Brisant

Der aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion vom 6. Juni 2008

Abschiedsvorstellung eines Botschafters
«Berliner Konsens»


Mitglieder des EWR - gezielt war die Bemerkung auf Liechtenstein - könnten in Steuer- und Finanzangelegenheiten bestenfalls noch beschränkte Souveränität für sich beanspruchen. Dies sagte kürzlich der demnächst altershalber aus seiner Funktion scheidende Botschafter der Bundesrepublik Deutschland an einer Veranstaltung in Zürich
.

Eine vom Europa-Institut in Zürich am 4. Juni 2008 veranstaltete Podiumsdiskussion befasste sich mit der «Steueraffäre Fürstentum Liechtenstein - Deutschland».

Rechtslage

Eingangs erläuterte Liechtensteins stellvertretender Regierungschef, Dr. Klaus Tschütscher, die Position des Fürstentums in der Steueraffäre mit Deutschland. Er dokumentierte sorgfältig das geltende Recht: Den in der Liechtensteiner Verfassung festgehaltenen Schutz des Privateigentums, die internationalen Vereinbarungen bezüglich Finanztransaktionen und Steuerrecht, die als international verbindlich anerkannten Normen für korrektes Finanzplatz-Verhalten. Sachlich erläuterte er die Rechtswidrigkeiten in Zusammenhang mit dem Diebstahl von Datenträgern in Liechtenstein, welche zum Preis mehrerer Millionen Euro dem deutschen Bundesnachrichtendienst «verkauft» wurden. Mithilfe dieser gestohlenen Daten eröffneten die deutschen Steuerbehörden ihren Feldzug gegen mutmassliche Steuerhinterzieher. Liechtenstein habe zu diesem Datendiebstahl ein Strafverfahren eröffnet und dazu mehrere Staaten, auch die Bundesrepublik Deutschland, auf dem für solche Fälle in internationalen Vereinbarungen festgehaltenen Rechtsweg um Rechtshilfe gebeten. Antwort auf entsprechende Ersuchen stünden aus - wobei zu berücksichtigen sei, dass die Gesuchstellung erst vor relativ kurzer Zeit erfolgt sei.

Desinteresse gegenüber Rechtslage

Der kurz vor seiner Pensionierung stehende, in Bern residierende, für die Schweiz und für Liechtenstein akkreditierte Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, Andreas von Stechow, zeigte sich an der vom Liechtensteiner vorgetragenen Rechtslage demonstrativ desinteressiert. Die mediale Aufbereitung des sog. «Falles Zumwinkel» - der deutsche Postchef Zumwinkel wurde im Angesicht der gesamten Medien-Korona im Morgengrauen verhaftet und abgeführt - tat von Stechow ab als übliche mediale Sensations-Häscherei, nicht weiter der Rede wert.

Schon das ist eine Unverfrorenheit, die ihresgleichen sucht: Dass die gesamte Medien-Korona die Verhaftung Zumwinkels live mitverfolgen konnte, war Folge einer Vororientierung durch staatliche Stellen, faktisch eines Aufgebots: Zumwinkel sollte als Verbrecher - jede rechtsstaatlich vorgeschriebene Unschuldsvermutung missachtend - der Öffentlichkeit vorgeführt werden. Ein Schauprozess, wie in totalitären Staaten üblich, nahm seinen Anfang. Der Öffentlichkeit wurde demonstriert, dass ein Vermögender, der der Steuerhinterziehung beschuldigt wird, vom Staat «fertig gemacht», niederträchtiger behandelt wird als ein des Massenmords Verdächtigter.

Und der Herr Botschafter wollte seinen Zürcher Zuhörern allen Ernstes weismachen, die staatlichen Stellen hätten sich über das ihnen unerklärliche Vorgehen der Medien auch bloss gewundert . . .

Auf Liechtensteins Rechtsauslegung ging Botschafter von Stechow gar nicht ein. Er berief sich auf einen in der OECD entstandenen «Konsens», wonach gemeinsam und international gegen «schädlichen Steuerwettbewerb» vorzugehen sei. Weil schädlicher Steuerwettbewerb den Staat bei der Ausführung ihm übertragener Aufgaben behindere.

Konsens oder Verträge?

Zutreffend ist, dass im Schosse der OECD solche Ideen diskutiert und Empfehlungen dazu formuliert wurden. Nur: «Empfehlungen» sind nicht Verträge. Sie wurden nie von Mitgliedstaaten in ordentlichen Verfahren ratifiziert - im Nachgang zu parlamentarischen Beratungen und Beschlussfassungen. Empfehlungen und Verträge sind bezüglich Rechtsverbindlichkeit zweierlei Dinge - eine Unterscheidung, die den Vertreter der EU-Grossmacht mit Hauptstadt Berlin freilich nicht im entferntesten interessiert. Berlin verordnet den angeblichen «OECD-Konsens» anderen Staaten schlicht und einfach als verbindlich. Kleinstaaten, die rechtlich sorgfältig abgestützte Einwände anbringen, werden kurzerhand in die Ecke der Schurkenstaaten gestellt.

Man wunderte sich als Zuhörer nachgerade, dass nicht auch bereits mit dem Einmarsch der Bundeswehr gedroht wurde . . .

Nackter Geldhunger

Der Zürcher Professor Markus Reich, Ordinarius für Steuer-, Finanz- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, verlegte - ohne die Rechtsverachtung des deutschen Gastes direkt anzusprechen - das Geschehen auf die politische Ebene: Es zeige sich jetzt, in was für Sachzwänge Staaten gerieten, welche Sozialwerke geschaffen und immer weiter ausgebaut hätten, die heute nicht mehr finanzierbar seien. Solche Staaten, mit dem Wasser bereits am Hals, gelangten fast zwangsläufig dazu, die sie erdrosselnde politische Realität wichtiger zu nehmen als international gültiges Recht.

