Nr. 32, 20. Dezember 2002


Unentschuldbare Mängel des Bergier-Berichts

Zeitzeugen ausgeschlossen


Von Nationalrat Luzi Stamm, Baden

Der erste kapitale Mangel des Bergier-Berichts besteht darin, dass die
Anhörung von Zeitzeugen ausgeschlossen wurde; Zeugen, die den Zweiten
Weltkrieg miterlebt haben, wollte die Bergier-Kommission für ihren Bericht
nicht berücksichtigen.

Man stelle sich vor: Da setzte sich Bern 1996 zum Ziel, abklären zu lassen,
was sich während des Zweiten Weltkriegs abspielte. Und man bringt es fertig,
eine hochkarätige Kommission fünf Jahre lang arbeiten zu lassen, welche
diejenigen Leute, welche die Geschehnisse aus erster Hand hätten schildern
können, systematisch übergeht und ausschliesst!

Bestimmen statt erfahren
Das allein zeigt die Voreingenommenheit, mit welcher der Bergier-Bericht
verfasst wurde. Das allein zeigt, wie richtig die Aussage von alt
Staatssekretär Paul Jolles ist, der bezüglich der Arbeit der
Bergier-Kommission zutreffend festhielt: Sie «wollten nicht erfahren,
sondern bestimmen, wie es gewesen ist».
Ein Vorwurf muss vorerst an den Bundesrat gerichtet werden, der die
Kommission zusammensetzte. Er überging Experten, die noch eigene Erfahrungen
aus der Kriegszeit hätten einbringen können. Massgebend für die Wahl waren
andere Kriterien. Der Historiker, alt Nationalrat und ehemalige Zürcher
Stadtpräsident Sigmund Widmer wies darauf hin, dass es einmalig sein dürfte,
dass eine Landesregierung eine Kommission ins Leben ruft und bezahlt, bei
der wegen der personellen Zusammensetzung «von Anfang an feststand», dass
ein «einseitiger, die Schweiz belastender Bericht» resultiert, in dem
«konsequent jene Fälle genannt werden, die unser Land belasten, und jene
Argumente verschwiegen werden, welche unser Land entlasten (...). Um dieser
Absicht die volle Wucht zu verleihen, beschlossen Bundesrats- und
Parlamentsmehrheit 22 Mio. Franken, ein sagenhaftes Ausmass, wenn man dies
mit den Summen vergleicht, die in unserem Land in ähnlichen Fällen gewährt
wurden».
Vorwürfe muss sich aber vor allem die Bergier-Kommission selbst machen
lassen. Aufgrund ihrer Weigerung, Zeitzeugen miteinzubeziehen, formierte
sich der «Arbeitskreis Gelebte Geschichte», eine Organisation aus Hunderten
von Persönlichkeiten, welche die Kriegszeit noch aktiv miterlebt hatten.
Unter ihnen befinden sich ehemalige Spitzenbeamte des Bundes, Offiziere,
Wissenschafter und Exponenten der damaligen Wirtschaft, die erfolglos
versuchten, der Bergier-Kommission ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Unverzeihliche Lücken
Die beiden bekanntesten Beispiele von übergangenen Persönlichkeiten dürften
alt Bundesrat Hans Schaffner und der erwähnte alt Staatssekretär Paul Jolles
sein. Der spätere Bundesrat Hans Schaffner war während des Krieges Leiter
der Zentralstelle für Kriegswirtschaft, 1946 verfasste er eine Dokumentation
zur Aussenhandelspolitik. Paul Jolles war 1946 als damals 27jähriger junger
Beamter beim Abschluss des «Washingtoner-Abkommens» dabei, durch welches
international die Fragen um das von Nazideutschland in die Schweiz
geflossene Gold bereinigt wurden.
Auch unterliess es die Bergier-Kommission (mit Ausnahme einiger
«Alibi-Fälle») gezielt, Zeitzeugen aus der Bevölkerung zu befragen. Ein
charakteristisches Beispiel stellt der Fall einer «Kronzeugin» der Schweizer
Flüchtlingspolitik dar, der heute 95-jährigen Hedwig Stamm. Sie schrieb am
22. Februar 1999 der Bergier-Kommission, die in der NZZ publizierte
Auffassung sei nicht richtig, wonach es heute «keine Spontan-Erinnerungen an
den Zweiten Weltkrieg mehr» gebe. Sie sei 1942 bis 1948 bei der
«Zentralleitung für Heime und Lager» angestellt gewesen und habe miterlebt,
wie mehr als fünfzig Hotels in der ganzen Schweiz als Heime für
Flüchtlingsfamilien hergerichtet wurden. Dabei habe sie Kontakt mit
Hunderten von Flüchtlingen gehabt und deren Erlebnisse zusammen mit der
ebenfalls noch lebenden Olga Tschamper aufgeschrieben. Sie stelle sich der
Bergier-Kommission gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Nach mehrmaligem
Nachfragen traf acht Wochen nach ergangenem Angebot die Antwort ein, es
bestehe seitens der Bergier-Kommission kein Interesse an einem Gespräch.

Warum die Gesprächsverweigerung?
Der Satz ist bekannt: «Der Zeitzeuge ist der Feind jedes unseriösen
Historikers.» Es ist schlimm genug, dass die Kritiker der Schweiz mit ihren
Attacken zuwarteten, bis viele der massgebenden Zeitzeugen nicht mehr am
Leben waren. Aber noch weit schlimmer ist, dass gezielt diejenigen von der
historischen Untersuchung ausgeschlossen wurden, welche aus erster Hand
hätten berichten können. Das kann nur so verstanden werden, dass es das Ziel
der Bergier-Kommission war, nur solche Dokumente zusammenzusuchen, die es
ermöglichten, die Geschichte gemäss den eigenen politischen Absichten zum
Nachteil der Schweiz «umzuschreiben». Aussagen direkt Beteiligter, welche
diese Absichten durchkreuzt hätten, konnte man dazu offensichtlich nicht
gebrauchen.

