Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion
vom 21. Mai 2010
Multi-Kulti-Integrationsverklärung geplatzt
Zum Totschlag von Zürich-Höngg
Die blosse Tötung der «unbotmässigen» Tochter, zum Beispiel mit einer Schusswaffe, reichte dem in seiner patriarchalischen Ehre zutiefst beleidigten muslimischen Vater nicht. Er wollte - nachdem alle andern Familienmitglieder die gemeinsame Wohnung zuvor zu verlassen hatten - die bestialische Brutalität. Die Axt wurde seine Waffe.
Unfassbar, was zur brutalen Bluttat von Höngg, begangen an einem sechzehnjährigen Mädchen vom eigenen Vater, nachträglich alles bekannt wird. Nicht nur die Grausamkeit dieser Tötung erschüttert. Auch das Versagen der in Multi-Kulti-Illusionen gefangenen Behörden kann bloss fassungslos zur Kenntnis genommen werden.
Es begann mit Asylmissbrauch
Am Ursprung der Einwanderung der pakistanischen Familie stand ein aktenkundiger Asylmissbrauch. Gelebt hat die sechsköpfige Familie seit nunmehr fünfundzwanzig Jahren vor allem von der Sozialhilfe, also auf Kosten hiesiger Steuerzahler Die familiären Schwierigkeiten liessen einen Betreuungs-Apparat nicht nachvollziehbaren Umfangs Tatsache werden - alles auf Kosten der Steuerzahler. Sowohl ein «Familienbegleiter» als auch ein «Erziehungsbeistand» waren als amtliche, staatsbesoldete Funktionäre im Dauereinsatz für diese Familie. Für mindestens eines der Kinder ist zusätzlich eine amtliche Fremdplatzierungs-Bürokratie tätig. Dem sechzehnjährigen Mädchen, das am 10. Mai 2010 von seinem Vater mit der Axt zu Tode geschlagen worden ist, war ein amtlicher Beistand beigegeben worden. Die Arbeitslosigkeit des Familien-«Ernährers» mobilisierte weitere Heerscharen von Sozialfunktionären. Mit aller Gewalt bzw. unbegrenztem Kosteneinsatz hätte die «Integration» dieser schlicht und einfach jede Anpassung an hiesige Gepflogenheiten und hiesiges Recht verweigernden Familie erzwungen werden sollen. Es diktierte Multi-Kulti-Ideologie linker Behörden. Von Vernunft und Einsicht in kaum beeinflussbare Realität keine Spur.
Heerscharen von Funktionären
All die Funktionäre, die für die integrationsverweigernden Einwanderer unter Dauerstress standen, schrieben zweifellos Hunderte von Seiten an amtlichen Berichten, die alle registriert, ins Reine geschrieben, verarbeitet, archiviert sein wollten. Man kann ja nie wissen ob man die Rapporte nicht doch irgend eines Tages noch brauchen würde?
Zürichs Sozial-Bürokratie, gefangen im illusionären Multi-Kulti-Diktat der links-grünen Stadtregierung, dürfte für diese einzige Familie Hunderttausende von Franken - im Blick auf den nunmehr seit fünfundzwanzig Jahren anhaltenden Dauereinsatz ist durchaus auch ein Betrag in siebenstelliger Höhe denkbar - aufgebracht haben. Erreicht wurde damit nichts als ein tödlicher Schlag mit einer Axt.
Nach der Tat musste der Betreuungs-Apparat noch ausgebaut werden. Auch die Nachbarn am Ort der grauenerregenden Tat benötigen Unterstützung. Nicht zuletzt deshalb, weil diese, wie Zeitungsleute rasch herausgefunden haben, die von den Behörden notorisch verdrängte Realität, vor allem die unüberhörbare Gewalttätigkeit des muslimischen Familien-Diktators längst registriert, längst durchschaut, längst auch gemeldet hatten. Sie liefen mit ihrem Wissen gegen eine Mauer. Auf Anordnung der in ihrer Multi-Kulti-Ideologie gefangenen Behörden musste die Realität ausgeblendet werden.
