Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion vom 17. April 2009

Zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2009
Gegen den Biometrie-Zwang


Beim Schweizer Bankgeheimnis und bei der Abstimmung über die Einführung des biometrischen Passes geht es um die gleiche Grundfrage: Wollen wir einen freiheitlichen Staat, der dem Bürger Eigenverantwortung zuspricht oder wollen wir den gläsernen, total überwachten Bürger?

Der biometrische Pass ist ein Kind des Schengen-Vertrags. Aus völlig unerfindlichen Gründen geht aber das schweizerische Gesetz weit über die im Schengen-Vertrag festgelegten Vorschriften hinaus. Als einziger Staat führt die Schweiz ein Zentralregister ein für die auf dem Pass gespeicherten biometrischen Daten, etwa die Fingerabdrücke. Bislang waren solche Daten nur in Verbrecher-Karteien registriert. Ausserdem verlangt das Schweizer Gesetz auch für die Identitätskarte die Einspeicherung biometrischer Daten - obwohl man mit dieser Identitätskarte gewiss nicht in die USA reisen kann.

Bereits heute fälschungssicher

Die Schweiz hat schon heute einer der weltweit sichersten Pässe. Und sie ermöglicht auch die Wahlfreiheit zwischen biometrischem und nicht biometrischem Pass. Neu sollen jetzt alle Pässe obligatorisch mit biometrischen Daten versehen werden und diese auf einem RFID-Chip gespeichert werden (RFID=Radiofrequenz-Identifikation). Dieser neue Pass ist nicht mehr wie bisher freiwillig, sondern obligatorisch.

Ausländische Behörden, ja sogar Privatfirmen und «andere geeignete Stellen» sollen Zugriff auf die Chipdaten bekommen. Was diese mit den abgefragten Daten genau tun, kann niemand mehr kontrollieren.

Der neue Pass wird nicht mehr in der jeweiligen Wohngemeinde, sondern nur noch in den grossen Zentren beantragt. Neu müssen Kantonseinwohner aus den Landgemeinden in den Kantonshauptort reisen, um einen Pass zu beantragen. Das ist volkswirtschaftlicher Unsinn und bürgerfern.

Zentrale Datensammlung

Man mag - aufgrund der internationalen Entwicklung - die Einführung des biometrischen Passes als unausweichlich einstufen. Bei Annahme dieses Gesetzes erhielte der Bundesrat eine Generalkompetenz zur Datenspeicherung, die es erlauben würde, eine zentrale Datenbank der Fingerabdrücke von fast sieben Millionen Mitbürgern anzulegen. Überflüssig ist solch Totalregistrierung aller biometrischen Daten aller Passbesitzer in einem Zentralregister und völlig überflüssig ist es auch, biometrische Daten für die Identitätskarte zu verlangen. Die Konsequenz ist, dass sowohl die Kosten für den Pass als auch für die Identitätskarte massiv steigen werden und dass alle Bürger zum zentral registrierten Objekt nicht greifbarer Verwaltungen werden.

Das ist abzulehnen. Ein Nein zum Biometrie-Zwang sichert unsere elementaren bürgerlich-demokratischen Rechte und erteilt dem Datenmissbrauch eine klare Absage.


Reinhard Wegelin

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