Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion vom 19. Juni 2009

Wehrmann und Waffe in der Operation Atalanta
«Ultima ratio»


Nichts bringt die Fragwürdigkeit der militärischen Seeräuberjagd im Golf von Aden plastischer zum Ausdruck als die dafür von Diplomaten und Schreibtisch-Juristen formulierte Ermächtigung zum Waffeneinsatz.

Der Waffeneinsatz sei, haben die Diplomaten festgelegt, als «ultima ratio» zulässig - also «im äussersten Notfall», wenn keine andere Möglichkeit mehr offen sei. Eine Kompromissformel, an der die Diplomaten und die hinter ihnen stehenden Regierungen ihre helle Freude haben.

Ob der in der Operation eingesetzte Grenadier sie richtig anzuwenden weiss - das kümmert die Diplomaten allerdings weniger. Die entsprechenden Weisungen würden von den Juristen festgelegt, sagen die Diplomaten. Deshalb sei auch vorgesehen, dem von der nationalrätlichen Sicherheitskommission auf Antrag des Bundesrats (genauer: einer Mehrheit des Bundesrats) in erster Instanz bewilligten Atalanta-Kontingent von dreissig Mann (wovon die Hälfte Grenadiere für zwei Einsatz-Formationen von je sechs bis acht Mann) drei Juristen mitzugeben - anderthalb pro Einsatz-Kontingent.

Israelis setzen den Tarif

Als erfolgreichste Kämpfer gegen die Piraten hätten sich, ist zu erfahren, bisher die Israelis erwiesen. Denn die Israelis lassen, sobald sich einem von ihnen begleiteten Handelsschiff ein Motorboot nähert, ihre Waffen sprechen. Ein paar Schüsse über die Köpfe der in den Booten vermuteten Piraten hinweg, hätten bisher jedes Boot zu sofortigem Abdrehen veranlasst. Dessen Besatzung wusste genau: Die zweite Salve würde das Boot und seine Insassen treffen und versenken.

Militärs dafür - Juristen dagegen

Die Frage, ob die schweizerischen Atalanta-Grenadiere ihre Waffen gleich wie die Israelis einsetzen dürfen, wurde kontrovers beantwortet. Die Militärs aus dem VBS bejahten nach kurzem Zögern. Die Juristen aber wandten ein, mit einer Bootsannäherung sei eine Situation für den Waffeneinsatz als «ultima ratio» noch nicht gegeben. Die feindselige Absicht der Bootsmannschaft (es könnte sich ja auch um «fliegende Teppichhändler» auf Booten handeln) müsse einwandfrei erkannt werden können. Vom Boot her müssten also erkennbar Waffen auf die Atalanta-Grenadiere gerichtet sein. Erst dann sei diesen Grenadieren der Waffeneinsatz «gegebenenfalls erlaubt».

Was gilt als Angriff?

Die Frage wurde präzisiert: Ist eine Situation, in der Waffeneinsatz als «ultima ratio» zulässig ist, erreicht, sobald ein Pirat oder eine Gruppe von Piraten das von den Grenadieren zu sichernde Schiff erklommen haben? Für die Militärs - sich in die Rolle der Kommandanten der eingesetzten Grenadiere versetzend - war die Antwort klar: Auf Eindringlinge werde geschossen.

Die Juristen formulierten Einwände: Eine «ultima ratio»-Situation sei für einen ein Schiff verteidigenden Grenadier erst dann gegeben, wenn er selbst unmittelbar unter Todesdrohung stehe. Es müsse eine schussbereite Waffe auf den Verteidiger gerichtet sein, bis er seine eigene Waffe als «ultima ratio» sprechen lassen dürfe. Im Einzelfall entscheide der begleitende Jurist (falls er sich nicht irgendwohin in eine sichere Deckung zurückgezogen hat).

Man kommt in Versuchung festzustellen: Sobald der Schweizer Grenadier als Verteidiger eines Schiffes von einem eindringenden Piraten erschossen worden ist, ist ihm selbst der Waffeneinsatz als «ultima ratio» erlaubt.

«Vorzeitige» Schussabgabe

Weitere Fragen stellen sich: Was geschieht, wenn ein Schweizer Grenadier seine Waffe einsetzt, bevor der Jurist eine «ultima ratio»-Situation als gegeben erachtet? Wenn der Grenadier also den Versuch unterlässt, den Piraten zunächst durch «gutes Zureden» von seinem kriminellen Kaperungsversuch abzubringen? Droht dann dem Grenadier ein Gerichtsverfahren wegen «vorzeitiger Schussabgabe», allenfalls mit Todesfolge für das Opfer? Muss sich der Schweizer Grenadier dann unter dem Verdacht, eine kriminelle Handlung mit Todesfolge begangen zu haben, vor einem Richter verantworten?

All diese zweifellos sehr ernsthaften Fragen sind völlig ungeklärt. Sie illustrieren immerhin, was Soldaten blühen kann, wenn sie mit von Schreibtischjuristen schwammig ausgetüftelten, allerdings völlig kriegsuntauglichen «Befehlen» für den Waffeneinsatz in einen gegebenenfalls blutigen Ernstfall geschickt werden, den eine die Armee sonst am liebsten abschaffende Aussenministerin zu ihrem Prestige-Vorhaben erhoben hat.

Verkehrte Polit-Welt

Die SP, sonst mehrheitlich für Armeeabschaffung plädierend, ist inzwischen von der prestigesüchtigen Aussenministerin derart in den Schwitzkasten genommen worden, dass sie - was auch immer in ihrem Parteiprogramm steht - ihrer kriegslüsternen Madonna inzwischen kritik- und willenlos zum Waffengang hinterhertrottet.

Noch viel schlimmer ist das Versagen der sogenannte Mitte-Parteien, von CVP und FDP einzustufen: In ihrem blinden Drang nach Brüssel, «Oberbefehlshaberin» für die Atalanta-Mission, liefern FDP und CVP die Armee der grossmannssüchtigen Kriegstreiberin im Aussenministerium aus. Sie muten dabei Soldaten einen robusten Einsatz zu, in welchem keineswegs klare militärische Befehle, vielmehr schwammig-diplomatische Formeln das Handeln der Soldaten bestimmen.

Wer Soldaten solches zumutet, fügt der Armee schwersten Schaden zu. Die Mitte-Parteien von FDP und CVP werden dereinst aufwachen und betreten feststellen, in ihrer Brüssel-Verblendung zu Gunsten einer geradezu penetrant kriegslüsternen Aussenministerin Micheline Calmy-Rey eine Anstrengung zur Armee-Abschaffung unterstützt zu haben, wie solches in ähnlicher Effizienz bisher von keiner linken Bewegung je erreicht werden konnte.

Es bewahrheitet sich: Wer nicht mehr zur Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Schweiz steht, trägt dazu bei, dass ihre Landesverteidigung erodiert.


Ulrich Schlüer

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