Nr. 31, 14. Dezember 2007

Der Uno-Sicherheitsrat und das Vetorecht
Die Schweiz ist kein Weltpolizist
Von Dr. Bernhard Gelzer, Basel

Das ausgeglichene Verhältnis von Bürgerrechten und Bürgerpflichten prägt die genossenschaftliche Demokratie der Schweiz. Wer die Mündigkeit des Bürgers anzweifelt, stellt letztlich die Demokratie an sich in Frage.

Im Verlaufe der Jahrhunderte haben sich die um die Weltherrschaft ringenden Kräfte immer wieder verändert und herrschende Regime sind abgelöst worden und durch neue ersetzt. Die Mächte, die vorübergehend die Weltherrschaft errungen haben, sahen sich jeweils veranlasst mit ihrem Machtpotential ihre Herrschaft abzusichern. Die entsprechenden Grossmächte wählen dann in ihrer Sprachregelung nicht die Wahrung ihrer Interessen als Ausgangspunkt ihres aussenpolitischen Handelns, sondern ihre Aufgabe als Weltpolizei gegenüber anderen gefährlichen Staaten und Einrichtungen, die den Weltfrieden gefährden.

Zu Gunsten dieser Haltung machen sie geltend, dass der technologische Fortschritt auch relativ kleinen Staaten und Gruppierungen ermöglichen würde, mit neuen technischen Waffen, mit chemisch bakteriellen Waffen, mit elektronisch gesteuerten und atomaren Waffen die übrigen Staaten bedrohen zu können oder im Ernstfall auch vernichten zu können. Bei dieser Ausgangslage seien die Grossmächte der Welt aufgerufen, eine funktionierende und jederzeit einsatzbereite Weltpolizei zu organisieren zur Sicherung des Überlebens der Menschheit im Kampf gegen friedensbrechende Organisationen, die zur Erreichung ihrer Ziele nicht bereit seien auf weltzerstörende technologische Einsätze zu verzichten.

Skrupellose Friedensstörer

Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheit ist die Organisation der Vereinten Nationen als Weltfriedensorganisation nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen worden und organisatorisch so ausgestaltet worden, dass der Einsatz der Weltpolizei gegen skrupellose Friedensstörer in die Hände des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gelegt worden ist.

Damit die damaligen Grossstaaten überhaupt zur Mitarbeit und Gründung der Uno gewonnen werden konnten, musste diesen Grossmächten im Sicherheitsrat ein Vetorecht zugebilligt werden, durch welches sie verhindern können, dass weltpolizeiliche Massnahmen vom Sicherheitsrat verfügt werden können, die die Interessen der im Sicherheitsrat vertretenen, mit Vetorecht ausgestatteten Grossmächte verletzen.

Ungeachtet dessen bietet die Mitgliederversammlung der Vereinten Nationen den mitwirkenden Staaten die Möglichkeit, ihre Probleme und Anliegen zur Erhaltung des Weltfriedens auch in Kommissionen und Unterorganisationen der Vereinten Nationen einzubringen. Diese Aussprache-Organisationen und die Möglichkeit der kontroversen Behandlung der Weltprobleme sind von grosser Bedeutung für den Weltfrieden, sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die effektiven weltpolizeilichen Sanktionen alle beim vorerwähnten Sicherheitsrat konzentriert sind und inhaltlich beschränkt sind im Rahmen des Vetorechts der beteiligten Grossmächte.

Weltpolizeiliche Massnahmen

Unter dem imperialistischen Druck der Grossmächte geht die Entwicklung dahin, dass die sich als weltpolizeilich verstehenden Grossmächte sich jeweils vorbehalten, auch ohne Auftrag des Sicherheitsrates weltpolizeiliche Interventionen vorzunehmen, wenn dies aus ihrer Sicht zur Wahrung des Weltfriedens gegen Friedensstörer nötig ist.