Unakzeptable Ausweitung des Auftrags
Ein zweiter Mangel des Bergier-Berichts besteht darin, dass der Auftrag
eigenmächtig so ausgeweitet wurde, dass die Schweiz möglichst negativ
dargestellt werden konnte.
Die Bergier-Kommission wurde bekanntlich ins Leben gerufen, weil 1996 die
Kritik erhoben worden war, die Schweiz respektive Schweizer Banken hätten
sich ungerechtfertigt an Vermögen von Nazi-Opfern bereichert. Schon bald
zeigte sich, wie unbegründet, ja geradezu grotesk diese Vorwürfe waren.
Statt klipp und klar festzuhalten, wie ungerechtfertigt die Attacken an die
Adresse der Schweiz gewesen waren, wurden die von der Bergier-Kommission
behandelten Themen auf solche Art ausgeweitet, dass sich zwingend der
Schluss aufdrängt, dass offensichtlich von Anfang an beabsichtigt war, einen
einseitigen Bericht zu Lasten der Schweiz zu verfassen.
Gemäss dem Beschluss der Bundesversammlung (13.12.96) und dem darauf
basierenden Bundesratsbeschluss (19.12.96) hatte die Bergier-Kommission
Umfang und Schicksal von Vermögenswerten zu untersuchen, die von
Nazi-Deutschland in die Schweiz gelangt waren. Die Kommission gab auch noch
anlässlich der Präsentation ihres Schlussberichts im März 2002 unumwunden
zu, dass «Vermögenswerte» der Inhalt des ursprünglichen Auftrags waren. Wer
den Bergier-Bericht liest, erkennt jedoch sofort, dass ein Grossteil der
getroffenen Abklärungen nichts mit Vermögenswerten zu tun hatten. Studien
wie «Eisenbahntransporte durch die Schweiz» (Band 4), «Arisierungen in
Österreich und ihre Bezüge zur Schweiz» (Band 20), die «Schweizerische
Zigeunerpolitik» (Band 23) oder «Lösegelderpressungen in den Niederlanden»
(Band 24) haben weder im Parlaments- noch im Bundesratsbeschluss eine
Grundlage.
Insbesondere hatte die Bergier-Kommission 1996 keinen Auftrag erhalten, die
(längst aufgearbeitete und breit diskutierte) Flüchtlingsproblematik zu
untersuchen, welche ihr dazu diente, die Schweiz massiv zu verunglimpfen.
Zwar ist richtig, dass im Bundesratsbeschluss (im Gegensatz zum sechs Tage
zuvor erlassenen Parlamentsbeschluss) das Wort «Flüchtlingspolitik» erwähnt
wurde, aber auch dort nur «im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und
finanziellen Beziehungen» (auch die Flüchtlingspolitik hatte eine
vermögensrechtliche Seite; Flüchtlinge mussten Vermögenswerte in der Schweiz
abgeben; der bekannteste Fall betrifft die Tochter Mussolinis).

Ausflüchte
Wenn die Bergier-Kommission heute geltend macht, es sei nicht wahr, dass sie
ihren Auftrag eigenmächtig ausgeweitet habe, vielmehr habe sie nur den
Auftrag des Bundesrats umgesetzt, dann bringt sie damit den Bundesrat in
eine unangenehme Lage. Es gibt nämlich nur zwei Varianten, welche erklären
könnten, weshalb die schriftlich formulierten Aufträge vom Dezember 1996 und
die abgelieferte Arbeit auseinanderklaffen. Beide Varianten werfen kein
gutes Licht auf unsere Landesregierung:

­ Entweder hat der Bundesrat (resp. einzelne Bundesräte) die Arbeit der
Kommission nur deshalb in höchsten Tönen gelobt, weil er ein schlechtes
Gewissen hatte, dass er nicht korrigierend eingriff, als die Kommission
eigenmächtig vom Auftrag abwich und Themen anpackte, bei denen es
offensichtlich darum ging, negative Aspekte zu Lasten der Schweiz
aufzulisten. Der Bundesrat mag ein schlechtes Gewissen gehabt haben, weil er
es war, der die Kommission personell zusammengesetzt hatte. Und er mag
Hemmungen gehabt haben, die Arbeit der Kommission als unakzeptabel zu
qualifizieren, nachdem dafür mehr als zwanzig Millionen Franken an
Steuergeldern ausgegeben worden waren.

­ Oder die Behauptung trifft zu, der Bundesrat habe den Auftrag so
ausgeweitet, dass all die im Bergier-Bericht behandelten Themen abgedeckt
sind. Dann aber muss dieser Auftrag mündlich erteilt worden sein, denn die
angesprochenen Themen wie «Schweizer Zigeunerpolitik» oder
«Lösegelderpressungen in den Niederlanden» sind mit Sicherheit nicht durch
den Bundesratsbeschluss vom 19.12.1996 abgedeckt. In diesem Fall müsste sich
der Bundesrat
(resp. einige seiner Mitglieder) die kritische Frage stellen lassen, wie er
dazu gekommen ist, der Kommission zusätzliche Aufträge zu geben, bei denen
es von Anfang an absehbar war, dass sie den massgebenden
Kommissionsmitgliedern dazu dienten, die Schweiz negativ darzustellen.

Luzi Stamm, Nationalrat