Der
aktuelle Freitags-Kommentar von der «Schweizerzeit»-Redaktion
vom 30. Mai 2008
Machtgierige Funktionäre üben sich in neuer Despotie
Rechtsstaat in Gefahr
Die Versuchung hiesiger Funktionäre, durch pauschale Übernahme internationaler Regulierungen Demokratie und Rechtsstaat im eigenen Land auszuhebeln, nimmt von Monat zu Monat zu.
Die Europäische Union hat sich im Lissaboner Vertrag eine Art «Verfassung» gegeben. Die eigentlich geplante EU-Verfassung ist zuvor an den Abstimmungsurnen Frankreichs und der Niederlande gescheitert. Im Lissaboner Vertrag «rettete» die EU-Kommission einige Elemente aus der abgelehnten Verfassung. Die Regierungen der EU-Länder genehmigten den Vertrag, in einzelnen EU-Ländern steht dessen Ratifizierung noch aus.
Machtkampf
Bereits aber ist in der EU ein eigentlicher Machtkampf um die Auslegung des Lissaboner Vertrags entbrannt. Zankapfel sind die Rechtsordnungen der EU-Mitgliedländer. Mittels bestimmter, ihren Zielen dienender Auslegung des Vertrags will die EU-Kommission die bisherige Bindung der nationalen Rechtssprechungen an die in jedem EU-Mitgliedland geltende, individuell ausgestaltete Rechtsordnung offensichtlich brechen. Von Brüssel geschaffene oder anerkannte internationale Regulierungen sollen gemäss dem Willen der EU-Kommission künftig den nationalen Rechtsordnungen insgesamt und generell vorgehen.
Die EU-Mitgliedländer wehren sich mehr oder weniger vehement gegen dieses Ansinnen aus Brüssel. Sie klammern sich dabei ans Subsidiaritätsprinzip, welches im Lissaboner Vertrag ebenfalls bestätigt und neu beschworen worden ist. Es beschränke, sagen die Mitgliedländer, die Regelungskompetenz der EU-Kommission streng auf einzeln von den EU-Mitgliedländern zu erteilende Regulierungs-Aufträge an Brüssel.
Zündstoff
Der Ausgang des Machtkampfs um die Prioritätenordnung bezüglich Rechtsanwendung innerhalb der EU ist offen. Aber er birgt Zündstoff. Zündstoff, der jeden einzelnen Bürger ganz unmittelbar trifft. Und dies nicht bloss die in EU-Staaten wohnhaften Bürger. Die EU-Kommission lässt nämlich keinen Zweifel darüber offen, dass sie die uneingeschränkte Priorität von in Brüssel abgesegneten Regulierungen gegenüber nationalen Rechtsordnungen auch durchsetzen will gegenüber Staaten, die mittels gewichtiger Verträge an die EU gebunden sind. Die bilateralen Verträge der Schweiz werden von der EU mit Sicherheit als solch gewichtige Verträge eingestuft.
Dass dieser Machtkampf von ausserordentlicher Brisanz ist, davon zeugt ein am 29. Mai 2008 auf der Frontseite der «Frankfurter Allgemeinen» erschienener Kommentar, der mit folgender Feststellung beginnt:
«Womöglich gilt in Deutschland bald die Scharia. Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll jedenfalls ausländischen Gerichtsurteilen nicht mehr der nationale ‹ordre public› der Mitgliedstaaten entgegengehalten werden.»
Die FAZ kommentiert folgerichtig: Wenn sich das Ansinnen Brüssels durchsetzen würde, wonach internationale Regulierung für nationale Rechtsanwendung bestimmend würde, dann dürften selbst fundamentale Grundrechte, die im eigenen Staat gelten, in Frage gestellt werden.
Rechtsstaat: Kein Geschenk des Himmels
Dazu ist einmal mehr festzuhalten: Der Rechtsstaat ist kein Geschenk des Himmels. Er ist das Ergebnis von in Demokratien jahrzehntelang ausgetragenem Kampf um Rechtsordnungen. In der direkten Demokratie, wie die Schweiz sie kennt, ist es der Bürger selbst, der im Rahmen der Demokratie die heute geltende Rechtsordnung Stück für Stück erstritten hat. Weil die Rechtsordnung ein Werk der Bürger, nicht etwas von oben Oktroyiertes ist, gewinnt der Rechtsstaat die ihm in der Schweiz eigene Stabilität. Niemand trägt eine Rechtsordnung überzeugter mit als der Bürger, der diese Rechtsordnung selbst erschaffen, in demokratischer Ausmarchung erstritten hat.
