Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion
vom 15. Januar 2010
Wenn sich Orientierungslosigkeit mit Kopflosigkeit paart
Geltungssucht mit Guantanamo- Häftlingen
Die vom Bundesrat eigenmächtig geplante Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen in die Schweiz hat eine tiefgreifende aussenpolitische Kontroverse ausgelöst. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats stellt sich frontal gegen den Bundesrat.
Vor einem Jahr, am 21. Januar 2009 erteilte der Bundesrat den Departementen Widmer-Schlumpf (EJPD) und Calmy-Rey (EDA) den Auftrag, zu prüfen, ob ein oder mehrere Häftlinge aus Guantanamo in die Schweiz aufgenommen werden könnten.
Politische oder humanitäre Beweggründe?
Schon damals stand der Schweizer Finanzplatz bekanntlich unter massivem Druck seitens der USA. Der Bundesrat suchte fieberhaft nach Ansatzpunkten für eine Entlastungs-Offensive. Die Aufnahme eines oder mehrerer Guantanamo-Häftlinge in die Schweiz würde – so hoffte eine naive Landesregierung – die Administration Obama besänftigen. Damit könne den US-Angriffen auf die Schweiz die Spitze gebrochen werden. Dem Schweizervolk wurde die Schweizer Aufnahmebereitschaft allerdings als Demonstration unserer humanitären Gesinnung «verkauft»: Nachdem Bern die Festhaltung von Terrorismus-Verdächtigen in Guantanamo insgeheim immer missbilligt hätte, werde mit der Häftlings-Aufnahme der «Tatbeweis» unserer humanitären Gesinnung geleistet.
Dienstreise
Die USA übergaben der Schweiz wenig später eine Liste mit sechs Namen von in Guantanamo festgehaltenen Häftlingen. Nach einer Vorprüfung beschloss die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe, vier der sechs auf dieser Liste aufgeführten Häftlinge näher zu überprüfen. Dazu fand im Sommer 2009 eine «Dienstreise» von Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe nach Guantanamo und in die USA statt. Abgeklärt wurden Sicherheitsaspekte, die Integrationsbereitschaft und der Gesundheitszustand der vier Vorgeschlagenen. Für drei der vier Besuchten wurde die Aufnahme in die Schweiz anschliessend als «grundsätzlich möglich» befunden. Am 16. Dezember 2009 gab der Bundesrat dann grünes Licht für die Aufnahme vorerst eines der drei Vorgeschlagenen, eines Usbeken. Für die beiden weiteren «Aufnahmekandidaten», zwei Uiguren aus China, zeichneten sich indessen Komplikationen ab, weshalb der Aufnahme-Entscheid aufgeschoben wurde.
Chinas Botschafter interveniert
Inzwischen hatte nämlich Chinas Botschafter beim Schweizer Aussenministerium geharnischt interveniert. Die Aufnahme zweier Uiguren, die China als Terroristen einstufe, würde Peking als «unfreundlichen Akt» gegenüber der Volksrepublik China werten. Dies könnte seitens Chinas «wirtschaftliche Konsequenzen» auslösen. Diese Drohung wurde ausgesprochen vor dem Hintergrund, dass die Schweiz derzeit intensiv darum bemüht ist, mit der Volksrepublik China, dem derzeit wachstumsstärksten Land der Welt, ein Freihandelsabkommen abzuschliessen. Der diese Absicht offen torpedierende Protest bezüglich der eigentlich geplanten Uiguren-Aufnahme stürzte den Bundesrat in tiefen Zwiespalt. Plötzlich wurde er sich der Grundsatzlosigkeit seines Vorgehens bewusst.
Widersprüche
Eben noch hatte Bundesbern zwecks Einschüchterung des Schweizer Souveräns die Gefahr wirtschaftlicher Repressalien im Vorfeld der Minarettverbots-Abstimmung plakativ an die Wand gemalt. Während sich dieses Manöver nach dem deutlichen Ja des Souveräns zum Minarettverbot als haltlose, leere Drohung entpuppte, gerät der Bundesrat mit seiner als «humanitäre Demonstration» plakatierten Uiguren-Aufnahme jetzt regelrecht – für Bundesbern völlig überraschend – in Teufels Wirtschaftsküche. Die Entlarvung seiner fern aller vernünftigen Grundsätze als «humanitär» propagierten Aufnahme-Politik ist für Bern äusserst schmerzhaft: Calmy-Rey, zunächst in Selbstbelobigung ihrer «humanitären Gesinnung» im Blick auf die Guantanamo-Häftlinge geradezu triefend, muss, sobald sich wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge ihres «humanitären Entscheids» abzeichnen, zurückkrebsen. Plötzlich steht sie nur noch als windige Geschäftemacherin da.
