Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion vom 22. August 2008

Einschneidende Zentralisierung der Volksschule
Was will eigentlich HarmoS?

Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

Das HarmoS-Konzept will die generelle Schulpflicht für Vierjährige durchsetzen. Weiter zementiert HarmoS den sogenannt «integrativen Unterricht». Ausserdem verlangt das HarmoS-Konkordat die flächendeckende obligatorische Schaffung von Tagesstrukturen für die ganztägige Kinderbetreuung. Schliesslich entmachtet HarmoS die Eltern, die Stimmbürger und die Kantonsparlamente bezüglich Mitsprache zur Volksschule vollständig.

Das Konzept HarmoS, ausgearbeitet als Konkordat von der Erziehungsdirektoren-Konferenz, geht damit wesentlich über jene Harmonisierungs-Verfassungsbestimmungen hinaus, welche Volk und Stände der Schweiz im Jahre 2006 beschlossen haben. Weder für die generelle Schulpflicht mit vier noch für flächendeckende Tagesstrukturen zur Kleinkinder-Betreuung existiert eine Verfassungsgrundlage. Diese Zugabe will die Erziehungsdirektoren-Konferenz eigenmächtig über die Köpfe der Stimmbürger hinweg im HarmoS-Konzept unterbringen.

Schulpflicht mit Vier

Wohlgemerkt: HarmoS spricht bezüglich der angeordneten Früh-Einschulung aller Kinder nicht vom Kindergarten. Das Wort «Kindergarten» kommt im HarmoS-Konzept überhaupt nicht vor. HarmoS sieht eine schulisch ausgerichtete Basis-Stufe vor mit Hochdeutsch-Pflicht für alle Kinder - nur für die Pausen verzichtet HarmoS auf Sprachvorschriften.

Ausnahmen bezüglich der Schulpflicht für Vierjährige sind in HarmoS nicht vorgesehen. Sich allenfalls langsamer entwickelnden Kindern will man das Nachholen von Entwicklungsrückständen mit speziellem Förder-Unterricht ermöglichen, der im Schulzimmer parallel zum Unterricht durch zusätzliche Heilpädagogen erteilt werden soll. Die Eltern haben zum Schuleintrittsalter ihrer Kinder nichts mehr zu sagen. Altersgerechte Förderung der eigenen Kinder wird den Eltern nicht mehr zugetraut.

Integrativer Unterricht

HarmoS will - wenn die von einzelnen Kantonen veröffentlichten Konzepte zur «Volksschule der Zukunft» mit unter die Lupe genommen werden - dem sog. «integrativen Unterricht» zum endgültigen Durchbruch verhelfen. Darunter versteht man die Abschaffung aller Sonderklassen und Kleinklassen, also die Eingliederung aller bisher in Kleinklassen unterrichteten leistungsschwächeren und verhaltensauffälligen Kinder in die Regelklassen.

Gleichzeitig soll Sonderförderung durch Heilpädagogen massiv ausgebaut werden. Die Folge: Ständige Störungen des Unterrichts, weil diese Spezialförderung normalerweise parallel zum Unterricht im Schulzimmer erfolgt. Auch das Kommen und Gehen von und zu Sondertherapien, deren Zahl massiv ausgebaut werden soll, wird stark stören. Daraus resultierende ständige Unruhe im Schulzimmer wird die Konzentration der Schüler und die Qualität des Unterrichts beeinträchtigen. Das Leistungsniveau wird sich - weil die Lehrpersonen häufig durch die schwächeren oder den Unterricht störenden Schüler abgehalten werden - nach unten anpassen müssen. Insgesamt eine deutliche Qualitätsverschlechterung der Volksschule.

Obligatorische Tagesstrukturen

Wenn HarmoS angenommen wird, müssen künftig flächendeckend in der ganzen Schweiz obligatorisch Tagesstrukturen angeboten werden für die ganztägige Kinderbetreuung. Deren Nutzung ist zwar vorläufig noch freiwillig.

