Nr. 32, 7. November 2008

Die Schweiz in der Weltfinanzkrise
Von Christoph Blocher, Herrliberg
Zürcher Vortrag zur Finanzmarktkrise vom 1. November 2008, erster Teil


Eine gefährliche Finanzkrise erschüttert die ganze Welt. Man reibt die Augen und wundert sich.

Grösste amerikanische Banken stehen vor dem Abgrund oder sind schon untergegangen. Renommierte europäische Finanzinstitute brechen ein, die Schweizer Grossbanken verlieren enorm an Wert und müssen ihr Aktienkapital massiv erhöhen. Die UBS – die grösste Schweizer Bank – braucht Hilfe vom Staat. Die Aktienkurse aller Industriewerke brechen ein.

Noch Anfang Oktober versicherten unsere Grossbanken und der Bundesrat, eine staatliche Hilfe für die Bankeninstitute sei nicht notwendig. Doch das Undenkbare ist Tatsache geworden. Vielleicht gerade deshalb, weil diese Möglichkeit niemand wahrhaben wollte.

Voraussehbar

Eigentlich weiss es jeder oder sollte es wissen: Es gibt nicht nur Jahre der Hochkonjunktur, sondern auch Jahre der schwachen Konjunktur. Von sieben fetten Jahren und sieben mageren Jahren spricht schon die Bibel. Doch Warner vor einer Konjunkturabschwächung wurden belächelt.

Am 17. November 2007 – also vor fast einem Jahr – veröffentlichte die Schweizerische Depeschenagentur folgende Medienmitteilung:

«Bundesrat Christoph Blocher rechnet mit einem Rückgang des Wirtschaftswachstums im nächsten Jahr. Erscheinungen wie die Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt wiesen auf den Anfang einer Rezession hin. Die Schweiz befinde sich noch in einer Hochkonjunktur, ‹doch es wird schlechter werden im nächsten Jahr›, sagte der SVP-Bundesrat in seiner Fernsehsendung ‹Teleblocher› am Samstag. In der Regel beginne die Rezession in Amerika und schwappe ein bis zwei Jahre später auf Europa über. Momentan werde die Krise in den USA noch überlagert durch die Nachfrage von Ländern wie China und Indien. Mit einer Rezession werde auch die Arbeitslosigkeit wieder steigen, und der Staat müsse sich auf tiefere Steuereinnahmen vorbereiten.»

Die «Berner Zeitung» und die «Neue Luzerner Zeitung» reagierten umgehend. Sie gaben einem von mir geschätzten Ökonomieprofessor, mit dem ich befreundet bin, das Wort und schrieben:

«Wirtschaftsexperte Franz Jäger kritisiert Bundesrat Blocher für die Aussagen zur künftigen Wirtschaftslage hart. Er sollte besser Zuversicht ausstrahlen, als sich in Prognosen wagen, von denen er zu wenig verstehe.» Zu einer möglichen Rezession sagte Jäger: «Das ist Schwarzmalerei». Jäger wörtlich:

«Ich finde es problematisch, wenn Leute, die sich nicht professionell mit weltwirtschaftlichen Makroprognosen befassen, solche Aussagen machen. Das hilft nicht, die Verunsicherung zu lösen, sondern verstärkt sie mehr. Ich war nicht begeistert, als ich Blochers Aussagen las. Er sollte besser Zuversicht ausstrahlen.» Am 28. Dezember 2007 antwortet Professor Jaeger auf die Frage, ob er denn jetzt Aktien kaufe: «Die USA schlittern nicht in eine Rezession. Und die Schweizer Wirtschaft wird bereits 2009 wieder gegen drei Prozent wachsen.» Der makroökonomische Fachmann fährt weiter zum möglichen Börsencrash: «Mit Blick auf die realwirtschaftliche Entwicklung ist ein solcher Crash kaum vorstellbar!» Und auf die Frage, ob er denn in den vergangenen zwei Monaten Aktien gekauft habe, antwortet Jäger: «Das habe ich. Unter anderem Aktien von UBS.»

