Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion vom 4. Juni 2010


Mitte-Kartell will PUK verhindern

Keine Schwamm-drüber-Politik!

Das aus CVP, FDP und BDP zusammengesetzte sogenannte «Mitte-Kartell» im schweizerischen Parlament versucht gegenwärtig mit allen Mitteln, eine PUK (Parlamentarische Untersuchungskommission mit erweiterter Untersuchungsbefugnis) zu den Hintergründen der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA zu verhindern. Dem Bürger sollen die näheren Umstände zum inzwischen von niemandem mehr ernsthaft bestrittenen Versagen des Bundesrats zur Frage dieser Datenherausgabe für alle Zeit verborgen bleiben. So will es das «Mitte-Kartell».

Das Versagen des Bundesrats nachgewiesen hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der beiden Parlamentskammern, dokumentiert in ihrem vom 30. Mai 2010 datierten, 369 Seiten umfassenden Bericht (Auszüge daraus finden Sie im Anhang).

GPK und PUK


Die GPK kann Geschehenes aufgrund ihr vorgelegter Dokumente und durch umfassende Befragung der ins untersuchte Geschehen eingebundenen Persönlichkeiten zurückverfolgen, analysieren und dokumentieren. Die GPK besitzt aber keine erweiterte Untersuchungsbefugnis, wie sie nötig ist, um zum Beispiel auch in solche Dokumente Einsicht zu nehmen, die der Bundesrat freiwillig herauszugeben nicht bereit ist. Der PUK kommt gegenüber Verwaltung und Bundesrat – aber nur gegenüber Verwaltung und Bundesrat – gewissermassen polizeiliche Untersuchungsbefugnis zu. Die GPK besitzt solche Befugnis nicht.
Es stellt sich also die Frage, ob bezüglich der Auseinandersetzung um die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA zusätzlicher Aufklärungsbedarf besteht, der von der GPK aufgrund ihrer eingeschränkten Untersuchungsbefugnis nicht befriedigt werden kann.

Keine Bundesrats-Protokolle

Ein Hauptvorwurf der GPK an den Bundesrat lautet bekanntlich, dass es der Landesregierung «im Krisenfall an den elementarsten Mitteln der Teamarbeit» mangle. Aus dem in der Landesregierung vorherrschenden Klima tiefen gegenseitigen Misstrauens heraus habe der damalige Bundespräsident Pascal Couchepin (FDP) am 26. September 2008 im Einverständnis mit dem Gesamtbundesrat verfügt, dass zum UBS-Geschäft des Bundesrats keinerlei Protokollführung mehr erfolge – aus Furcht vor Indiskretionen, die den Börsenkurs von UBS-Papieren negativ beeinflussen könnten.

Keine Protokollführung: Ein in jeder Beziehung unglaublicher, unfassbarer Entscheid. Käme eine Gemeindebehörde, ein Verwaltungsrat zu einem brisanten Zusammenhang auf die gleiche Idee, so käme er ganz gewiss nicht bloss mit einer gesalzenen Busse davon. Aber die Landesregierung verfügt Protokollverzicht in einem für die Schweiz äusserst folgenreichen Geschäft. Eine Anordnung, die – wie dem GPK-Bericht zu entnehmen ist – dafür verantwortlich war, dass mehrere Bundesräte in den GPK-Befragungen den Ablauf der Ereignisse sowie ihre jeweiligen Stellungnahmen dazu nicht mehr präzise wiedergeben konnten.

Eine äusserst brisante Aussage

Und dann stösst man im GPK-Bericht auf eine weitere, mehr als nur brisante Aussage, datiert vom 10. Februar 2009. Einer der höchsten Beamten der Eidgenössischen Steuerverwaltung führt darin – offenbar in Übereinstimmung mit der Schweizer Botschaft in Washington – aus, dass der massive Druck auf die Schweiz auf Herausgabe von 4450 Datensätzen amerikanischer oder in den USA wohnhafter Kunden der UBS eigentlich gar nicht von der amerikanischen Steuerbehörde oder vom amerikanischen Justizministerium ausgegangen sei. Vielmehr habe die UBS selbst die amerikanischen Steuerbehörden vehement dazu gedrängt, solchen Druck auf die Schweiz auszuüben. Dies, um führende Persönlichkeiten der UBS (namentlich genannt werden UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer und UBS-CEO Marcel Rohner) aus der Schusslinie zu nehmen angesichts ihnen andernfalls drohender persönlicher Strafverfolgung.

Aufklärung unabdingbar!

Auch wenn diese Lagebeurteilung von der UBS bestritten wird, bleibt sie ausserordentlich brisant. Sie muss, wenn der Rechtsstaat Schweiz nicht weiteren Schaden nehmen soll, sorgfältigst abgeklärt werden. Es ist der unbezweifelbare Nachweis zu erbringen, dass der Protokollverzicht des Bundesrates nichts, aber auch gar nichts zu tun hat mit dem von hohen Beamten massiv kritisierten Vorgehen der UBS-Spitze. Es muss zweifelsfrei sichergestellt werden, dass kein Mitglied der Landesregierung das scharf kritisierte – vom Schweizer Beamten in die Nähe des Landesverrats gerückte – Vorgehen der UBS auch nur ansatzweise gedeckt hat. Es ist rückhaltlos offenzulegen, wie der Bundesrat, als ihm die Lagebeurteilung von Steuerverwaltung und Botschaft in Washington unterbreitet wurde, sein weiteres Vorgehen festgelegt hat.

Werden diese Fragen nicht geklärt, bleibt der Schatten auf der Landesregierung liegen, dass gegebenenfalls unzulässige Machenschaften von möglicherweise kriminellem Charakter absichtlich der genauen Untersuchung entzogen werden. Klarheit in diesen Fragen kann einzig eine vom Parlament einzusetzende PUK mit erweiterter Untersuchungsbefugnis schaffen. Denn diese kann selbst persönliche Handnotizen aller am Geschehen beteiligten Persönlichkeiten in Augenschein nehmen.

Im Interesse des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in ihr Land, seine Regierung und Verwaltung müssen diese Fragen geklärt werden, auf dass jeglicher Verdacht unrechten Handelns beseitigt – oder der Schuldige gestellt werden kann. Schwamm-drüber-Politik ist nicht mehr zulässig. Es geht um die Frage, ob die Schweiz noch ein Rechtsstaat ist. Wer in diesem Zusammenhang eine PUK verhindert, hat etwas zu verbergen. Das darf nicht sein.


Ulrich Schlüer

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