Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion
vom 12. März 2010
FDP von allen freiheitlichen Überzeugungen verlassen
Weissgeld-Wahn
Die Angriffe auf unseren Finanzplatz seitens USA und EU zielen auf die Ausschaltung der erfolgreichen Konkurrentin Schweiz. Sie sind ernstzunehmen. Ohne jede äussere Not gerät der Finanzplatz jetzt auch noch von innen her unter Druck. Aus heiterem Himmel hat sich die FDP der Zerstörungs-Strategie der Linken angeschlossen.
Die freiheitliche Verfassung der Schweiz mit der Volkssouveränität im Zentrum markiert ein historisches Verdienst des Schweizer Freisinns, erworben im 19. Jahrhundert. Diese Verfassung erklärte den Bürger zum Souverän, zur obersten Instanz im Staat. Die Verwaltung hat ihm zuzudienen, hat ihn nicht auszunehmen. Die verfassungsmässig gesicherte persönliche Freiheit liess die moderne Schweiz entstehen als von freien, selbstverantwortlich handelnden Persönlichkeiten getragene Staat. Die Selbstverantwortung wurde zum Gestaltungsprinzip unserer freien Schweiz.
Selbstdeklaration
Auch die Schweizer Steuergesetzgebung beruht auf der Selbstverantwortung der Bürger: Dieser deklariert Vermögen und Einkommen als freier Bürger selber. Aus seiner Einsicht, dass er für die dem Staat aufgetragenen Aufgaben – zum Beispiel zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit – auch seinen Obolus selbstverantwortlich beizutragen hat, ist das schweizerische Prinzip der Selbstdeklaration – weltweit eine Ausnahme – entstanden. Die Schweiz ist damit sehr gut gefahren. Die Steuerdisziplin ist hierzulande bei weitem besser als in allen umliegenden Staaten. Schwarzarbeit zwecks Steuerumgehung ist hier eine Randerscheinung. Und die Steuerbelastung ist im internationalen Vergleich mässig. Das Prinzip funktioniert also – besser als in allen anderen Staaten. Dass die Steuerverwaltung hier den Steuerzahler nicht als ständig zu verfolgendes Ausbeutungsobjekt betrachten darf, dient sowohl dem einzelnen Bürger als auch dem Staat.
Aus heiterem Himmel – im Anschluss an einige schmerzliche Wahlniederlagen – hat sich der Freisinn dieser Tage von all diesen freiheitlichen, bewährten Prinzipien getrennt. Auf das oberflächliche Medien-Schlagwort von der «Weissgeld-Strategie» aufspringend, behaupten einige Ausrufer der neuen FDP-Abbruchstrategie plötzlich, zwischen Steuerbetrug und Steuer-hinterziehung könne ohnehin niemand mehr unterscheiden, man wolle künftig auf diesen «künstlichen Unterschied» ganz verzichten. Das bewusste Fälschen von Urkunden zwecks Hintergehung der Steuerbehörden – glaubt der Freisinn – sei fortan gleichartig zu kriminalisieren wie schlichtes Vergessen der Deklarierung eines Vermögenswertes auf der Steuererklärung.
Steuerbetrug – Steuerhinterziehung
Ein Beispiel von durchaus vorkommendem, von arglistiger Täuschung weit entferntem Vergessen mag erläutern, was der Steuerzahler zu erwarten hat, sollte die freisinnige Kopflosigkeit gesetzliche Wirklichkeit werden: Ein Grosselternpaar beschliesst, jedem seiner insgesamt vier Enkelkinder bei Geburt ein Sparkonto zu eröffnen mit einem Betrag von je zehntausend Franken. Anlässlich der Konfirmation oder am zwanzigsten Geburtstag wollen sie dieses Geldgeschenk zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen den Enkeln als «Startbatzen» ins Leben übergeben. Nun vergisst das Grosselternpaar – weil es das beschlossene, aber noch nicht ausgerichtete Geschenk bereits nicht mehr als sein Eigentum betrachtet –, das auf den vier Jugendsparkonten für die Enkel angesparte Kapital als eigenes Vermögen auf der eigenen Steuererklärung aufzuführen.
