Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion
vom 26. März 2010
Brüssel liefert die Schweiz der Gaddafi-Willkür aus
Mammon statt Menschenrechte
Das Vertragswerk mit dem Titel «Schengen» ist in der Europäischen Union ohne Mitwirkung der Schweiz entstanden. Die Schweiz ist, als der Schengen-Vertrag in der EU bereits in Kraft war, erst dem fertigen Vertragskonzept beigetreten.
Der Beitritt zu Schengen bedeutet Souveränitätsverzicht in Sicherheitsfragen. Eigenständige Grenzkontrolle ist der Schweiz nicht mehr gestattet; sie hat aber Beiträge zu leisten an die Kontrolle der Aussengrenze aller Schengen-Länder.
Gleichzeitig wird das Schengen-Recht laufend weiterentwickelt. Seit die Schweiz Schengen beigetreten ist, musste sie Schweizer Gesetze bereits rund hundertmal an Schengen-Neuerungen anpassen. Denn Schengen-Recht ist sog. «dynamisches Recht», also sich laufend fortentwickelndes Recht, das in Brüssel geschaffen wird, dem sich die Teilnehmer am Schengen-Vertrag aber laufend und obligatorisch anzupassen haben.
Alle für Einen?
Der Schengen-Vertrag soll allen Schengen-Staaten eine «Zone von Sicherheit, Freiheit und Recht» garantieren. Der Gemeinsamkeit dieser Zielsetzung opfern die Schengen-Mitglieder ihre eigene Souveränität in Sicherheitsfragen. Dafür garantieren alle Schengen-Staaten einander per Vertrag uneingeschränkte Solidarität zu für den Fall, dass ein Mitgliedstaat je von einer schweren 2 Rechtsverletzung oder von einem Angriff auf seine Sicherheit und Freiheit von Seiten eines rechtswidrig handelnden Drittstaates betroffen würde. «Einer für Alle – Alle für Einen»: So lautet das feierlichst beschworene Solidaritäts-Prinzip im Schengen-Vertrag.
Und jetzt wurde ausgerechnet die Schweiz Zielscheibe einer krassen Rechtswidrigkeit eines Drittstaates namens Libyen. Ein Schweizer Bürger wurde dabei, willkürlich als Geisel gekidnappt, der völligen Unberechenbarkeit eines irren Wüsten-Diktators ausgesetzt – Antwort auf eine absolut rechtmässig erfolgte Verhaftung des Diktator-Sohnes, der sich in Genf ungestraft halunkisch glaubte ihn Szene setzen zu können.
Ein Menschenrechts-Verbrechen
Geiselnahme, also die wahllose Gefangennahme und Einkerkerung einer völlig unbeteiligten, völlig unschuldigen Person, deren «Vergehen» einzig darin besteht, die Staatsbürgerschaft desjenigen Staates zu besitzen, der die Rachegelüste des in seiner Ehre sich verletzt fühlenden Diktators herausgefordert hat: Solche Geiselnahme gehört zu den übelsten Menschenrechts-Verletzungen überhaupt. Jeder Staat, der als Rechtsstaat glaubwürdig sein will, muss und wird jeder Geiselnahme entschieden entgegentreten. Die Schweiz, Betroffene der libyschen Geiselnahme und Mitglied des Schengen-Systems, rief vertragskonform die Solidaritätspflicht der Schengen-Staaten an gegen den seinen privaten Rachefeldzug auslebenden libyschen Diktator und seinen Clan.
Der von den Schengen-Staaten für diesen Solidaritätsfall vorgesehene Mechanismus sollte in Funktion treten, buchstabengetreu nach Schengen- Regeln: Die Schweiz verweigert allen Mitgliedern des Gaddafi-Clans – keineswegs allen Staatsbürgern Libyens – die Erteilung von Einreise-Visa. Diese Visa-Verweigerung ist – der vertraglich festgehaltenen Solidaritätspflicht der Schengen-Staaten gegenüber einem angegriffenen Mitglied absolut konform – verbindlich für das gesamte Schengen-Gebiet, für sämtliche Schengen-Staaten.
Theorie und Praxis
Theorie und Praxis, feierliche Beschwörung eines Prinzips einerseits, die Einhaltung der vertraglich festgelegten Solidaritätsverpflichtung andererseits: Das sind innerhalb der Europäischen Union allerdings zwei völlig verschiedene Dinge. Zwar kann oder will kein einziger Schengen-Staat der Schweiz vorwerfen, sie hätte, als sie die Solidaritätsverpflichtung gemäss Schengen- Vertrag einforderte, willkürlich oder irgendwie rechtswidrig gehandelt. Die Schweiz ist uneingeschränkt vertragskonform vorgegangen. Aber – so zeigt sich heute – für zumindest eine Mehrheit der im Schengen-Vertrag vereinigten EU-Staaten werden Menschenrechte zwar gerne und plakativ auf Papier geschrieben und in Reden beschworen – in der Realität diktiert allerdings der nackte Mammon. Gemeinsam pfeifen die EU-Staaten auf die Schweizer Geisel in den Händen des irren Diktators. Die Geschäfte mit diesem alle Menschenrechte mit Füssen tretenden Despoten sind den EU-Staaten wichtiger. Menschenrechte haben in Brüssel hinter dem Mammon zurückzustehen: Der Kleinstaat als Opfer von Menschenrechtsverletzungen wird von Brüssel diszipliniert, wird zum Kotau vor dem libyschen Verbrecher gezwungen.
Verbrecherisch – aber wirksam
Aus Bern und Brüssel verlautet, der Gaddafi-Clan habe der EU, wäre sie ihm nicht zu Willen, eben angedroht, alle Flüchtlingsschleusen scheunentorweit zu öffnen, auf dass Europa von einer Millionen-Flutwelle illegaler Einwanderer aus Afrika regelrecht überspült werde. Das habe Brüssel den baren Schrecken in alle Glieder gejagt – und dazu veranlasst, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey zum Kuschen zu zwingen. Wenn Gaddafi, der auch schon ganz offen mit Tod und Verderben säenden Terroristen zusammengearbeitet hat, tatsächlich willkürlich über die afrikanische Asylanten-Schleuse verfügen kann und dieses Mittel tatsächlich oder erpresserisch anwendet und nutzt, so würde er sich damit bloss eines weiteren, äusserst schwerwiegenden Menschenrechts- Verbrechens schuldig machen.
Brüssel schweigt dazu – nimmt die Angst vor Gaddafis Skrupellosigkeit aber zum Anlass, die Aussenministerin des Rechtsstaates Schweiz zum schmachvollen Kniefall vor dem Politverbrecher Gaddafi zu zwingen.
Bundesrat spielt mit
Ein wahrer Jammer, dass dieser Kleinstaat namens Schweiz derzeit über eine Landesregierung verfügt, die sich diesem üblen Schengen-Diktat, angeordnet von Brüssel, unterwirft. Die Preisgabe von Souveränität zugunsten angeblich «kollektiver europäischer Sicherheitsverantwortung» erweist sich für die Schweiz als reine Unterwerfungsgeste. Der Schengen-Vertrag wird von Brüssel als Unterwerfungsvertrag verstanden. Der Bundesrat bekundet dazu schweigendes Einverständnis.
Ulrich Schlüer