Von Leichtsinn zum Grössenrausch

Heute muss ich sagen: Vielleicht ist es besser, wenn ich von Makroökonomie nichts verstehe und mich auf meine Erfahrung und Intuition stützen muss. Es ist leider immer das Gleiche. Leider vergisst man in guten Zeiten die ewig gültige menschliche Wahrheit: Es ist nichts schwerer zu ertragen, als eine Reihe guter Tage. Übermut und Masslosigkeit sind die Folgen.

Am meisten scheint dies derzeit auf der ganzen Welt, aber leider auch in der Schweiz, für die Bankenbranche zuzutreffen: Die jahrelangen hohen Gewinne der Banken (z. T. vor allem auf dem Papier) wurden der eigenen Fähigkeit zugeschrieben und deren Dauerhaftigkeit weder in Frage gestellt noch untersucht. Vom Leichtsinn zum Grössenrausch ist nur ein kurzer Weg. Dieses sorglose Geschäftsgebaren wurde bankintern noch gefördert durch ein verfehltes Bonussystem mit völlig falschen Anreizen. Dieses stützte sich auf die kurzfristige Gewinnentwicklung während der Bonusperiode. Langfristige Wertbetrachtungen und Risikodenken gingen verloren. Die lang andauernde amerikanische Hochkonjunktur liess die notwendige Vorsicht vermissen. Realitätssinn und Risikoüberprüfung schwanden auch bei den Aufsichtsorganen, in der Politik und in der Gesellschaft allgemein.

Waren alle blind?

Jedermann fragt sich heute, warum dies eigentlich niemand sah. Wo waren die Augen der Verwaltungsräte? Was taten all die sogenannten Riskmanager? Was haben eigentlich die teuren staatlichen Aufsichtsbehörden mit ihren zahlreichen Revisoren getan? Warum sah die EBK, die Eidgenössische Bankenkommission, die Risiken nicht schon vor zwei Jahren? All dies muss noch vertieft geklärt werden, damit die richtigen Schlüsse gezogen werden können.

Es kam, was kommen musste: Die jahrelange Konjunktur ging zurück – zunächst in Amerika –, und damit fielen auch die Immobilienpreise. Das ist nichts Abnormales. Schwache Konjunkturen bringen tiefere Preise für Immobilien. Es ist unverständlich, warum das immer wieder vergessen wird. Es sind noch keine zehn Jahre her, dass in der Schweiz beim Konjunktureinbruch das Gleiche erlebt werden musste: Nicht nur Aktien und vielerlei andere Kapitalanlagen verloren an Wert, sondern eben auch die Liegenschaften. Damals waren die Schweizer Banken genötigt, fünfzig Milliarden abzuschreiben. Einzelne Kantonalbanken gingen sogar Konkurs. Heute erleben wir dasselbe in den USA, nur in viel grösserem Ausmass. Während Jahren hat man dort viel zu leichtfertig Hypotheken gegeben und diese in immer unübersichtlichere, sog. Strukturierte Produkte (Suprime-Papiere) verschachtelt, die sich im Konjunkturrückgang weitgehend als Luftblasen erwiesen: Wertberichtigungen, Abschreibungen, Gewinneinbrüche, Konkurse grosser Banken, staatliche Übernahmen, Staatsgarantien, usw. waren die Folgen.

Es ist nichts Aussergewöhnliches, dass in schlechteren Wirtschaftslagen vor allem schlecht geführte Betriebe in den Konkurs gehen. Es ist gerade die Stärke der freien Wirtschaft, dass falsch geführte Betriebe sterben müssen. Unternehmer wissen: Wer es falsch macht, geht zugrunde. Die gesamte Volkswirtschaft, der Wohlstand der Gesellschaft, die öffentliche Wohlfahrt etc. können sich nur weiter entwickeln, wenn sich überall das Bessere durchsetzt. Der Markt entscheidet über die Güte, nicht der Staat. Deshalb darf es auch keine staatliche Rettung für schlecht gehende Unternehmen geben.