«Normalfall»
Der zuständige Stadtzürcher Sozialamts-Vorsteher, SP-Stadtrat Martin Waser, nimmt seine Betreuungs-Bürokratie in Schutz. Niemand habe das Fürchterliche voraussehen können, beteuert er wortreich. Warum - muss sich der Stadtrat als Gegenfrage wohl gefallen lassen - sah sich Wasers Sozialamt (wohl auch schon Wasers Vorgängerin Monika Stocker) also veranlasst, einen derart exorbitanten Betreuungs-Apparat für diese einzige Familie überhaupt aufzubauen? Heisst Wasers Beteuerung, dass derart uferlose Betreuungs-Orgien zugunsten hier lebender integrationsunwilliger muslimischer Familien «Normalfälle» sind?
Entspricht die Idee, muslimischen Familien, die hier familiäre Gewaltherrschaft ausleben wollen, durch muslimische «Familienbetreuer» - wie das im Fall Höngg Tatsache war - umsorgen zu lassen, etwa zürcherischer Regel? Auf dass muslimische Betreuer den hiesigen Behörden als «Normalfall» darstellen, was in archaisch-muslimischen Ländern vielleicht noch Regel, hier aber schlicht und einfach Gesetzesbruch ist? War das Erschlagen des sechzehnjährigen Mädchens mit einer Axt also nötig, bis die Öffentlichkeit endlich auf die Ungeheuerlichkeit behördlicher Tarnung der Tolerierung von archaisch-muslimischem Scharia-Recht aufmerksam wird, das staatsbesoldete muslimische Familienbetreuer hiesigen Ämtern als «Normalfall» darzustellen belieben? Auf dass schliesslich ein argloser Stadtrat der Öffentlichkeit als «Normalfall» darstellt, was sich in Wahrheit zum geradezu klassisch anmutenden muslimischen «Ehrenmord» entwickelt?
Ist es Teil eines aus muslimischem Denken erklärten «Normalfalls», dass dem Freund des so grausam zu Tode geschlagenen Mädchens die Teilnahme am Begräbnis seiner Freundin verboten werden darf - nur weil dieser junge Freund ein Christ ist und als Christ lebt? Muss im linksgrünen Zürich neuerdings als «Normalfall» akzeptiert werden, dass eine muslimische Familie den christlichen Freund der aus der eigenen Familie heraus ermordeten Tochter vom Begräbnis dieses Verbrechens-Opfers ausschliessen darf?
Was sagt der Souverän?
Wenn ein in ganz anderer gesellschaftlicher Tradition gross gewordener und lebender muslimischer Familienbetreuer hiesigen Behörden solches als «Normalfall» mundgerecht zu machen versteht, dann wird deutlich, in welch beängstigendem Ausmass diese in ihrem Multi-Kulti-Wahn gefangene Behörde den Blick auf hiesige Ordnung und hiesiges Gesetz verloren hat.
Drängt es angesichts solcher Erkenntnis nicht auch den Bürger, Teil des Souveräns unseres Landes, zu einigen grundsätzlichen Überlegungen? Muss der Staatsbürger, mit derart von angeblichen «Normalfällen» geblendeten Behörden konfrontiert, zum Schutz unseres Landes und des hier geltenden Rechts nicht zwangsläufig das Begehren stellen, dass, wo elementare Grundsätze unserer Rechtsordnung der Multi-Kulti-Verblendung von Behörden zum Opfer fallen, muslimische Einwanderung, insbesondere muslimische Einbürgerung ganz einfach nicht mehr stattfinden darf?
Doch Achtung: Wer solche Überlegung öffentlich zu äussern sich getraut, riskiert ein Rechtsverfahren. Die Augen und Ohren Georg Kreisens Anti-Rassismus-Kommission lauern überall. Behörden dagegen, die sich in törichter Multi-Kulti-Verblendung offensichtliches Unrecht als «Normalfall» aufschwatzen lassen und mit ihrem daraus resultierenden Laisser-faire schliesslich gar mitschuldig werden an einem Verbrechen, das wohl in die Kategorie des muslimischen Ehrenmords gehört - diese Behörden bleiben von Justiz und Medien unbehelligt.
Ulrich Schlüer