung ging darauf aus, die Gewinne aller Unternehmen derart zu schmälern, dass keinerlei Bewegungsfreiheit für Boni-Bewilligungen mehr bestünde. Unterdrückt wurde gegenüber Medien und Öffentlichkeit, dass sämtliche Unternehmen sämtlicher Branchen von diesem verantwortungslosen Steuerprojekt betroffen würden – keineswegs bloss Boni-Sünder aus der Bankenwelt.

Die Medien «vergassen» es ihrerseits, die SP-Forderung genauer zu analysieren. Das Etikett «Boni-Steuer» versprach ihnen süffigere Schlagzeilen als die Tatsache, dass in Wahrheit eine umfassende Gewinnbesteuerung aller Unternehmen der Inhalt der SP-Forderung war.
Nicht nur die SVP, auch jene Vertreter der Mitte-Parteien, die von Finanz- und Steuerpolitik etwas verstehen, zeigten dem als völlig überrissen eingestuften SP-Projekt zunächst die kalte Schulter. Niemand räumte ihm Durchbruchs-Chancen im Parlament ein. Interessant auch: Die wirklichen Boni-Jäger in unserem Land äusserten sofort Sympathie zum SP-Projekt – rasch realisierend, dass die SP-Steuer nicht die Boni-Jäger, vielmehr alle Unternehmen im Land treffen würde.

Dritte Etappe: Der Bundesrat springt auf

Buchstäblich wie eine Bombe schlug deshalb die aus heiterem Himmel eintreffende Stellungnahme des Bundesrats ein, er wolle sich der SP-Idee von der angeblichen Boni-Steuer anschliessen. Die Unternehmenssteuer, als angebliche Boni-Besteuerung getarnt, war damit plötzlich nicht mehr eine ideologisch motivierte SP-Idee. Diese Idee wurde zum Antrag des Bundesrats. Vorreiterin war dabei Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, der es gelungen war, den Widerstand leistenden Finanzminister Hans Rudolf Merz im Bundesrat in die Minderheit zu versetzen. Sie behauptete, man könne das, was am SP-Vorschlag nicht perfekt sei, später vielleicht schon noch korrigieren. Ein anderer als der SP-Vorschlag lag allerdings nicht auf dem Tisch.

Sowohl der Bundesrat als auch die Wirtschaftsverbände setzten sich sofort dafür ein, allfällige Kritik aus den Mitte-Parteien am neuen Vorgehen zum Verstummen zu bringen – die Mitte also auf bedingungslose Bundesrats-Gefolgschaft zu bringen. Damit wurde der US-Vertrag mitsamt Unternehmenssteuer zu einem bedrohlichen Gesamtprojekt, für dessen Durchsetzung die Mitte-Parteien zusammen mit der Linken in den Räten auf eine komfortable Mehrheit zählen konnten.

Vierte Etappe: Schadensbegrenzung

Die SVP stand damit vor der Entscheidung: Will sie an ihrem von sauberen Grundsätzen solide abgestützten Standpunkt festhalten und gegebenenfalls im Alleingang das Nein zum US-Staatsvertrag im Parlament einfach noch markieren, ohne die Annahme des US-Vertrags zusammen mit der verderblichen Unternehmenssteuer verhindern zu können. Oder musste im Interesse des Erhalts eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsplatzes Schweiz in schwieriger werdender Zeit der ursprüngliche Standpunkt aufgegeben und das Ja zum Staatsvertrag angeboten werden, wenn im Gegenzug die Mitte-Parteien zusammen mit der SVP zur definitiven Versenkung der schädlichen Unternehmenssteuer gewonnen werden konnten – in Gegensatz zum bundesrätlichen Willen.

Die Diskussion über das einzuschlagende Vorgehen stand stark unter dem Eindruck der Entwicklung der Weltwirtschaft und der daraus für die Schweiz resultierenden Folgen. Bekanntlich lastet auf dem Schweizer Franken als Folge der chronischen Euro-Schwäche erheblicher Aufwertungsdruck. Dieser Aufwertungsdruck stellt die Schweizer Exportwirtschaft und den Schweizer Tourismus zwar nicht vor unlösbare, aber doch vor ernste Probleme. Kurzfristig wird der Aufwertungsdruck nicht verschwinden. Die von der Über-Verschuldung der EU-Staaten ausgelöste Euro-Schwäche dürfte kaum korrigierbar sein, sind doch nicht bloss schwächere EU-Randstaaten, vielmehr auch EU-Lokomotiven wie Deutschland und Frankreich in den Verschuldungsstrudel gerissen worden. Unter solcher Vorraussetzung darf der Schweizer Wirtschaft auf keinen Fall eine neue, einschneidende Unternehmenssteuer aufgezwungen werden. Sie könnte manchen Betrieb in den Ruin treiben, eine grosse Zahl von Arbeitsplätzen also ernsthaft gefährden. Dem Aufwertungsdruck, dem der Schweizer Franken ausgesetzt ist, kann der Staat nur durch gezielten Abbau staatlicher Unternehmungsbelastungen begegnen. Niemals aber durch eine neue Steuer. Wer diese Zusammenhänge nicht beachtet, dürfte  Zehntausende von Arbeitsplätzen in Gefahr bringen.