Die Ursachen

Die Ursachen der jetzigen Finanzkrise sind zusammengefasst folgende:

  1. Ein weltweiter Übermut, wie er leider in guten Tagen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft immer wieder vorkommt, hat zu Leichtsinn und Realitätsverlust geführt.
  2. Gravierende Managementfehler, die zusätzlich durch ein völlig verfehltes Bonussystem massiv begünstigt wurden, haben zu falschen, risikoreichen Entscheiden geführt.
  3. Die staatliche Bankenaufsicht hat den Zweck nicht erreicht: Die Mängel wurden nicht früh genug erkannt.
  4. Banken sind so bedeutungsvoll geworden, dass man sie nicht mehr zugrunde gehen lassen kann, weil dabei die gesamte Volkswirtschaft, ja der gesamte Staat in den Abgrund gerissen würde.
  5. Unsere Banken haben durch ihre Verflechtung mit riesigen Ausland-Engagements ein grosses staatliches Risiko geschaffen.

Die Notwendigkeit funktionierender Banken

Warum besteht eigentlich diese Abhängigkeit von den Banken? Ein funktionierendes Bankensystem ist für das Wohl jedes Einzelnen und für die gesamte Wirtschaft von grosser Bedeutung. Denken Sie an das ganze Kreditwesen. Denken Sie an alle kleinen, mittleren, grossen Unternehmen und ihre Bankentätigkeit. Denken Sie an die Rentner, die Pensionskassen. Denken Sie an Ihre Altersvorsorge. Denken Sie an Ihr Erspartes. Denken Sie an die Staaten mit ihren Milliarden von Schulden, die mit grossen Krediten finanziert werden müssen. Was würde man tun, wenn keine Kredite mehr vergeben würden? Für das Funktionieren der Wirtschaft und für die Sicherheit der Arbeitsplätze sind funktionierende Banken unabdingbar.

Aber wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig ist das Bankwesen auf Vertrauen angewiesen. Wer Geld oder Wertschriften einer Bank anvertraut, vertraut darauf, all dies wieder zurückzubekommen, und zwar mit Zinsen. Er will Sicherheit. Diese ist ihm noch wichtiger als die Rendite der Kapitalanlage. Wenn das Vertrauen fehlt, fällt das System zusammen. Diese Gefahr besteht zur Zeit – weltweit.

Der Staat als «Retter»?

Die Staaten haben diese gefährliche Situation erkannt. Sie schnürten deshalb Rettungspakete. Ziel ist dabei nicht die Rettung einer einzelnen Bank, sondern die Gewährleistung eines funktionierenden Finanzsystems, die Gewährleistung des Geldkreislaufes im Interesse der ganzen Wirtschaft, was eine der primären Staatsaufgaben ist. Darum hat die Schweiz eine Nationalbank, darum Aufsichtsorgane wie die EBK, darum Bankengesetze und viele Regulierungen.

Es geht bei diesen Rettungsmassnahmen um die Existenz der Volkswirtschaft, um das Überleben des Landes und damit um eine Art von Notrecht, wie es auch im Krieg gilt. Solche Notmassnahmen gehen weit und setzen das normale Recht, insbesondere die ganze Ordnungspolitik, punktuell auch Freiheitsrechte, nämlich die Handels- und Gewerbefreiheit, ausser Kraft. Solch schwerwiegende Eingriffe lassen sich höchstens zur Rettung der gesamten Volkswirtschaft verantworten. Ich betone dies ganz besonders, weil die Politik Gefahr läuft, solche ausserordentlichen Massnahmen auch für andere Zwecke zu missbrauchen.

Politiker riechen Blut

Die Politiker haben nämlich bereits Blut gerochen und entwickeln einen beunruhigenden Tatendrang. Über den angestrebten Zweck hinaus möchten sie die Wirtschaft in die Hand nehmen und ihren Einfluss mächtig ausweiten. Die Politik ist daran, jene Masslosigkeit an den Tag zu legen, die man zu Recht der Bankelite für ihr Tun in den vergangenen Jahren vorwirft. So will der französische Präsident Sarkozy sogenannte «Schlüsselindustrien» verstaatlichen, damit die Börsenkurse nicht sinken. Selbstverständlich bestimmt dann der Staat oder der Präsident, was eine Schlüsselindustrie ist. Finanziert würde das Ganze durch den Steuerzahler. Der sozialdemokratische deutsche Finanzminister Steinbrück droht der Schweiz «mit der Peitsche», wenn sie das Steuersystem nicht nach seinem Gusto gestalte. Weil man zur Rettung der Volkswirtschaft analog dem Notrecht das Recht zeitweise ausser Kraft setzt, glaubt man, das Recht nun überall aus den Angeln heben zu können. Wir lassen uns vom deutschen Finanzminister nicht als obskuren rechtlosen Piratenstaat behandeln!

