Nr. 37, 12. Dezember 2008
Die Folgen der Personenfreizügigkeit für das Tessin
Dumpinglöhne und Arbeitslosigkeit
Von Pierre Rusconi, Sorengo TI
Die SVP Tessin hat sich aus finanziellen, wirtschaftlichen und politischen Gründen für ein Nein zur Personenfreizügigkeit entschieden.
Was den Kanton Tessin betrifft, so bringen die Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien unzählige Probleme mit sich, ohne den Tessinern wirkliche neue Möglichkeiten zu bieten. Darum nennen wir bereits heute die Bilateralen «Unilaterale».
Italienische Bürokratie
Unsere Wirtschaft besteht aus kleinen und mittleren Unternehmen; italienische Betriebe und Handwerker haben den Kanton Tessin zu ihrem Eroberungsgebiet ernannt. 42'000 Grenzgänger überschwemmen täglich unseren Kanton, was ein Drittel der kantonalen Arbeitskräfte ausmacht. Die Folgen davon sind Dumpinglöhne und mit 4,5 Prozent eine der höchsten Arbeitslosenraten in der Schweiz, Wenn in den Achtziger und Neunziger Jahren ausländische Arbeiter noch im Bauwesen und in der Verpackung tätig waren, so greifen sie heute auf den tertiären Sektor über, also auf Banken und Versicherungen, Unser staatliches Fernsehen ist heute in den Händen von ausländischen Spezialisten. Das gleiche gilt für die Medizinbranche, Zahnärzte, Juristen oder Lehrkräfte. Diese untolerierbare Situation wurde von den Bilateralen Abkommen kreiert, welche, für die Grossindustrie geschaffen, gleichzeitig einem Kanton wie dem unserem das Gegenrecht verunmöglichen. Die italienische Bürokratie ist ein unüberwindbares Bollwerk für einen Tessiner Betrieb und die Möglichkeiten, in Italien zu arbeiten sind eine Illusion.
Geschenke an die Konkurrenz
Darüber hinaus erinnere ich an Folgendes: Aufgrund eines Abkommens aus dem Jahr 1976 muss der Kanton Tessin vierzig Prozent der von den Grenzgängern erhobenen Steuern ihren ausländischen Wohngemeinden zurückerstatten Der Kanton Graubünden dagegen muss Österreich nur 12,5 Prozent der Einnahmen zurückerstatten. Und dieses Abkommen wurde nie in die Bilateralen integriert. Das ergibt ein Geschenk von dreissig Millionen Franken jährlich an unsere Konkurrenz! Ein Problem, welches zum Wohle der Tessiner endlich gelöst werden muss.
Aus diesen und vielen weiteren Gründen ist es für uns nötig, Nein zur Personenfreizügigkeit zu sagen. Wir möchten, dass die «Unilateralen» neu diskutiert werden und zu wirklichen «Bilateralen» werden, auch für den Kanton Tessin. Diese Abstimmung ist für uns die Gelegenheit, dies alles zur Diskussion zu stellen. Aus politischer Überzeugung hatten wir uns daher entschlossen, das Referendum zu unterstützen und tatkräftig bei der Unterschriftensammlung mitzuhelfen.
Es gibt nur einen richtigen Weg: Nein zur Personenfreizügigkeit!
Pierre Rusconi
Der Autor ist Kantonalpräsident der SVP Tessin.