Nr. 36, 5. Dezember 2008
Personenfreizügigkeits-Erweiterung
Nein zum schändlichen Doppel-Paket
Von Dr. Christoph Blocher, abgewählter Bundesrat, Herrliberg Rede an der Delegiertenversammlung der SVP am 29. November 2008 in Dietikon
Die SVP hat die Ausländerfrage in der Schweiz von jeher sehr ernst genommen. Wir wissen, dass die Schweiz eine der höchsten Ausländerquoten in der Welt aufweist und dies trotz einer der höchsten Einbürgerungsquoten.
SVP und Personenfreizügigkeit
Die Personenfreizügigkeit mit der EU war in der SVP schon immer umstritten. Es gab stets Befürworter und Gegner. Die Parlamentarier waren – wie der Bundesrat und die Verwaltung – eher dafür, die Basis eher dagegen.
Dass man die Folgen der Freizügigkeit, die schlussendlich alle EU-Bürger den schweizerischen Arbeitnehmern gleichstellt, kritisch betrachten muss, war in der SVP von jeher klar. Dies ist um so wichtiger, weil die EU-freundlichen Kreise in Regierung, Verwaltung und Parlament, aber auch die Wirtschaftsverbände die Personenfreizügigkeit fast blindlings durchwinkten.
Bei der ursprünglichen Einführung der Personenfreizügigkeit sagte die SVP Ja, bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Länder (hauptsächlich die Oststaaten) sagte die SVP Nein.
Es ist zu bedenken: Wir haben erst seit eineinhalb Jahren volle Freizügigkeit. Und dies nur mit den fünfzehn alten EU-Staaten. Wir haben also noch keine Erfahrung. Insbesondere deshalb nicht, weil diese Freizügigkeit, die uns eine ausserordentliche Einwanderung bescherte, in die Zeit einer aussergewöhnlichen Hochkonjunktur – ja in eine Zeit der Überhitzung fiel. Negative Folgen konnten in dieser Zeit gar nicht auftreten.
Die Mogelpackung vom Februar 2009
Nun steht die Schweiz vor einer neuen Abstimmung zur Personenfreizügigkeit. Es geht um zwei Vorlagen – und darum um zwei Fragen.
Erste Frage: Soll die Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten weitergeführt werden?
Zweite Frage: Soll die Personenfreizügigkeit auf die Staaten Rumänien und Bulgarien ausgedehnt werden?
Weil die Politiker in Bern wissen, dass die ausländerpolitischen Fragen in der Bevölkerung weitaus kritischer beurteilt werden als in all den EU-beitrittsfreudigen Büros im Bundeshaus, hat man sich einen Trick einfallen lassen: Unter der Führung der SP, der Grünen und der CVP wurden die zwei Fragen so zu einem «Päckli» zusammengebunden, dass eine unverfälschte Antwort nicht mehr möglich ist. Die Abstimmungsfrage, wie sie dem Bürger vorgelegt wird, enthält zwei Fragen. Man kann darauf aber nur eine Antwort geben. Die Antwort – wie sie auch immer ausfällt – ist eine verfälschte Antwort:
Sagen die Stimmbürger Ja bei der Abstimmung, weiss man nicht, was die Stimmbürger wollten.
War es ein Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit?
War es ein Ja zur Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien?
Oder war es ein Ja zu beidem?
Natürlich werden nach der Abstimmung die gnädigen Damen und Herren in Regierung und Verwaltung dieses Abstimmungsergebnis so interpretieren, wie es ihnen passt. So wie man sich das sonst nur in Diktaturen oder pseudodemokratischen Staaten gewohnt ist.
Sagen die Stimmbürger Nein, weiss man nicht, was die Stimmbürger wollten.
War es ein Nein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit?
War es ein Nein zur Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien?
Oder war es ein Nein zu beidem?
Dies ist eine Ungeheuerlichkeit sondergleichen, die man in einer schweizerischen Demokratie nicht für möglich gehalten hätte. Es zeigt, wie ernst man die eigenen Bürger nimmt. Es ist für einen Demokraten unerträglich, was hier im Parlament geschehen ist.
Diese Schandtat können alle, Befürworter und Gegner der Personenfreizügigkeit mit einem Nein ohne negative Folgen rückgängig machen. Ein Nein hat den grossen Vorteil, dass das Parlament dann nämlich allein aus Eigennutz eine neue Abstimmung anstreben wird, bei der eine unverfälschte Antwort möglich ist: Es wird die Vorlage aufteilen in zwei Vorlagen, die zwei Antworten erlauben. Ein doppeltes Nein als definitiven Entscheid werden Bundesrat und Parlament ja nicht annehmen müssen.
Die Begründung des Neins
Die SVP-Parteileitung hat an der letzten Delegiertenversammlung beschlossen, kein Referendum zu ergreifen. Sie wollte nicht, dass man den Stimmbürger an die Urne bemüht, um eine Scheinfrage zu beantworten.
Wenn schon eine undemokratische Tat beschlossen wird vom Parlament, dann sollte die Parlamentsmehrheit die Verantwortung dafür eigentlich selbst tragen.