Alle Grundsätze verraten
Dabei liegt der einzig gültige Grundsatz im Umgang mit den Guantanamo- Häftlingen längst auf dem Tisch: Wenn – wofür fast alles spricht – die Festhaltung dieser als Terroristen verdächtigten Häftlinge durch die USA in Guantanamo illegal erfolgt ist, dann ist es einzig und allein Aufgabe der USA, das von ihnen zu verantwortende Unrecht wieder gut zu machen. Das allein von den USA verursachte Problem ist auch durch die USA wieder in Ordnung zu bringen. Die von Geltungssucht und Opportunismus genährte Kurzschluss- Erwartung Bundesberns, mittels Aufnahme durch von Washington illegal – da ohne Gerichtsverfahren – festgehaltenen Häftlingen in die Schweiz in Washington «gutes Wetter» auch an der Finanzplatz-Front zu erwirken, entpuppt sich heute als politische Dummheit erster Ordnung. Die USA nutzten die kopflose Bereitschaft Berns vielmehr umgehend dafür, das Spannungen mit China in Aussicht stellende, aus dem Guantanamo-Fehler resultierende Uiguren-Problem in den erstbesten, weil von Naivlingen regierten Staat zu exportieren. Calmy-Reys unüberlegte humanitäre Profilierungssucht kam Washington ausserordentlich entgegen: Jetzt hat sich die Schweiz mit dem Uiguren-Problem und dem daraus resultierenden Spannungen mit Peking herumzuschlagen...
Der Beschluss der SIK
Vor diesem Hintergrund behandelte die Sicherheitskommission des Nationalrats (SIK) am 12. Januar 2010 einen Antrag des freisinnigen St. Galler Nationalrats Walter Müller, wonach die Schweiz auf jegliche Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen verzichten solle. Der Antrag fand in der SIK – für den Bundesrat unerwartet deutliche – Zustimmung.
Weshalb der klare Beschluss danach falsch kommuniziert wurde – diese Frage harrt noch der Aufklärung. Von den Medien wurde er so verbreitet, als hätte die Kommission bloss die Aufnahme weiterer Guantanamo-Häftlinge abgelehnt, den Bundesrats-Beschluss vom Dezember zur Aufnahme eines Usbeken also abgenickt. Diese Darstellung verfälscht den tatsächlichen Beschluss der SIK wesentlich, der sich jeglicher Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen (der Usbeke, dem der Bundesrat im vergangenen Dezember Aufnahme zugesichert hat, war zum Zeitpunkt der SIK-Beratung noch nicht in der Schweiz eingetroffen) kategorisch widersetzt. Ob die «Zurechtstutzung» des tatsächlich gefällten SIK-Beschlusses auf Intervention eines der beiden involvierten Departemente (EJPD und EDA) erfolgt ist, ob er vor den Medien falsch präsentiert oder von den Medien bewusst oder unbewusst verfälscht worden ist – das entzieht sich unserer Kenntnis.
Klar aber ist: Die dem tatsächlich getroffenen Beschluss entgegenlaufende veröffentlichte Version des Entscheids zeitigt für unser Land äusserst negative Wirkung: Die Schweiz erscheint damit als grundsatzloser Staat, der dann «humanitäre Gesinnung» plakatiert und umsetzt, wenn daraus keinerlei negative wirtschaftliche Konsequenzen drohen, wie das bei der Aufnahme der Usbeken der Fall ist. Sobald aber eine Grossmacht Drohungen äussert, fällt aller humanitäre Edelmut zu Bern buchstäblich in sich zusammen. Dann lassen sich die Edelmütigen als Krämerseelen entlarven. Kopflosigkeit und Grundsatzlosigkeit richten nur Schaden an.
Auch noch Asylanten?
Der Schweiz droht im Blick auf Guantanamo noch zusätzliches Ungemach: Vier weitere Guantanamo-Häftlinge starteten – auf die Aufnahmebereitschaft der Schweiz aufmerksam geworden – nämlich den Versuch, mittels Asylrecht in die Schweiz zu gelangen.
Das zuständige Departement Widmer-Schlumpf hat die vier Asylgesuche zwar vorerst abgelehnt. Dies auf vermeintlich sicherer Rechtsgrundlage: Bei den Gefangenen von Guantanamo handelt es sich um – mutmasslich illegal festgehaltene – Häftlinge, nicht um Flüchtlinge. Wenn die USA den illegalen Zustand um die Häftlinge beseitigen, sind diese in den Vereinigten Staaten nicht im geringsten «an Leib und Leben bedroht». Sie sind keine Flüchtlinge. Die USA haben nach ihrer Freilassung vielmehr die uneingeschränkte Verpflichtung, für die Sicherheit der Freigelassenen zu garantieren. Aus dieser Sicherheitslage einen «Fluchtgrund» konstruieren zu wollen, ist absurd.
Bundesverwaltungsgericht politisiert
Nun hat aber einer der vier abgewiesenen «Guantanamo-Asylsucher» gegen den negativen Entscheid aus Bern via Anwalt Rekurs eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht (die ehemalige Asylrekurskommission) ist am Zug – und handelt, nicht zum erstenmal, politisch statt am Recht orientiert: Der Rekurs wurde gutgeheissen und das Departement Widmer-Schlumpf verpflichtet, dem Gesuchsteller «Rechtliches Gehör» einzuräumen. Mit andern Worten: Es ist eine weitere «Dienstreise» nach Guantanamo fällig. Was dabei herausschaut, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Mit ihrer aussenpolitischen Grundsatzferne in der Guantanamo-Frage riskiert die Schweiz jetzt allerdings, zum Eldorado für Guantanamo-Häftlinge zu werden. Denn müsste unter vom Bundesverwaltungsgericht diktiertem «Asylrecht» ein Guantanamo-Häftling als angeblicher Flüchtling in die Schweiz aufgenommen werden, würde sich zweifellos manch anderer auch noch mit einem Asylgesuch in Bern melden. Die von Geltungssucht diktierte Grossmannspolitik Berns zeitigt wahrhaftig herrliche Früchte…
Ulrich Schlüer