Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion
vom 19. September 2008
Dreissig Prozent mehr Asylgesuche
Warum alle hierher einladen?
Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
Nichts könnte die Wende zum Schlechten in der Schweizer Asylpolitik eindrücklicher illustrieren als Bundesrätin Widmers Aussage, sie verstünde nicht, weshalb man die Möglichkeit, Asylbegehren an Schweizer Botschaften im Ausland zu stellen, nicht längst unterbunden hätte.
Massstab für Bundesrätin Widmers Positionsbezug sind offensichtlich die andern Staaten Europas: Abgesehen von der Schweiz erlaube lediglich Spanien, Asylbegehren in den im Ausland liegenden Botschaften des Landes zu stellen.
Sehr hohe Ablehnungsquote
Wissen muss man, dass der Anteil ablehnender Asylentscheide bezüglich jener gut zweitausend Asylsuchenden, die heute an einer Schweizer Botschaft im Ausland ihr Gesuch stellen, deutlich höher liegt als bei jenen, die das Asylbegehren erst nach dem Grenzübertritt in der Schweiz stellen. Im Klartext: Nur bei einem Bruchteil der bei Schweizer Botschaften im Ausland um Asyl ersuchenden Ausländer handelt es sich um echte Flüchtlinge. Über 95 Prozent wären illegale Einwanderer.
Nehmen wir an, ein Kosovare ersucht um Asyl in der Schweiz. Sein Gesuch wird geprüft, aber - weil der Kosovo als befriedetes Land gelten kann - abgelehnt. Nun: Wo steht dieser abgewiesene Asylbewerber, wenn er den negativen Entscheid zu seinem bei der Schweizer Botschaft in Pristina gestellten Asylgesuch erhält? Er steht selbstverständlich in Pristina, also in Kosovo. Genau dort, wohin er aus der Schweiz - auf Kosten der Schweiz - zurückgeschafft werden müsste, wenn er sein Gesuch erst in einem Schweizer Aufnahmezentrum gestellt hätte.
Bizarrer Kostenvergleich
Frau Bundesrätin Widmer argumentiert, dass ein durch eine Schweizer Botschaft im Ausland durchzuführendes Abklärungsverfahren über einen eingereichten Asylantrag aufwändiger und damit teurer sei, als die Behandlung des gleichen Antrags in der Schweiz kosten würde. Das dürfte durchaus stimmen. Nur: Die Abklärungskosten sind insgesamt vernachlässigbar gering im Vergleich zu den in der Schweiz anfallenden Folgekosten nach einem negativen Asylentscheid - für Betreuung, für die Ausschaffung des Abgewiesenen. Folgekosten, die dann, wenn ein abgewiesenes Gesuch im Herkunftsland des Bewerbers bei der dortigen Schweizer Botschaft gestellt worden ist, überhaupt nicht anfallen.Wird der negative Entscheid - was vor allem bei erst in der Schweiz gestellten Gesuchen häufig ist - angefochten, dann bleibt der Rekurrent während des ganzen, nicht selten viele Monate, manchmal gar Jahre dauernden Rekursverfahrens auf Kosten der Schweizer Steuerzahler hier in der Schweiz. Kosten, die für Gesuchsteller bei Schweizer Botschaften im Ausland überhaupt nicht anfallen. Kosten, welche unendlich viel höher sind als die Differenz zwischen einem Abklärungsverfahren im Ausland und einem in der Schweiz.
Large Kontrolle ist das Problem
Dass Frau Bundesrätin Widmer diesen Zusammenhang nicht einzusehen vermag, ist unverständlich. Ihr Entscheid, die Entgegennahme und Behandlung von Asylgesuchen durch Schweizer Botschaften im Ausland zu unterbinden, ist nichts anderes als eine Einladung an mehrere tausend zusätzliche Asylanten, mithilfe von Schleppern koste es, was es wolle, unbedingt zuerst in die Schweiz zu gelangen, um das Asylgesuch danach erst hier zu deponieren.
Dies im Moment, wo alle Aufnahmestellen, wie die Kantone behaupten, bereits aus allen Nähten platzen - nur weil das Asylregime nach dem Wechsel an der Spitze des EJPD offensichtlich larger geworden ist. Schliesslich kann niemand ernsthaft behaupten, der sich vergrössernde Zustrom von Asylbegehrenden sei zurückzuführen auf sich verschärfende Konflikte. Im Irak hat sich die Lage eher beruhigt.
Es sind die Schlepper, die, seit Asylmissbrauch hier wieder weniger rigoros bekämpft wird, neue Chancen auf «lukrative Geschäftstätigkeit» durch wieder vermehrt mögliche Einschleusung illegaler Einwanderer wittern und umgehend umsetzen. Verhältnisse, wie sie bis 2003 an der Tagesordnung waren, werden wieder Tatsache.
Das Aufnahmeverfahren bei Schweizer Botschaften im Ausland sollte - parallel zur Verschärfung der Einwanderungs-Bestimmungen - zugunsten hiesiger Steuerzahler eher ausgedehnt als unterbunden werden. Denn die Gesuchstellung an den Schweizer Botschaften belastet hiesige Steuerzahler und Bevölkerung ungleich viel weniger stark als die Aufforderung an Asylbewerber, vor allem irgendwie in die Schweiz zu gelangen und ihr Gesuch erst hier zu stellen. Weil diese also Eingeladenen in jedem Fall, auch bei Abweisung ihres Gesuchs, für lange Zeit hier bleiben, hier Kosten verursachen, Behörden und Steuerzahler massiv belasten.
Dringlich wäre vielmehr, die neuerdings wieder massiv zunehmenden illegalen Grenzübertritte so konsequent zu bekämpfen, wie sie bekämpft worden sind, als Christoph Blocher als Bundesrat für das EJPD verantwortlich war. Seither, also in den ersten acht Monaten dieses Jahres haben die Asylgesuche um sage und schreibe dreissig Prozent wieder zugenommen.
Ulrich Schlüer