Solche Entstehung garantiert der Rechtsordnung in der Demokratie Stabilität und Durchsetzungskraft: Rechtsstaat und Demokratie sind siamesische Zwillinge. Ohne Demokratie kein solider Rechtsstaat. Ohne Rechtsstaat keine funktionsfähige Demokratie. Die Idee der EU-Kommission, den nationalen, demokratisch geschaffenen und deshalb stabilen Rechtsordnungen internationale, von Funktionären verordnete Regulierungen überzuordnen, reisst das siamesische Zwillingspaar Rechtsstaat und Demokratie auseinander, setzt den Rechtsstaat akuter Gefährdung aus. Zumal die EU-Funktionäre keiner echten parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Rechtssicherheit zerstört
Setzt sich Brüssels Ansinnen durch, verliert der Bürger jegliche Rechtssicherheit. Heute weiss er: Gerät er in ein Strafverfahren, so wird er durch die Justiz seines Landes beurteilt und gegebenenfalls verurteilt anhand der geltenden, ihm bekannten, im eigenen Land für das eigene Land geschaffenen Rechtsordnung. Nur die in der Schweiz vom Souverän (Volk oder Parlament) geschaffenen Gesetze können in der Schweiz auf den Bürger angewendet werden. Bekommen internationale Regulierungen in ihrer ihnen anhaftenden Unbestimmtheit übergeordnete Geltung, so weiss niemand, der in ein Strafverfahren verwickelt wird, nach was für Gesichtspunkten er be- und gegebenenfalls verurteilt wird.
Der Bürger wäre nur noch hilflos einer von ihm nicht mehr überblickbaren Gesetzes-Maschinerie ausgeliefert. Willkür würde die Rechtsordnung ablösen. Die Demokratie würde für den Bürger wertlos, sobald demokratische Einwirkung auf die Rechtsordnung unmöglich wird. Europa begäbe sich, würde derartige Aushöhlung nationaler Rechtsordnungen auf Geheiss der EU-Kommission durchgesetzt, auf den Weg neuer, den Bürger völliger Rechtswillkür aussetzender Despotie.
Bedrohte Schweiz
Eine äusserst bedrohliche Perspektive auch für die Schweiz. Angewandt auf den laufenden Steuerstreit mit der EU, wird sich die EU-Kommission der Versuchung gewiss nicht entziehen, ihr zusagende internationale Regulierung aus dem Stand als «übergeordnet gültig» zu erklären, womit sie auf die auf nationales Recht abgestützte Argumentation der Schweiz gar nicht mehr einzugehen bräuchte. Die EU wird vielmehr nationale oder gar kantonale Steuerhoheit, wie sie in der Schweiz demokratisch eingerichtet worden ist, kurzerhand «aus übergeordnetem Interesse» verbieten. Geldhunger und Steuerzahler-Ausbeutung würde rechtliche Bedenken wie Flaum vom Tisch blasen.
Ob solches sogar Bundesrat Merz allmählich dämmert, der in der Verteidigung der Schweizer Steuer-Souveränität gegenüber Brüssel so auffallend zunehmende Mattigkeit zu erkennen gibt? Schlimm, wenn sich angesichts solcher Perspektiven Vertreter hiesiger Parteien und Funktionäre unserer Verwaltung noch immer in Brüssel als Zudiener der EU-Kommission betätigen - Schädigung des eigenen Landes dabei offen in Kauf nehmend.
Blindes Parlament - blinde Medien
Allein die SVP liess in der Nationalrats-Debatte um die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien erkennen, dass sie die Konsequenzen der von der EU-Kommission zwecks Machtgewinn bewusst angestrebten Zersetzung nationalen Rechts erkannt hat. Die SVP wollte das Eintreten auf die geographische Erweiterung der Personenfreizügigkeit davon abhängig machen, dass die EU-Kommission zuvor die schweizerische Steuer-Souveränität formell zu anerkennen habe. Aus der richtigen Erkenntnis, dass dann, wenn zwischenstaatlich bisher geltende Rechtsgrundsätze aufgehoben werden, politisch formell erklärte Respektierung der Souveränität der Schweiz in Steuerfragen unverzichtbar wird.
Blinde EU-Turbos einerseits, geldgierige Linke andererseits haben - wohl zielbewusst beraten von ähnliche Interessen wie ihre Brüsseler Kollegen hegenden hiesigen Funktionären - den SVP-Antrag in Bausch und Bogen bachab geschickt. Wenige dieser nach Brüssel orientierten Parlamentarier dürften die Tragweite ihrer kurzsichtigen Absage überblicken.
Noch jämmerlicher aber fiel der NZZ-Kommentar zum SVP-Antrag aus. Sein Autor verriet in seiner dumpfen Polemik gegen die SVP das Format eines Quartierblatt-Eiferers. Die NZZ-Chefredaktion wäre wohl nicht schlecht beraten, jene Redaktoren, denen sie eidgenössischen, vielleicht gar die Landesgrenze überschreitenden Weitblick zumuten möchte, einmal für einige Wochen als Stagiaires zur FAZ nach Frankfurt zu schicken. Möglicherweise wäre diese Massnahme geeignet, einiges an Welthorizont, den das Blatt von der Falkenstrasse seinen Abonnenten gegenüber so selbstgefällig zu zelebrieren beliebt, wieder zurückzugewinnen.
Ulrich Schlüer