Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion vom 4. Juli 2008

Zum Beispiel Rheineck SG
Einbürgerungen – der Kampf geht weiter!

Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

Rheineck, Kanton St. Gallen: Die Einbürgerungsversammlung in Rheineck verweigerte vor drei Jahren zwei Dutzend Moslems die Einbürgerung.

Der Kanton St. Gallen hob die Einbürgerungsentscheide von 2005 später wieder auf, so dass die Bürgerschaft 2007 abermals darüber abstimmen musste. Das widerspenstige Volk wollte erneut nicht so, wie seine Obrigkeit wollte: Wiederum wurden die Gesuche abgelehnt. Gutmenschen und Medien äusserten sich empört, im Fernsehen dürfte eines der «Ablehnungs-Opfer» über die «willkürlichen Rheinecker» jammern - kurz darauf wurde allerdings bekannt, dass genau dieses «Opfer» als Mitglied einer Falschgeldbande verhaftet werden musste…

Aber auch diese Tatsache half den Rheineckern nichts. Ob Verbrecher oder nicht, die Rheinecker hätten ihre Ablehnung begründen müssen - und zwar formell und inhaltlich genau so, dass es den Vorgaben wirklichkeitsferner Juristen entspräche.

Drohender Unterton

Sorgfältig terminiert präsentierte Regierungsrätin Kathrin Hilber (SP) ihren Entscheid, mit dem die Rheinecker Bürger zum zweitenmal in den Senkel gestellt wurden: Genau einen Tag nach der Abstimmung über die Einbürgerungsinitiative veröffentlichte sie ihr Verdikt: Sieben der insgesamt acht Gesuche müssen von den Rheineckern nun also zum drittenmal beurteilt werden. Die Regierungsrätin hätte auch zur Zwangseinbürgerung greifen können, lässt sie die Bürgerinnen und Bürger von Rheineck mit drohendem Unterton wissen.

Die SP verspürt derweil Oberwasser. Im St. Galler Kantonsrat plädiert der Fraktionschef der SP für «radikale Durchsetzung des Rechtsstaates im Notfall mit Zwangseinbürgerungen.»

Was aber haben die Rheinecker verbrochen, dass nach Ansicht der SP mit «radikaler Durchsetzung des Rechtsstaates» (sonst nicht unbedingt die Kernkompetenz der Linken) gedroht wird und zu Zwangseinbürgerungen gegriffen werden soll?

Kautelarjustiz und Rechtsoktroyierung

In der Diskussion um die Einbürgerungsinitiative wurden wir bei jeder Gelegenheit belehrt, eine Begründung für die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs sei einfach zu bewerkstelligen. Die Praxis allerdings sieht - ob gewollt oder nicht - anders aus.

In Rheineck wurden drei Fälle ohne Begründung abgelehnt, was nach der Ablehnung der Einbürgerungs-Initiative tatsächlich nicht mehr möglich ist. Das nächstemal wurden einige Gesuche mit gleichem Wortlaut (aber korrekt) begründet - auch das gehe nicht, bestimmte die Obrigkeit. Ein Gesuchsteller wurde mit Hinweis auf seine Religion abgelehnt. In einem andern Fall hiess es, der Gesuchsteller missachte das Gleichstellungsgebot. Beides seien, beschied eine Kautelarjustiz, keine akzeptablen Gründe, weil sie «nicht genügend konkretisiert und individualisiert» worden seien. Und fehlende Deutschkenntnisse von Familienangehörigen könnten ebenfalls nicht als Gründe anerkannt werden. Und jenen Rheineckern gegenüber, welche «mangelnde Integration und Beteiligung am Städtlileben» als Begründung geltend gemacht hatten, wurde ihr Entscheid mit der Begründung aufgehoben, das sei «zu wenig konkret».

Professionelle Begründungen verwenden

Die Stossrichtung ist klar. Behörden und Gerichte tun alles, um ablehnende Einbürgerungsentscheide zu kassieren. Um so wichtiger ist, seit die SVP-Initiative am 1. Juni gescheitert ist, dass rechtlich ausreichende Begründungen zu Ablehnungsentscheiden eingereicht werden. Die «Schweizerzeit» stellt deshalb eine «Standardbegründung» zur Ablehnung von Einbürgerungen zur Verfügung. Diese kann verwendet werden, indem sie kopiert, abgeschrieben oder aus dem Internet heruntergeladen wird (www.hermann-lei.ch). Wichtig ist, dass die Begründung möglichst individuell abgefasst wird. Deshalb müssen einzelne Punkte aus der Vorlage gegebenenfalls gestrichen werden. Es sollte zudem unbedingt versucht werden, unter Punkt 4 des Musters eigene Argumente oder Beispiele einzufügen. Im Sinne der zu erwartenden Verschärfung der Rechtssprechung sollte die Begründung möglichst früh vor der Gemeindeversammlung dem Gemeindepräsidenten oder der sonstwie zuständigen Stelle zugestellt werden, damit die Kandidaten dazu auch Stellung nehmen können.

Der Kampf gegen Masseneinbürgerungen geht also weiter.

Hermann Lei

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