Aber auch in der Schweiz schreien die Staatsgläubigen – allen voran die Linke, unterstützt durch den bekannten Medienchor – nach mehr Staat und weniger Wirtschaft. Sie predigen wieder einmal das Primat der Politik. Vergessen sind alle die Pleiten bei der Swiss, SBB-Cargo, die Milliardeneinschüsse in die Pensionskassen des Bundes und seiner nachgelagerten Betriebe. In Deutschland sind die ersten Banken, die Hilfe brauchen, ausgerechnet staatliche Banken! Es ist mit aller Entschiedenheit am Grundsatz festzuhalten: Die freie Marktwirtschaft ist das beste System zur Erreichung des Wohlstandes. Das ist keine Ideologie, das ist Erfahrung. Der Zusammenbruch der sozialistischen Staaten zeigt, dass die staatliche Planwirtschaft kein System zur Erreichung der öffentlichen Wohlfahrt ist: Das Ganze hat in der Verarmung der Bevölkerung geendet und führte schliesslich zum Kollaps der Staaten.

Um so dringender ist zu fragen, ob die heutigen «notrechtlichen Maßnahmen», die faktisch staatliche Bankgarantien darstellen, überhaupt notwendig und richtig sind. Insbesondere für die Schweiz.

Warum musste die Schweiz handeln?

Noch vor ein paar Wochen war es gemäss Einschätzung der schweizerischen Grossbanken, der Eidgenössische Bankenkommission (EBK), der Schweizerischen Nationalbank und des Bundesrates klar, dass unsere Grossbanken die Lage ohne Staatshilfe meistern könnten. Doch nach den drastischen Staatseingriffen in den USA und Grossbritannien stand die Schweiz plötzlich als einziger Finanzplatz der Welt da, der keine faktischen Staatsgarantien für die Sicherheit der schweizerischen Grossbanken gewährte. England und USA hatten plötzlich sicherere Banken als die Schweiz. Um die Abwanderung von Mitteln an diese Banken zu unterbinden, musste die Schweiz etwas tun. Es galt der Welt zu zeigen, dass die Schweiz hinter ihrem Finanzplatz steht und bereit ist, notfalls dafür einzustehen. So hat sich die Nationalbank entschlossen, wertgefährdete Wertschriften der UBS zu übernehmen, d.h. einen Kredit von ca. sechzig Milliarden für eine Auffanggesellschaft zu sprechen. Dies ist ein Kredit, der zurückbezahlt werden muss. Im guten Fall macht die Nationalbank damit einen Gewinn. Es handelt sich nicht um eine Staatsausgabe.

Zudem wird der Bund eine Pflichtwandelanleihe zeichnen und ist bereit, zum Grossaktionär der UBS zu werden. Das Zeichnen einer Pflichtanleihe ist kein Geschenk an die Bank, sondern eine Investition. Natürlich ist sie wie jede Investition mit Risiken behaftet. Der Erfolg wird sich zeigen. Es handelt sich in diesem Fall auch nicht um eine Staatsausgabe. Die beiden Massnahmen kosten den Steuerzahler nichts. Bund und Nationalbank haben alles daran zu setzen, dass daraus ein Gewinn entsteht. Die zweite Grossbank, die CS, muss ihr Aktienkapital ebenfalls massiv erhöhen. Dank der Beteiligung von Aussenstehenden – aus dem Ölstaat Katar und der israelischen Holdinggesellschaft Koor Industries – will sie das ohne den schweizerischen Staat bewerkstelligen.

