Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion
vom 26. Februar 2010
Bundesrat auf der letzten Verteidigungslinie
Fakten und Unterstellungen zum Bankkundengeheimnis
Im Kampf um den Erhalt des Bankkundengeheimnisses kämpft der
Bundesrat bereits auf der letzten Verteidigungslinie. Doch zumindest ein
Mitglied der Landesregierung fällt dem Kollegium auch dort öffentlich in
den Rücken.
Erst vor zwanzig Monaten hatte der Bundesrat das Bankkundengeheimnis noch
als «nicht verhandelbar» deklariert. Grossmäulig stellte er damals in Aussicht,
dass jeder, der es angreife, sich daran «die Zähne ausbeissen» werde.
Die Angriffe kamen. Sichtbare Gegenwehr fand kaum statt. Der Bundesrat
brach ein, führte bloss halbherzige Rückzugsgefechte. Heute befindet er sich
bereits auf der letzten Verteidigungslinie. Nur noch den grenzüberschreitenden
automatischen Informations-Austausch zu Vermögensanlagen und
Vermögensanlegern will er verhindern. Doch selbst zu dieser Position spricht
der Bundesrat mit gespaltener Zunge: Finanzminister Hans-Rudolf Merz denktöffentlich darüber nach, was allenfalls als Gegengeschäft einzuhandeln sei,
wenn dem systematischen Informations-Austausch doch zugestimmt würde.
Und Eveline Widmer-Schlumpf durchbricht in persönlichem Husarenritt die
Verteidigungslinie des Bundesrates, indem sie für die Schweiz die gleichen
Bedingungen zum Bankgeheimnis fordert, wie sie der EU unter Druck zugestanden werden. In der EU aber ist der automatische
Informationsaustausch beschlossene Sache.
Die Schweiz taumelt führungslos der nächsten schweren Krise entgegen. Und
der Bundesrat scheut nicht davor zurück, seine schwächliche Nachgiebigkeit
hinter offensichtlicher Desinformation der Öffentlichkeit zu tarnen.
Obrigkeitliche Desinformation
Der von den Medien breitgewalzten Hetze der Linken, wonach das
Bankkundengeheimnis nur Verbrecherschutz sei, hat sich der Bundesrat fast
vorbehaltlos angeschlossen – obwohl ihm die Tatsachenwidrigkeit dieser
Unterstellung voll bewusst ist.
Der Anteil der Superreichen, welche flüssige Teile ihres Vermögens in der
Schweiz verstecken wollen, dürfte in Tat und Wahrheit klein, allenfalls gar
verschwindend klein sein. Sicherheit suchen in der Schweiz vielmehr
Mittelständler, die Zeit ihres Lebens hart gearbeitet haben, jetzt aber die
Früchte ihrer Leistung bedroht sehen. Die Schweiz mit ihrer bisher
sprichwörtlichen politischen Stabilität werten sie als Hort der
Eigentumsgarantie. Sicherung, nicht in erster Linie Gewinn ist ihr Ziel. Denn
ihnen liegt die Familiengeschichte in den Knochen: Der Grossvater, der vor gut
achtzig Jahren in der Hyperinflation sein gesamtes Vermögen verloren hat. Der
Vater, der im Zweiten Weltkrieg, angezettelt von einem Verbrecher-Regime, um
Hab und Gut gekommen ist. Die Nachkriegs-Phase von Aufbau und Wohlstand, genährt vom Fleiss der damaligen Leistungsträger, ist längst zuende.
Spätestens seit der Finanzkrise prägt uferlose Staatsverschuldung dieöffentlichen Haushalte. Staatsverschuldung als Folge der Rettung der in
masslosen Spekulationsgeschäften verkommenen Banken. Staatsverschuldung
heisst: Die Milliardenschulden werden den Steuerzahlern aufgebürdet. Wurden
diese zuvor befragt?
Ist der ein Verbrecher, der vor dieser von keinem Gesetz gerechtfertigtenSchuldenübertragung Teile seines ehrlich erworbenen Vermögens im als sicher
eingestuften Ausland in Sicherheit zu bringen versucht?
Obrigkeitliche Täuschung
Muss sich der Bürger, dem die Verfassung eigentlich Eigentumsgarantie
gewährleistet, zum Verbrecher stempeln lassen, wenn er sich vor der
Verschuldungspolitik verantwortungsloser Regierungen schützen will? Gibt es
gegenüber obrigkeitlichem Zugriff auf privates Vermögen kein
Widerstandsrecht?
Bedrohlich ist die Lage der Europäischen Union: Das Experiment,
Volkswirtschaften von völlig ungleicher Kraft ins Korsett einer vereinheitlichten
Währung zu zwingen, wurde ausnahmslos an der Bevölkerung vorbei von
Funktionären und Regierungen durchgesetzt. Jetzt droht dem von oben
diktierten Konstrukt der Zerfall – was die ehrlich ersparten Vermögen
unzähliger Leistungsträger in allen EU-Ländern in ihrer Substanz bedroht. Ist es
verbrecherisch, Teile des eigenen Vermögens vor den unabsehbaren Folgen
des zu befürchtenden Kollapses des Euro-Konstrukts retten zu wollen? Sind
nicht diejenigen die Verbrecher, die dieses Konstrukt an den Bürgern vorbei
erzwungen haben?