Zur Finanzierung dieser Tagesstrukturen schweigen sich die HarmoS-Vorlagen aus. Zwar behaupten die Befürworter, die Nutzer dieser Strukturen hätten dafür zu bezahlen. Zur Integration von Ausländerkindern sowie für weit vom Schulhaus entfernt wohnhafte Kinder wird aber schon heute obligatorische Nutzung dieser Tagesstrukturen vorgeschrieben. Dafür muss dann natürlich die öffentliche Hand bezahlen. Wie das geschehen soll - darüber wollen die HarmoS-Architekten partout nicht reden.

Im Interesse der Wirtschaft?

Neuerdings zirkulieren - nicht zuletzt mangels zügigerer Argumente - Behauptungen, vor allem «die Wirtschaft» unterstütze HarmoS mit Überzeugung: Mütter sollen arbeiten, nicht Kinder erziehen . . .

HarmoS verlangt - wie gesagt - flächendeckende Tagesstrukturen für die ganztägige Kinderbetreuung. Wenigstens die Kantone Aargau und Solothurn haben sich die Mühe genommen, die damit auf die öffentliche Hand zukommenden Mehrkosten einmal einigermassen sauber durchzurechnen. Das Ergebnis ist beeindruckend: Aargau rechnet mit hundert, Solothurn mit vierzig Millionen Franken jährlich. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz bedeutet das eine zusätzliche Belastung der Öffentlichen Hand von jährlich sage und schreibe gut zwei Milliarden Franken - für einen neuen Sozialapparat, in dem sich Erziehungsfunktionäre zwar liebend gerne einrichten würden, für den bis heute aber keinerlei Verfassungsauftrag besteht.

Will jemand allen Ernstes behaupten, die Wirtschaft sehne sich nach einem zusätzlichen Sozialapparat, der gut zwei Milliarden Steuergelder verschlingen wird?

Funktionärs-Träume

Die angebliche Liebe der Wirtschaft zu HarmoS entpuppt sich als Träumerei von Funktionären. Wer Kostenverantwortung innehat, wird dem sich mit den HarmoS-Tagesstrukturen öffnenden Fass ohne Boden kaum Sympathie abgewinnen können. Zumal andere Kantone, allen voran St. Gallen und Luzern, bereits auf weitere Zusatzbelastungen aufmerksam machen, die ihnen HarmoS bescheren wird: Vierjährigen Kindern sei ein Schulweg auf Strassen, wo Verkehr rollt, nicht zumutbar. Vierjährige seien, stellen diese Kantone zu Recht fest, nicht verkehrstauglich. Deshalb sei generelle Transportpflicht für Schüler zwingend vorzusehen - was dann wohl bald ergänzt werden dürfte durch die Anordnung staatlicher Bewegungsprogramme für an Bewegungsarmut leidende Kinder. Auf Kosten der Öffentlichen Hand selbstverständlich. Da warten also weitere Dutzende von Millionen auf die Steuerzahler . . .

Fazit

HarmoS verspricht mit verlockenden Worten die Harmonisierung der Volksschule. In Wahrheit geht es um eine weitgehende Verstaatlichung der Kinder-Erziehung bei gleichzeitiger Entrechtung der Eltern. Nicht einmal die Kantonsparlamente haben, wenn HarmoS kommt, noch etwas zu sagen. Denn HarmoS-Recht ist Konkordats-Recht. Und Konkordats-Recht steht über dem kantonalen Recht. Die Kantone müssen sich allesamt anpassen. Zwingend! Ohne weitere Volksabstimmung. HarmoS gibt ihnen dazu sechs Jahre Zeit.

Die Kompetenz für die Ausgestaltung der Volksschule wird der Erziehungsdirektoren-Konferenz mit ihrer (heute noch) zweiundfünfzigköpfigen Verwaltung übertragen, die von keinem Parlament der Schweiz kontrolliert wird. Volksschule ohne Volk? Das kann nicht gut gehen.

Ulrich Schlüer

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