Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion vom 11. Dezember 2009


Ständerat verschleppt Ausschaffungs-Initiative

Ein Angriff auf die Volkssouveränität

Wäre die Minarettverbots-Initiative - für Bundesbern völlig überraschend - nicht so überdeutlich angenommen worden, so wäre keinem einzigen Ständerat in den Sinn gekommen, an die seit neustem in Frage gestellte «Rechtskonformität» der SVP-Ausschaffungs-Initiative auch nur eine Sekunde Gedankenarbeit zu verschwenden.

Die das «Stöckli» so unvorhersehbar übermannende Sorge um die Gültigkeit dieser Initiative wurde allein durch den Erfolg der Minarettverbots-Initiative am 29. November geweckt. Ein Erfolg - dies die wahre Sorge der Ständefrauen und -herren -, der auf gar keinen Fall eine (befürchtete) Wiederholung mit der Ausschaffungs-Initiative erfahren dürfe.

«Erfolgsabhängige Rechtsbeurteilung»

Indem zahlreiche Ständeräte mit in Falten gelegter Stirn die unbedingt an den Tag zu legende «grösste Sorgfalt» bei der Beurteilung der Ausschaffungs-Initiative vor surrenden Fernsehkameras anmahnten, legten sie - vielleicht ungewollt - gleichzeitig das doch eher peinliche Geständnis ab, dass ihnen solche Sorgfalt bis zur Annahme der Minarettverbots-Initiative nie auch nur einen Gedanken wert war. Ihr rechtliches Gewissen entdeckten sie erst, als sie vom deutlichen Ja zum Minarettverbot im wahren Sinn dieses Worts «auf dem linken Fuss erwischt» wurden.

Folge der am 10. Dezember zum Beschluss erhobenen Verschleppung der Ausschaffungs-Initiative ist zunächst, dass die Schweiz zumindest ein Jahr länger das Eldorado für ausländische Verbrecher bleibt. Darin sehen die Ständeräte offenbar keinen Schaden. Schliesslich trägt diesen Schaden das «gemeine Volk» - dessen Sicherheitsbedürfnis gegenüber die Mehrheit des Ständerats offensichtlich nicht gleiche Sorgfalt zu beobachten bereit ist wie der Hintertreibung einer ungeliebten SVP-Initiative.

Es sei die Sorge um die Respektierung des Völkerrechts, welche die «erneute Überprüfung» der Ausschaffungs-Initiative anmahne, monieren beredte Ständeräte mit staatsmännisch sorgenumwölkter Stirn. Denn das Völkerrecht gestatte nicht, selbst Schwerstverbrecher unter ausländischen Straftätern in ihr Herkunftsland zurückzuschaffen, wenn ihnen dort eine besonders harte Behandlung drohe.

So geniessen - angeblich gemäss Völkerrecht - Schwerstbrecher, sofern sie aus verluderten, rechtsunsicheren Staaten stammen, höheres Recht als solche aus gut verwalteten Rechtsstaaten. Warum eigentlich? Warum ist Schwerverbrechern aus Unrechtsstaaten die Gewissheit zu schenken, dass ihnen, welch scheussliches Verbrechen sie auch immer begehen, nie die Rückschaffung in ihr Herkunftsland blühen kann? Höchstens ein mehrjähriger Aufenthalt in einem schweizerischen Luxus-Gefängnis.

Prävention

Wirksamste Verbrechensbekämpfung wäre doch zweifellos präventive Verbrechensbekämpfung. Längst ist klar: Eine Gefängnisstrafe, abzusitzen in einem Schweizer Gefängnis - wo der Verbrecher vielleicht gar eine Berufslehre absolvieren, wo er verglichen mit den Verhältnissen in seinem Herkunftsland mit Sicherheit einen überdurchschnittlichen Verdienst erzielen kann - ist für einen ausländischen Schwerverbrecher keine einschneidende Strafe. Sie hält ihn gewiss nicht davon ab, ein Verbrechen überhaupt zu begehen.