Die SVP-Fraktion entschloss sich mehrheitlich, dem langfristigen Landesinteresse in der Entscheidfindung Priorität einzuräumen gegenüber dem ursprünglichen Nein zum schlechten Vertrag. Dies vor dem Hintergrund, dass die Vertragsannahme, als diese Entscheidung fiel, ohnehin nicht mehr verhindert werden konnte. Doch es bestand noch die Chance, das Übel dieser neuen, von der SP ausgeheckten, vom Bundesrat übernommen Unternehmenssteuer vom Land abzuwenden.

Dass die Medien die tatsächlich angestellten Überlegungen aus ihrer Berichterstattung ausblenden würden – damit musste gerechnet werden. Sie reduzierten die Auseinandersetzung um wichtigste Landesinteressen auf  eine Art Schaukampf, ganz dem Muster folgend: Findet sich endlich jemand, der Blocher flachlegen könnte. Denn Christoph Blochers Lagebeurteilung spielte in der Tat eine Rolle bei der Festlegung des Vorgehens durch die SVP-Fraktion.

Fünfte Etappe: Der Griff in die Trickkiste

Der Plan der SVP schien vorerst aufzugehen: Der Ständerat strich die Zusätze zum Vertrag, insbesondere die Unternehmenssteuer-Idee aus dem Gesamt-Paket. Nur die Vertragsgenehmigung allein erhob der Ständerat zum Beschluss.

Kaum stand dieses Resultat fest, tat die CVP einen ebenso üblen wie in keiner Art und Weise zu rechtfertigenden Griff in die unterste Schublade der Trickkiste: Das, was der Ständerat aus dem Abstimmungspaket gestrichen hatte, nämlich die SP-Unternehmenssteuer, erhob die CVP mittels Motion sofort wieder zur Forderung an den Ständerat. Und der Ständerat, von der dort starken CVP-Deputation wohl vorbereitet, erhob in diametralem Gegensatz zu dem, was aus dem Vertragspaket eben gerade gestrichen worden war, die Unternehmenssteuer mittels Genehmigung der CVP-Motion wieder zum Beschluss. Klar, dass bei denjenigen, welche diese Unternehmenssteuer ein- für allemal haben versenken wollen, alle Alarmglocken läuteten.
Der SVP blieb nichts anderes, als ihren Standpunkt zu erneuern. Erst dann, wenn das Manöver mit der vom Vertrag zwar losgelösten, aber per Motion weiter verfolgten Unternehmungssteuer rückgängig gemacht sei, würde sie dem US-Staatsvertrag zustimmen. Gleich verhielt sie sich im Nationalrat. Deshalb scheiterte dort der Vertrag.

Sechste Etappe: Anheizen

Die Auseinandersetzung ist somit auf Messers Schneide. Die Medienleute geben sich entzückt. Sie reduzieren das Ringen um die aus Sicht des Landesinteresses noch beste, noch einigermassen akzeptable Lösung auf die Ebene eines Boxkampfes zur Volksbelustigung. Fakten zur Auseinandersetzung werden kaum mehr verbreitet. Der Schaukampf dominiert. Landesinteressen scheinen die Schlagzeilenjäger keine mehr zu erkennen.

Die SVP unterbreitete schliesslich, um doch noch Hand zu einem Kompromiss zu bieten, eine weitere Offerte: Mittels Postulat sei dem Bundesrat mit all seinen Finanzspezialisten der Prüfungsauftrag zu erteilen, ob eine Steuer, die tatsächlich bloss die Boni von Boni-Empfängern belasten, nicht aber sämtliche Unternehmen flächendeckend treffen würde, überhaupt sinnvoll ausgestaltet werden könne.

Selbst wenn die Medien auch diese Anregung als neue Runde im mit Spass verfolgten Boxkampf zu sehen belieben – sie könnte den Ausweg aus dem jetzigen Patt finden helfen.

Wie geht es weiter?

Noch markieren die Mitte-Parteien bedingungslose Gesprächsverweigerung. Ob diese bestehen bleibt, ist offen. Klar ist: Jene, die in die Trickkiste gegriffen und auf dem Motionsweg die aus dem Vertragspaket gestrichene Unternehmenssteuer durch die Hintertür wieder ins Spiel gebracht haben, müssen zurückbuchstabieren. Sonst ist ein Kompromiss, der das Landesinteresse wenigstens einigermassen respektieren würde, kaum mehr möglich. Am kommenden Dienstag wird die Entscheidung fallen.

Sichtbar ist derweil, worauf sich die Medien rüsten. Das Messerwetzen der Medien im Blick auf das nach der Session beginnende «Sommerloch» hat bereit begonnen. Im Mittelpunkt wird Bundesrat Merz stehen. Der GPK-Bericht liefert derart viele Details zum Versagen von Bundesrat Merz in der Verhandlungsphase, dass sich die Medien den «Braten Merz» nicht mehr werden nehmen lassen. Nachdem sich jetzt auch die Bundesrats-«Kollegen» – mit dem alleinigen Ziel vor Augen, ihre eigene Haut zu retten – öffentlich von Merz distanzieren, dieser also völlig isoliert ist, dürfte er einer Medienkampagne ausgesetzt werden, die ihresgleichen sucht. Sachliche Berichterstattung zum US-Vertrag und seinen Hintergründen wird man dabei vermissen. Die Schlagzeilen-Jäger aber werden nicht nachgeben, bis sie ihr Opfer zur Strecke gebracht haben werden. Auch das ist eine Realität, welche die Schweizer Innenpolitik im Jahre 2010 kennzeichnet.

Ulrich Schlüer

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