Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der
«Schweizerzeit»-Redaktion
vom 14. August 2009
Agonie des Völkerrechts
«Gerichtlis spielen»
Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor Schweizerzeit
Der von den USA der UBS angedrohte Prozess sei abgewendet worden. Der Streit um die Auslieferung Tausender von Personendaten über US-Bürger mit Vermögensanlagen in der Schweiz sei «erfolgreich beigelegt», triumphiert Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Seltsamerweise bleiben die Einzelheiten dieses «erfolgreich» abgeschlossenen Vertrags der Öffentlichkeit vorläufig vorenthalten.
Angesichts solcherart präsentierter «Erfolgsmeldung» erscheint es ratsam, mit dem Knallen-Lassen der Champagnerkorken noch etwas zuzuwarten. Zumal vom amerikanischen «Verhandlungspartner» zum Ausgang seines Ringens um Schweizer Bankdaten durchaus Informationen zu erhalten sind.
No go-Area Schweiz
Klar wird dabei: Die Schweiz musste sich dem von den USA vorgegebenen Wortschatz zum Streit um Personendaten vorbehaltlos beugen. Amerikaner, die in der Schweiz Vermögen angelegt haben, werden generell als «Steuerbetrüger», als kriminell Handelnde verdächtigt. Schweizer Banken vertreiben - ohne dass dies Vertragsbestandteil wäre - von sich aus all ihre amerikanischen Kunden. Nicht einmal in den USA wohnhafte Auslandschweizer können noch Konten bei Schweizer Banken unterhalten. Die Schweiz wird für US-Anleger also zur «No go-Area». Der Schweizer Finanzplatz fällt für US-Anleger künftig ausser Betracht. Die Folgen werden einschneidend sein.
Steinbrück reibt sich die Hände
Die Welt, Brüssel, Steinbrück und Konsorten haben dieses «Mea culpa» Berns zweifellos registriert. Unsere Regierung zeigt sämtlichen Neidern des Finanzplatzes Schweiz eine völlig offene Flanke, indem sie sich selbst widerstandslos als Fluchtburg illegaler Anlagen diffamieren lässt. Dass deutsche und andere Finanzminister ihren Bürgern in den letzten Jahren dutzendfach «ausgeglichene», den Steuerzahler also schonende Haushaltführung versprochen haben, dass sie diese Versprechungen ebenso oft «vergessen», in Wahrheit skrupellos gebrochen haben, diese Tatsache bleibt unerwähnt. Als hätten die notorisch hintergangenen Steuerzahler im Rahmen der ihnen verfassungsmässig garantierten Eigentumsfreiheit nicht das Recht, sich um den Erhalt ihrer ehrlich erworbenen Vermögen zu kümmern. Finanzminister dürfen ihre Versprechen straflos brechen. Kriminalisiert werden die Steuerzahler, die ihre Vermögen angesichts der unablässig gebrochenen Versprechen in Sicherheit bringen wollen. Dass sich die Schweiz stillschweigend solchem Vertrauens- und Rechtsbruch anpasst, wird dem Schweizer Finanzplatz unermesslichen Schaden zufügen. Begeistert vom Vergleich mit den USA dürfte die Führungsriege der UBS sein. Sie, die sich möglicherweise illegale Geschäftstätigkeit in den USA im Blick auf US-Recht vorwerfen lassen muss, ist aus dem Schneider: Wenn Opfer der Datenauslieferung gestützt auf das in der Schweiz gesetzlich verankerte Bankgeheimnis auf Schadenersatz klagen, dann liegt die Verantwortung - und damit wohl auch die Haftung - für allfällige Rechtsverletzung jetzt bei der Schweizer Regierung, nicht mehr bei der UBS. Schliesslich hat die Regierung den Deal mit den US-Behörden ausgehandelt.
Gegenrecht?
Einzelne mögen sich erinnern: Als sich die Schweiz zu Verhandlungen mit den Angreifern des Schweizer Bankgeheimnisses bereit fand, erklärte sie noch trotzig, sie werde von jedem «Verhandlungspartner unbeirrbar Gegenrecht einfordern. Was die Schweiz zugestehe, müsse jeder andere auch zugestehen.
Hat seither irgend jemand auch nur eine Silbe davon mitbekommen, dass Miami, Haupt-Geldwasch-Drehscheibe für allerlei US-Aktivitäten in Südamerika, fortan gleich saubere Regeln einhalten müsse, wie sie in der Schweiz seit Jahren solide eingeführt sind?
Nein! Was die Schweiz liefert, liefert sie ohne Gegenleistung. Der gefeierte Erfolg ist ein «Erfolg», der auf reinem Nachgeben beruht.