Ganz anders die Ausweisung: Ausgewiesen-Werden - davor fürchtet sich jeder Ausländer, auch jeder ausländische Straftäter. Ausweisungs-Androhung wird ernst genommen, erzielt tatsächlich abschreckende Wirkung - wenn auch nicht auf sämtliche Verbrecher. Deshalb dürfte die Ausweisungs-Drohung an die Adresse potentieller Verbrecher, die aus Unrechtsstaaten kommen, allein abschreckende, verbrechens-hemmende Wirkung erzielen. Ist es richtig, jedem noch so skrupellosen Verbrecher aus solchen Ländern im voraus und gleichsam absolut zuzusichern, dass ihm Ausschaffung nie drohe? Geht der Schutz der Schweizer Bevölkerung vor Schwerkriminellen da nicht vor? Selbst Uno-Regelungen würden nämlich, würde man sie buchstabengetreu anwenden, solche Ausweisung bei Vorliegen schwerster Tatbestände rechtfertigen.

Tête-à-tête mit Offiziellen aus Unrechtsstaaten

Überhaupt die Uno: Diejenigen, die hier Verbrecher davor schützen, je in Unrechtsstaaten ausgeschafft zu werden, weil ihnen die Verhältnisse in diesen Unrechtsstaaten nicht zugemutet werden könnten, hocken zu New York doch permanent mit offiziellen Exponenten solcher Unrechtsstaaten zusammen, fällen mit ihnen gar Beschlüsse, die sie hier dann als Verbrecher schützendes Völkerrecht auslegen.

Der jetzige Präsident der Uno-Generalversammlung ist ein Lakai des irren Kriminellen namens Gaddafi. Und niemand nimmt daran Anstoss. Als die Schweizer Aussenministerin anlässlich der Eskalation der Geiselkrise mit Libyen aufgefordert wurde, energische, konkrete Schritte zu unternehmen, dass dieser sich im Uno-Licht sonnende Exponent des libyschen Verbrecher-Regimes an den Pranger gestellt, von seinem Posten entfernt werde, durfte man von Frau Calmy-Rey vernehmen, solches Ansinnen widerspreche «den bei der Uno geltenden Sitten». Trauliches Tête-à-tête von Uno-Funktionären aus Rechtsstaaten mit Exponenten von Verbrecher-Regimes - daran findet Bundesbern dagegen nichts Anstössiges.

Hier schwer kriminell gewordene Abkömmlinge solcher Länder dorthin zurückzuschaffen, wo sie herkommen - das hingegen sei «völkerrechtswidrig». Eine Logik, der höchstens Profiteure des internationalen Funktionärsstandes zu folgen vermögen, weil sie selbst im Privileg leben, sich nie um demokratische Legitimierung ihres Tuns und Lassens bemühen zu müssen.

Politische Bigotterie

Das ist politische Bigotterie - soweit das Auge reicht. Doch im Namen solch politischer Bigotterie verschleppt der Ständerat - angeblich im Interesse von Völkerrecht - die Ausschaffungs-Initiative. Allein deshalb, weil er ihr im Stimmvolk grosse Chancen einräumt.

Weit haben wir es gebracht im Lande Wilhelm Tells, seit eine Mehrheit seiner Volksvertreter hiesiges Recht im Namen willkürlich interpretierbaren Völkerrechts dem Urteil fremder Richter unterwerfen wollen. Fremden Richtern, welche die Forderung nach demokratischer Legitimierung von Recht - die das Schweizer Recht bisher so unvergleichlich stark gemacht hat - leichthin in den Wind schlagen, weil ihnen Liebedienerei vor internationalen, mit nicht wenigen Lakaien von Diktaturen bestückten Gremien wichtiger ist als die Direkte Demokratie im Rechtsstaat Schweiz.

Ulrich Schlüer


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