Nun ist leider das Referendum zustande gekommen, und die Frage ist gestellt. Das ist eine neue Situation. Beim Referendum ging es darum, zu beantworten, ob man eine Volksabstimmung durchführen will. Jetzt geht es darum, zu sagen, wie man stimmen soll, wenn es eine Volksabstimmung gibt.
Ich beantrage Ihnen, die Nein-Parole zu beschliessen. Warum?
Wie gesagt: Die vom Parlament beschlossene Scheinfrage kann nur mit einem Nein geheilt werden.
Ich mache kein Geheimnis daraus: Ich bin gegen den Vertrag zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Gerade in der kommenden schwierigen Wirtschaftssituation, von der wir noch nicht wissen, was die Weltfinanzkrise unserem Land noch alles bringt, ist allergrösste Vorsicht am Platz.
Argumente aus «der Wirtschaft»
Die SVP ist die Partei, die den wirtschaftlichen Unternehmen am nächsten steht. Sie ist diejenige Partei, welche weiss, dass eine private und gute Wirtschaft den Wohlstand fördert. Aber sie hat sich stets ausserhalb eines verhängnisvollen Wirtschaftsfilzes bewegt. Sie weiss, dass Wirtschaftspolitik mehr ist als die Befriedigung kurzfristiger, egoistischer Interessen einzelner Unternehmen. Darum hatte sie immer auch wieder den Mut, sich von der Stellungnahme der grössten Wirtschaftsverbände wie der Economiesuisse oder des Arbeitgeberverbandes abzuwenden. Weil sie wußte: In gewissen Fragen sind diese Verbände nicht die Stimme für eine gute Wirtschaftspolitik.
Natürlich wissen wir, dass die Unternehmen Arbeitskräfte brauchen. Und wenn wir im eigenen Lande zu wenig haben, ist es sinnvoll, dass man auch ausländische Arbeitskräfte einstellt. Solche Arbeitskräfte erhält die Schweiz so viel sie will. Die Schweiz ist eben ein sehr attraktiver Arbeitsplatz auch für ausländische Angestellte. Auch für Hochqualifizierte. Das wissen wir. Die Schweiz erhält diese Arbeitskräfte auch ohne die Personenfreizügigkeit. Wir haben sie früher in der Schweiz nicht bekommen, weil damals Kontingente oder grosse Einschränkungen bestanden haben.
Arbeitslosigkeit droht
Ob sich die Personenfreizügigkeit bewährt, mit der wir erst seit eineinhalb Jahren und erst noch in einem Jahr der Hochkonjunktur – ja einer Überhitzung – Erfahrung haben, kann man heute noch nicht sagen. Es ist eine Tatsache, dass diese Arbeitskräfte, wenn sie ein Jahr in der Schweiz waren, den schweizerischen Arbeitskräften auch im ganzen sozialen Bereich gleichgestellt sind. In schlechten Zeiten ist dies um so gravierender. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf weitere Staaten hat tendenziell selbstverständlich die Folge, dass die Arbeitslosenzahlen steigen und dass die Löhne sich nivellieren. Und das wird uns im nächsten Jahr bereits sehr zu schaffen machen.
Vielleicht werden aber nicht nur diese Arbeitskräfte aus den andern Staaten arbeitslos, sondern statt ihnen viele Schweizer. Denn es wird dann nicht mehr unterschieden. Bezahlen müssen alles wir. Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Drohungen – wie gehabt!
Die SVP hatte stets auch die Kraft, sich nicht von wirtschaftspolitischen Drohungen, wie sie jetzt wieder zu hören sind, beeinflussen zu lassen. Erinnern Sie sich noch an die Einschüchterungsversuche, als es um die EU-Frage ging? Die ganze Wirtschaft hat damals gedroht, bei einem Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum werde die Schweiz wirtschaftlich bankrott gehen. Unglaubliche Schreckgespenste hat man an die Wand gemalt. Die Vertreter der grossen Unternehmen haben auf dem Bundesplatz vor dem Bundeshaus mit Spruchbändern demonstriert: Man solle doch in den EWR, also in die Vorstufe der EU, sonst hätte die Schweizer Wirtschaft keine Chance mehr. Das Gegenteil war der Fall. Das zeigt sich heute. Es wäre verheerend, wenn wir jetzt der EU angehören würden.
Ja, man droht wieder, bei einem Nein der Schweiz müsste man in die EU. Alles schon einmal gehört! Wir lassen uns nicht mit Drohungen, vor allem nicht mit unrealistischen, zu falschen Abstimmungsempfehlungen hinreissen. Lassen Sie sich nicht irre machen, die automatische Guillotine-Klausel, die jetzt wieder im Falle eines Neins als Drohung benützt wird, findet nicht statt. Das ist Unsinn. Die Schweizerinnen und Schweizer sind frei zu sagen, was sie wollen.
Zu diesem Doppelpack, wie es uns vorgelegt wird, muss Nein gesagt werden.
Christoph Blocher