Eine Feststellung, die hoffentlich auch jene hiesigen EU-Anhänger gehört haben, die laufend in Versuchung geraten, irgend welchen Brüsseler Regelungen generell Evangeliumscharakter zu verleihen.

Zwang aus der EWR-Mitgliedschaft

Botschafter von Stechow, vom liechtensteinischen Regierungsvertreter noch einmal ans geltende internationale Recht erinnert, doppelte nach: Liechtenstein sei schliesslich EWR-Mitglied. Damit sei der OECD-Konsens zur Schädlichkeit des Steuerwettbewerbs für Liechtenstein schlicht verbindlich - liechtensteinische Gesetze hin oder her, internationale Vereinbarungen hin oder her. Was die EU als «solidarische Verpflichtung» formuliert habe, gelte uneingeschränkt auch für EWR-Staaten - ungefragt, so wie Brüssel (und Berlin) wollen. Deutschland, führte der Vertreter Berlins weiter aus, habe bekanntlich gewichtige und entsprechend kostspielige internationale Verpflichtungen im Dienste des Weltfriedens auf sich genommen: Deutsche Truppen stünden in Afghanistan. Deutsche Truppen trügen auf dem Balkan eine Hauptlast. Deutsche Truppen hätten im Kongo eine kostspielige Friedensmission übernommen - alles im Dienste des Friedens auf der Welt. An die Opfer, welche Deutschland in «höherem Interesse» weltweit erbringe, hätten andere, welche zu gleichen Leistungen nicht fähig oder nicht willens seien, finanziell beizutragen. So wolle es, meinte der Vertreter Berlins, die in Europa geltende Solidarität. Egoistische Rechts-Standpunkte Einzelner, die auf solche Weise Steuervorteile für sich einheimsen und attraktive Steuerzahler anziehen wollten, hätten sich solcher Solidarität zu beugen. Lange darüber zu fackeln gäbe es da nichts mehr.

Vorbild Calmy-Rey

Die Schweiz liess Botschafter von Stechow anlässlich seiner Tarif-Durchgabe an Liechtenstein ostentativ aus. Seiner herrisch-einseitigen Interpretation der Wirkungen der EWR-Mitgliedschaft lauschend, dürfte indessen einigen Zuhörern gedämmert haben, dass das Nein der Schweiz zur EWR-Mitgliedschaft im Jahr 1992 die schlechteste Entscheidung kaum gewesen sein dürfte . . .

Eine bestimmte Schweizerin wurde vom deutschen Botschafter immerhin mit sehr viel Lob bedacht: Bundesrätin Micheline Calmy-Rey zeige der Schweiz den «richtigen Weg», indem sie demonstrativ «internationale Verantwortung» übernehme und propagiere. Mit ihrem Werben für stärkeres Engagement der Schweiz im Kosovo und in anderen Krisenregionen der Welt habe sie die «zeitgemässen Botschaften» verstanden und der Schweiz «richtig vermittelt». Liechtenstein solle ihr Beispiel nachahmen.

Dabei blieb keinem Zuhörer verborgen, wer aus Sicht des Berliner Vertreters das Sagen hat über die «richtige» Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen. Wem dabei Führung zukommt und wer bloss Gefolgschaft zu leisten und Finanzen abzuliefern hat. Dass in demokratischen Staaten noch andere Gewalten - die Parlamente, in der Schweiz das Volk als Souverän - als bloss die Regierungen Entscheidungskompetenz besitzen, darüber verlor Herr Botschafter von Stechow indessen kein Wort. Er sieht Deutschland offensichtlich in der Rolle der in der EU tonangebenden Grossmacht, der Rest hat zu parieren - Einwände bezügliche vertraglicher Verpflichtungen und allenfalls existierender Grundrechte hin oder her.

OECD-Konsens, Berliner Konsens

OECD-Konsens heisst für Berlin: Der Bürger hat sich mit der Rolle des Ausbeutungs-Objektes, über das die Regierungen befehlen, abzufinden. Steuerwettbewerb, der den Steuerzahler entlastet, ist als «schädlich» auszumerzen.

So will es Berlin - alle anderen haben’s zu schlucken. Gefällt es einer Regierung, die Verteidigung des eigenen Landes an den Hindukusch oder in den Kongo zu verlegen, so hat der Bürger und Steuerzahler das untertänigst zu akzeptieren - nicht bloss der eigene Bürger, vielmehr auch jener, der per EU oder EWR Deutschland «freundschaftlich verbunden» zu sein hat.

Die Schweiz, das liess sich aus von Stechows Arroganz an der Zürcher Veranstaltung leicht ableiten, hat sich von Seiten Berlins im schwelenden Steuerstreit mit der EU noch auf einiges gefasst zu machen. Demonstriert wurde: Recht interessiert Deutschland nicht. Berlin baut auf seine Macht. Es wird diese Macht in die Waagschale werfen und Zwang ausüben. Deutschlands Vermögende haben diese Lektion bereits verstanden: Die Auswanderung vermögender Leistungsträger aus Deutschland nimmt weiter zu - vor allem Richtung Schweiz.

Aus Zeitmangel fand eine Diskussion zum herrischen Auftritt des Tonangebers aus Berlin nicht statt. So bleibt offen, ob die unverblümte Arroganz des deutschen Botschafters gegenüber geltendem internationalem Recht auch bei andern Zuhörern immer hartnäckiger und bohrender jene Bräuche deutscher Aussenpolitik ins Gedächtnis zurückzurufen begonnen hat, die man eigentlich seit über sechzig Jahren als für ewig begraben wähnte.

Ulrich Schlüer

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