Es geht um die Schweiz

Wichtig ist, dass der Zweck dieser Notmassnahmen nicht primär die Rettung eines einzelnen Unternehmens, nicht die Rettung einer Bank, nicht die Rettung der UBS ist. Es geht um den Schutz aller von den Banken abhängigen Schweizer und Schweizerinnen, um den Schutz von vielen kleinen, mittleren und grösseren Unternehmen, um die arbeitende Bevölkerung, deren Arbeitsplätze auch in anderen Betrieben ohne diese Massnahmen massiv gefährdet wären. Es geschieht zum Schutze all derjenigen, die gespart und ihr Geld und ihr Vermögen auf den Banken angelegt haben. Es geht um den Schutz der Rentner, der Pensionskassen, der Zweiten Säule usw.

Meine bange Frage lautet allerdings: Genügen diese Massnahmen, um das Vertrauen international zu stärken? Bundesrat, Nationalbank, EBK und offenbar auch die Grossbanken sind dieser Meinung. Leider sind diese ausserordentlichen Massnahmen durch den Bundesrat und die Presse nicht genügend kommuniziert und dargelegt worden. Sie wurden zu sehr als Rettungsmassnahmen für eine einzelne Bank dargestellt und deshalb von der Bevölkerung als ungerecht empfunden. Es stimmt: Die Schweiz hat der UBS als Unternehmen nicht zu helfen. Aber es geht in diesem Fall einzig darum, für die gesamte Wirtschaft und damit für jeden einzelnen Bürger eine Katastrophe zu vermeiden. Diese Botschaft ist beim Volk nicht angekommen. Auch wurden die Massnahmen als Staatsausgaben bezeichnet, was sie nicht sind.

Nicht mehr tragbare Risiken

Der wesentliche Grund, warum der Staat zu Hilfe eilen musste, ist die Tatsache, dass ein Bankrott einer Grossbank die schweizerische Volkswirtschaft in den Abgrund ziehen würde. Das zeigt, wie risikoreich die Abhängigkeit der Volkswirtschaft von Banken ist. Deshalb müssen die Risiken, die Schweizer Banken eingehen können, eingeschränkt werden. In der heutigen Konstruktion trägt eine Schweizerische Grossbank auch die vollen Risiken ihrer Auslandtätigkeiten. Sollte der Staat einmal eine Bank retten, weil es im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft nötig ist, müsste der Steuerzahler auch für Bankverluste z. B. in den USA gerade stehen. Das ist absurd. Wir hoffen nicht, dass es einmal dazu kommen wird. Dabei stellt sich erst noch die ernsthafte Frage, ob der Staat Schweiz im Ernstfall überhaupt stark genug wäre, einen Zusammenbruch einer Grossbank finanziell zu verhindern.

Diese Erkenntnis muss sich in der Gesetzgebung endlich niederschlagen. In den vergangenen Jahren wurde stets argumentiert, solche Unternehmen könnten gar nicht zu Grunde gehen. Die Gesetzgebung hat dafür zu sorgen, dass Grossbanken verpflichtet werden, sich so zu strukturieren, dass die Risiken der Banken auf verschiedene selbständige, voneinander unabhängige Tochtergesellschaften aufgegliedert werden. Dies verlangt eine von der SVP eingereichte Motion. Vorstellbar ist eine Bankenholding mit verschiedenen operativ selbständigen Töchtern in verschiedenen Ländern. Dabei müsste die Höhe der Kreditvergabe der schweizerischen Töchter an ausländische Schwestergesellschaften im Verhältnis zur Inlandtätigkeit gesetzlich beschränkt werden.

Hätte die Schweiz solche Regelungen schon früher gehabt, würde zum Beispiel heute vielleicht im schlimmsten Fall die amerikanische UBS-Gesellschaft in Konkurs gehen. Im schlimmsten Fall würde sie wahrscheinlich auch die Holding in Mitleidenschaft ziehen, aber die schweizerische Tochtergesellschaft, von der die schweizerische Volkswirtschaft in hohem Masse abhängig ist, würde durch dieses Debakel im Ausland nicht so stark betroffen und könnte jedenfalls gerettet werden. Dieses Anliegen ist so dringend und wichtig, dass, falls Bundesrat und Parlament nicht handeln, eine Volksinitiative ins Auge zu fassen ist.

Christoph Blocher

(Fortsetzung in der nächsten «Schweizerzeit»)

(www.blocher.ch)