Damit nicht genug: Bereits liebäugeln staatliche Finanzfunktionäre mit «Schuldentilgung durch bewusste Inflationspolitik». Der Internationale
Währungsfonds (IWF) formuliert als «verbindliche Empfehlung» an alle Staaten
das generelle Ziel, eine Jahresinflation von sechs Prozent anzustreben. Der Bürger und Steuerzahler muss dies ohnmächtig hinnehmen. Was heisst denn «sechsprozentige Inflation»? Eine Geldentwertung von jährlich sechs Prozent,
das bedeutet: Das Vermögen jedes ehrlichen Sparers wird innert zwölf Jahren
halbiert. Wer heute an der Pensionierungsgrenze steht, fürs Alter einiges
angespart hat und eine Lebenserwartung von noch rund fünfundzwanzig
Jahren hat – der muss zur Kenntnis nehmen, dass die staatliche, von ihm
unbeeinflussbare Geldentwertungspolitik sein Vermögen bis zu seinem
Lebensende auf rund einen Viertel seines heutigen Wertes dezimiert.
Muss sich derjenige als «kriminell» beschimpfen lassen, der sein Vermögen vor
derart verbrecherischer Geldentwertungspolitik schützen will? Wobei als
masslose Ankläger ausgerechnet jene auftreten, die dem Bürger dessen
Vermögen schlicht und einfach rauben wollen!
Obrigkeitliche Geldgier
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf führt in der Schweiz den obrigkeitlichen
Raubzug auf die Vermögen der Bürger an. Sie fällt dem Bundesrat bei dessen
ohnehin schwächlicher Verteidigung des Bankkundengeheimnisses in den
Rücken und fordert, dass, was in neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen dem
Ausland in Sachen angeblicher Steuerhinterziehung zugestanden werde, auch
in der Schweiz gültig werden müsse. Sie behauptet zwar, bloss «grosse
Hinterziehungs-Beträge» ins Visier zu nehmen, unterlässt aber wohlweislich
jede genaue Definition des Begriffes «gross». In den vom Bundesrat bereits
ausgehandelten, vom Parlament aber noch nicht genehmigten
Doppelbesteuerungs-Abkommen findet sich der Klartext zum noch
verschleierten bundesrätlichen Vorhaben. In diesen Abkommen wird
Steuerhinterziehung ab tausend Franken bereits zum «kriminellen Delikt».
Wenn eine Patin oder ein Götti dem Patenkind bei dessen Geburt ein Konto
von zum Beispiel fünftausend Franken eröffnet, angelegt mit dem Vorhaben,
diesen Betrag samt Zins und Zinseszinsen dem Kind zu seinem zwanzigsten
Geburtstag zu übergeben, wenn Patin oder Pate aber vergessen, dieses
geplante Geschenk bis zu dessen Überreichung als eigenes Vermögen zu
versteuern, dann befinden sie sich gemäss diesen Abkommen bereits im Bereich einer Strafbaren, per Strafverfolgung zu ahndenden Handlung. Nicht
die Milliardäre, vielmehr alle Göttis, alle Gotten, alle Grosseltern, überhaupt alle
Bürgerinnen und Bürger nimmt Widmer-Schlumpf ins Visier, weil sie – genau
wie Steinbrück, genau wie Eichel, genau wie Schäuble, genau wie Merkel, die
allesamt in die Milliardenverschuldung ihrer Staaten zutiefst verstrickt sind –
den «gläsernen Bürger» will, also den uneingeschränkten Zugriff auf die
Vermögen aller Bürger.
Obrigkeitliche Steuerzahler-Ausbeutung
Sichtbar wird auch, dass die Banken, die dem Bundesrat für seine völlig diffuse «Strategie» lebhaft applaudieren, dem zur Ausbeutung freigegebenen
Steuerzahler keine Hilfe bieten. Deutlich zeigt sich: Wird das
Bankkundengeheimnis abgeschafft, dann trifft das nicht die Banken. Es trifft die
Bürger, die Steuerzahler. Fällt die vom Bankkundengeheimnis gesicherte
Privatsphäre, ist der Bürger schutzlos dem Zugriff der Funktionäre auf sein
Vermögen ausgeliefert.
Was die Schweizer Öffentlichkeit angesichts der beunruhigenden Schwäche
des Bundesrats derzeit erlebt, ist der galoppierende Ausverkauf jener
grundlegenden Wertvorstellungen, die den Sonderfall Schweiz bis heute
zementiert haben. Es ist die nach Brüssel strebende Mehrheit in Bundesrat und
Parlament, die in der Verteidigung dieses Sonderfalls versagt. Bewusst versagt!
Eine beunruhigende Koalition ausverkaufswilliger Linker mit der völlig
desorientierten Mitte befürwortet die Unterminierung aller Pfeiler des
Sonderfalls Schweiz, die unserem Land nicht nur Freiheit, vielmehr auch
einzigartigen Wohlstand gesichert haben. Opferung der Privatsphäre, Opferung
der staatlichen Selbständigkeit, Opferung der Bürgerfreiheit, schrankenlose
Diffamierung jener, die sich gegen die Aushöhlung der Direkten Demokratie
wehren – das sind die Symptome des von Mitte-Links zu verantwortenden
Niedergangs der Schweiz. Die seit Jahren nach Brüssel Schielenden erhoffen
sich offenbar, dass die Schweizerinnen und Schweizer sich dann erst in die EU
treiben lassen, wenn das Land seiner Freiheit, seiner Selbständigkeit und
seines Wohlstands beraubt ist.
Solange die Mehrheitsverhältnisse in Bundesrat und Parlament nicht ändern,
kann die Erodierung der schweizerischen Eigenständigkeit nur vom Souverän,
nur vom Volk gestoppt werden.
Ulrich Schlüer