Amtshilfeverfahren
Die USA würden, argumentiert die Schweizer Justizministerin, gemäss der getroffenen Vereinbarung «Schweizer Recht respektieren». In der Tat: Die USA erklären sich offenbar bereit, bezüglich der von der UBS auszuliefernden Daten ein Amtshilfeverfahren anzustrengen und einzuhalten. Nur: Die USA - und nicht das Schweizer Recht - diktieren zum voraus die Bedingungen, welchen dieses vereinbarte Amtshilfeverfahren zu unterstellen ist. Dieses hat, fordert Washington apodiktisch, vor allem «dalli-dalli» abgewickelt zu werden - Schweizer Recht hin oder her. Und es sind die USA, die von allem Anfang an verbindlich festlegen, welches Resultat dieses Verfahren zu erbringen hat. Mit anderen Worten: Die USA lassen die Schweiz zwar durchaus ein bisschen «Gerichtlis spielen». Aber sie diktieren zum voraus, welches Ergebnis dieses Spiel zu liefern hat. Rekursmöglichkeiten von Betroffenen des Verfahrens kümmern die Amerikanern keinen alten Hut, sind also zur rein dekorativen Farce degradiert. Und nahezu die gesamte Berner Classe politique findet das völlig normal.
Wo bleiben völkerrechtliche Regeln?
In anderen Fällen profiliert sich die Schweiz gerne und mit Nachdruck als Anwältin international geltenden Rechts, als Fürsprecherin des Völkerrechts, das - unter anderem - die «Gleichheit aller vor dem Gesetz» festlegen würde, kleinen Staaten also gleiches Recht wie grossen Staaten garantiert. Gegenüber den USA gilt das offensichtlich nicht mehr. Den USA gegenüber benimmt sich Bern wie ein Vasall, wie ein willfähriger Untertan, der alles vollstreckt, was Washington diktiert. Das wird den Ruf der Schweiz als eigenständig und unbeirrbar sein Recht vertretendes Land massiv schwächen. Und das wird dem Finanzplatz Schweiz schwersten materiellen Schaden zufügen.
Geradezu lächerlich mutet dagegen die Bereitschaft der UBS-Führung an, für die Kosten des Verfahrens mit den USA «auf Wunsch des Bundesrates gegebenenfalls aufkommen» zu wollen.
Fremde Richter diktieren
Das gestörte Verhältnis der Schweiz zu internationalem Recht, zur Forderung auf Einhaltung solchen Rechts auch gegenüber der Schweiz, illustriert ein zweiter, bedenklicher, zeitlich parallel zum Ringen um den US-Vertrag Tatsache gewordener, von der Bevölkerung bisher weitgehend übersehener Rechtsvorgang: Da haben Zürcher Gerichte - vom Bundesgericht schliesslich ausdrücklich unterstützt - einen türkischen, immer wieder rückfällig gewordenen Schwer- und Gewaltverbrecher nach mehreren Verfahren schliesslich auf Lebenszeit des Landes verwiesen. Doch der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof verhindert die Vollstreckung dieses Urteils: Landesverweis auf Lebenszeit sei unzulässig, meinen die Justizfunktionäre zu Strassburg. Höchstens zehn Jahre dürfe der schwerkriminelle Türke (er ist nicht Schweizer Bürger) ausgewiesen werden. Dann hätte ihn die Schweiz wieder aufzunehmen - wohl abwechslungsweise als Gefängnisinsasse oder als Sozialfall.
Und unser Schweizer Bundesgericht unterzieht sich dieser skandalösen Anweisung aus Strassburg - den Bundesbrief, welcher der Unterstellung der Schweiz unter fremde Richter für alle Zeiten eine Absage erteilt hatte, damit zu nichtssagender Makulatur erniedrigend. Nicht genug damit, die Schweiz lässt sich auch noch dazu verknurren, dem kriminellen Türken aus Geldern der Steuerzahler einige tausend Franken «Entschädigung» zu überweisen. Entschädigung für jene «ungerechtfertigte Unbill» welche die arme kriminelle Seele aufgrund des Schweizer «Fehlurteils» über sich habe ergehen lassen müssen.
So hält es die Schweiz neuerdings mit Völkerrecht: Alles, was die Eigenständigkeit der Schweiz untergräbt, ist für Bern akribisch zu befolgendes «Recht». Aber zu allem, was mit Selbstbehauptung schweizerischer Eigenständigkeit in Verbindung gebracht werden könnte, beugt sich Bern - oft im Namen angeblichen Völkerrechts - unter fremdes Joch.
Ulrich Schlüer