Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion
vom 30. Januar 2009
Die Beschwörer des «bilateralen Wegs»
Wie heisst das Ziel?
Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
Im Vorfeld der Abstimmung vom 8. Februar kursiert die Behauptung täglich: Die Schweiz habe sich 1992 «für den bilateralen Weg» entschieden. Eine recht unverblümte Tatsachenverdrehung.
Am 6. Dezember 1992 haben Volk und Stände den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt. Wenige Monate vor dieser Abstimmung hatte der Bundesrat das Gesuch um Vollbeitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU) in Brüssel deponiert. Und aus bundesrätlichem Mund wurde die Teilnahme der Schweiz am EWR ganz offen als «Trainingslager» für die EU-Vollmitgliedschaft etikettiert. Damit ist die Schlussfolgerung zulässig, dass der Schweizer Souverän mit seinem Nein zum EWR klar für die Eigenstaatlichkeit und Eigenständigkeit der Schweiz ausserhalb der Europäischen Union entschieden hat. An dieser Willensbekundung sind alle seitherigen Schritte schweizerischer Amtsträger der EU gegenüber zu messen.
Problemlösung mit Einzelverträgen
Folge der Weichenstellung von 1992 ist, dass offene Probleme, gegebenenfalls auch gemeinsam zu verfolgende Interessen von der Schweiz unter strikter Wahrung der eigenen Souveränität über Einzelverträge gelöst bzw. wahrgenommen werden. Als Vertragspartner kommen dabei die EU insgesamt ebenso in Frage wie einzelne EU-Staaten - genau gleich, wie die Schweiz mit allen andern Staaten der Welt verkehrt, sofern beiderseitiges Interesse an einer Vertragsregelung besteht. Der Wille zur Eigenstaatlichkeit bleibt dabei oberste Maxime der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik.
Neuerdings - und dabei kommt die Beschwörung des «bilateralen Wegs» ins Spiel - wird die Schweiz mit zunehmendem Nachdruck aber auch aufgefordert, Verträgen zuzustimmen, an deren Abschluss die Schweiz wenig bis gar kein Interesse hat, welche abzuschliessen aber dringendes Begehren der EU ist. Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ist Paradebeispiel eines solchen Vertrags mit sehr einseitiger Interessenslage. Nicht einmal hiesige Befürworter propagieren Vorteile dieses Vertrags. Sie drohen bloss, dass eine Nicht-Genehmigung feindselige Schritte des Vertragspartners EU gegen die Schweiz auslösen könnte. Selbst wenn diese Drohung - wie sich inzwischen erwiesen hat - völlig haltlos ist, so haben die Befürworter, um sie zu verstärken, daraus jenes demokratie-feindliche Doppelpaket geschnürt, das die freie, alleinige Entscheidung zu Rumänien/Bulgarien verwehrt. Um der Aufrechterhaltung des «bilateralen Weges» willen sei solches Vorgehen - in Wahrheit eine politische Erpressung - gerechtfertigt. Dass diese Erweiterung die Schweizer Sozialwerke in ihrer Substanz bedroht, dass auch innerhalb der EU wichtige Staaten wie England, Deutschland und Holland längst erkannt haben, dass die Personenfreizügigkeitsregelung der EU allein auf Epochen der Hochkonjunktur ausgerichtet ist, dass sie in Krisenzeiten die EU-Staaten mit hohen Sozialwerk-Standards aber existenzbedrohend gefährden könnte, wird in der gegenwärtigen Diskussion von den Befürwortern gezielt unterdrückt. Um ihrem angeblichen Bekenntnis zum «bilateralen Weg» treu zu bleiben, müsse die Schweiz das offensichtlich unvorteilhafte Vertragswerk schlicht und einfach schlucken.
Weg zu welchem Ziel?
Wenn Befürworter dieses substantiell fragwürdigen Vertrags unter der pauschalen Beschwörung, die Schweiz dürfe keinesfalls vom «bilateralen Weg» abweichen, unserem Land offensichtlich unvorteilhafte Verträge aufzwingen wollen, müssen sie sich die Frage gefallen lassen: Zu welchem Ziel soll denn dieser dogmatisch zu befolgende «bilaterale Weg» die Schweiz letzten Endes führen? Bleibt, wenn dieses Ziel erreicht wird, der unzweifelhafte Wille des Souveräns respektiert, dass die Schweiz ein eigenständiger, unabhängiger Staat ausserhalb der EU bleiben soll? Wie können Verträge, welche unserem Land schaden, die Eigenstaatlichkeit der Schweiz stärken?
Man ist wenig überrascht, dass die Beschwörer des «bilateralen Wegs» diese Frage nach dem Ziel ihres Wegs so offensichtlich scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Weil sie die mit Sicherheit folgenden Anschlussfragen fürchten: Wie wird der, der unserem Land allein einem «bilateralen Weg» in Richtung Brüssel zuliebe schlechte Verträge mit bedrohlichen Konsequenzen auf unsere Sozialwerke zumutet, reagieren, wenn Brüssel die Schweiz in naher Zukunft im Rahmen eines bilateralen Vertrags zum Verzicht auf das der EU wenig gefallende Bankgeheimnis nötigt? Damit niemand mehr, ohne dass er in Brüssel gemeldet wird, Vermögensanlagen in der Schweiz tätigen kann? Muss die Schweiz dann im Interesse eines pauschal beschworenen «bilateralen Wegs» erneut alle eigenen Interessen denjenigen Brüssels hintanstellen?
Und wenn Brüssel danach die Schweiz mittels bilateralem Vertrag zur Aufgabe des Prinzips der kantonalen Steuerhoheit - welche in der Schweiz einen für alle Steuerzahler vorteilhaften, den Steuerhunger von Verwaltungen bändigenden Steuerwettbewerb ausgelöst hat - drängt, muss die Schweiz dann Brüssel, weil der «bilaterale Weg» sonst auf dem Spiel stünde, erneut einfach nachgeben?
Bloss notdürftige Tarnung?
Wenn die pauschalen Beschwörer des «bilateralen Wegs» Brüsseler Interessen offensichtlich höher zu gewichten gewillt sind als Schritte zur Stärkung der schweizerischen Eigenstaatlichkeit, wie sie der Schweizer Souverän ausdrücklich wünscht, wohin führt dann dieser so nachdrücklich beschworene «bilaterale Weg»?
Dient den Lobpreisern dieses «bilateralen Wegs» dessen Beschwörung vielleicht nur dazu, die eigenen Wähler, die von ihnen eigentlich standfestes Einstehen für die Eigenstaatlichkeit und die Eigenständigkeit der Schweiz erwarten, darüber hinwegzutäuschen, dass sie in Wahrheit konsequent darauf aus sind, schweizerische Interessen den Interessen Brüssels unterzuordnen, auf dass die Schweiz Portion um Portion ihre Eigenständigkeit verliert?
Die schweizerischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind jedenfalls gut beraten, das wahre Verhalten jener, die heute so wortreich das Bekenntnis zum «bilateralen Weg» plakatieren, sehr genau zu verfolgen. Etappenweise Preisgabe schweizerischer Eigenstaatlichkeit verrät den Willen unseres Souveräns zur Eigenstaatlichkeit nämlich nicht weniger als sofortige Total-Preisgabe dieser Eigenstaatlichkeit im Rahmen eines Vollbeitritts der Schweiz zur EU.
Ulrich Schlüer