Gemäss heutiger, gesetzlich abgesicherter Regelung hat das bloss zur Folge, dass der Fiskus von den vier Jugendsparkonten die Verrechnungssteuer bezieht und dass die Grosseltern diesen Bezug – weil sie die als Geschenk ausgeschiedenen Vermögenswerte ja nicht selbst deklariert haben – nicht zurückfordern können. Der Fiskus bekommt, was ihm gehört – und die Grosseltern werden in Ruhe gelassen.
Wird die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgehoben, dann werden solche Grosseltern per Gesetz zu Steuerbetrügern. Sie müssen für ihre Unterlassung strafrechtlich verfolgt werden. Sie werden, obwohl sie bloss ein vorgesehenes Geschenk nicht mehr als eigenes Vermögen betrachtet haben, wegen Steuerbetrugs kriminalisiert. Der Staat gewinnt dabei keinen Franken – er diffamiert und kriminalisiert bloss die Grosseltern.
Bank als Steuerpolizei?
Die völlig von der freiheitlichen Rolle gefallenen Freisinnigen verlangen im Rahmen ihres «Weissgeld-Wahns» noch anderes: Wer eine Anlage auf einer Bank tätigt, müsse «beweisen», dass sein Anlagegeld korrekt versteuert werde. Eine blosse, einseitige Erklärung des Anlegers kann dabei wohl kaum als «Garantie» in rechtlichem Sinn anerkannt werden – es sei denn, die einseitige Erklärung des Anlegers würde «zur Prüfung» ans Steueramt weitergeleitet – womit der «automatische Informationsaustausch» zwischen Bank und Steuerbehörden dann Tatsache wäre.
Müssen die Banken selbst die rechtsgenügende Überprüfung vornehmen, wäre der Ablauf etwa der folgende: Ein durchaus unbescholtener Bürger will mit zehntausend Franken ein Konto bei einer Bank eröffnen. Dazu muss er den Nachweis erbringen, dass diese zehntausend Franken versteuert sind. Er muss also mindestens seine Steuererklärung vorlegen. Und er muss glaubhaft nachweisen, dass sein versteuertes Einkommen so gross ist, dass er es sich tatsächlich leisten kann, zehntausend Franken als Erspartes auf die Seite zu legen. Dazu muss er aber auch seine Vermögensverhältnisse offen legen. Die Bank, bei der er das neue Konto eröffnen will, bekäme also automatisch Einsicht, bei was für Konkurrenz-Banken gegebenenfalls weitere Anlagen bestehen. Der Bankkunde müsste sich, sobald der Bank steuerpolizeiliche Funktionen übertragen werden, zum «gläsernen Bürger» erniedrigen lassen, dem in persönlichen Geldangelegenheiten jegliche persönliche Freiheit weggenommen würde.
Das Ende der persönlichen Freiheit
So wollen es mittels diffuser «Weissgeld-Strategie» die Freiheitsabbruch-Spezialisten im Schweizer Freisinn, verkörpert durch Parteichef und Nationalrat Fulvio Pelli (TI) und die Nationalräte Philipp Müller (AG), Werner Messmer (TG), Tarzisius Caviezel (GR) und Isabelle Moret (VD).
Das sozialistische Ideal des uneingeschränkten Durchgriffs der staatlichen Steuer-Amtslinge auf allen privaten Vermögensbesitz soll die Selbstdeklaration des freien Bürgers – eine Errungenschaft, der einst der Freisinn in der Schweiz zum Durchbruch verholfen hat – ersetzen.
Im Bundesrat vertritt – das Kollegialitätsprinzip dabei mit Füssen tretend – Eveline Widmer-Schlumpf die gleiche Bürgerausbeutungs-Strategie. Sie schiesst damit insbesondere dem in den internationalen Steuer-Auseinandersetzungen an der Front stehenden freisinnigen Finanzminister Hansrudolf Merz hemmungslos in den Rücken. Nebst der Linken gewinnt Widmer-Schlumpf jetzt auch die alle Freiheit und Selbstverantwortung verratenden FDP-Totengräber zu Verbündeten. Die SVP steht damit bei der Verteidigung der doppelten Strafbarkeit, der Privatsphäre des Bürgers in persönlichen Vermögensangelegenheiten und des Bankkundengeheimnisses in Bern allein. Doch sie hat das Volk im Rücken.
Ulrich Schlüer