Im Rahmen dieser Entwicklung beansprucht neu auch die in Entstehung begriffene europäische Weltmacht unter der Bezeichnung europäische Union für sich das Recht zu militärischen Interventionen gegen Friedensstörer, gegen die der Weltsicherheitsrat nichts unternehmen kann, weil seine Handlungen durch ein Veto einer beteiligten Grossmacht blockiert sind. Diese Haltung bestätigt die EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner Anfang September, wonach die EU sich auch vorbehalte, militärische Auslandeinsätze ohne Uno-Mandat vorzunehmen, soweit eben das Handeln des Sicherheitsrates durch ein Veto einer Grossmacht blockiert sei. Mit dieser neuen Haltung bringt die EU ihre Mitgliederstaaten in Zugzwang und zur Teilnahme der bereits organisierten "battle groups", die heute schon einsatzbereit sind und vorbereitet zu Einsätzen innerhalb eines Radius von sechstausend Kilometern ausserhalb der EU zu kämpfen.

Das Engagement der Schweiz

Soll die Schweiz Mitglied der EU werden und damit verpflichtet werden, schweizerisches Militär für den Einsatz der "battle groups" zur Friedenssicherung zur Verfugung zu stellen?

Soll die Schweiz Militär zur Verfügung stellen für Polizeiaktionen des Weltsicherheitsrats oder liegt der Beitrag der Schweiz zur Sicherung des Weltfriedens auf einer anderen Aktionsebene?

Hintergrund der weltpolitischen Krisen bildet das wirtschaftliche Gefälle zwischen den reichen, technologisch überlegenen Industrienationen und den unterentwickelten Wirtschaftsordnungen und Volkswirtschaften der, im Verhältnis zu den Industrienationen, wirtschaftlich unterentwickelten Völker. Die emotional unzufriedene Bevölkerung jener Länder sieht sich im Kampf um sauberes Wasser, im Kampf gegen Hunger und Armut und gegen Naturkatastrophen und Krankheiten. Gegenstand ihrer politischen Anstrengungen bildet der Kampf um bessere Lebensmöglichkeiten, wobei kriegerische Massnahmen durchaus in Betracht gezogen werden als Mittel zur Verbesserung der Verhältnisse.

Schweizer Friedenshilfe

Aufgabe und Herausforderung an die aktive schweizerische Friedenspolitik geht dahin, als hoch entwickelter Industriestaat mit einem grossen Potential gut ausgebildeter Diplomaten Krisenpräventionsarbeit zu leisten und diplomatische Vermittlungen in internationalen Konflikten vorzubereiten und mit ihren Diplomaten zu unterstützen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Unterstützung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, dessen Organisation weltweite Einflussmöglichkeiten in allen Konfliktfeldern auf der Erde hat, dank des Umstandes, dass die leitenden Organe jener Organisation Schweizer sein müssen und von der Schweiz ernannt werden und ihre organisatorische Basis im Gebiet der neutralen Schweiz haben. Soweit führende Politiker in der Schweiz die Rolle des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes herabzuspielen versuchen, schaden sie der sehr wichtigen Friedenshilfe jener Organisation.

Dispensierung der Schweiz von Weltpolizeiaufgaben

Die spezielle Herausforderung der aktiven Neutralitätspolitik der Schweiz zur Sicherung des Weltfriedens negiert nicht die Notwendigkeit einer funktionstüchtigen Weltpolizei. Sie negiert lediglich die Eignung der Schweiz für eine Beteiligung an den militärischen Aktionen der Weltpolizei, weil solche Beteiligungen die Erfüllung des effektiven Auftrages der schweizerischen Neutralitätspolitik unnötig erschweren und behindern. Der vorbeschriebene Beitrag der Schweiz an den Weltfrieden ist bedeutend wirkungsvoller und grösser, wenn die Schweiz ihren Beitrag und ihre Mittel auf die Krisenprävention konzentriert und sich nicht gleichzeitig an militärischen Aktionen der Weltpolitik beteiligt und damit ihre wirkungsvolle Friedenspolitik wieder in Frage stellt.

Die Aufgabe der schweizerischen Aussenpolitik und der schweizerischen Diplomaten besteht darin, diesen aktiven Beitrag der Schweiz an den Weltfrieden zu erläutern und immer wieder in Erinnerung zu rufen, speziell dann, wenn die mit der Weltpolizei beauftragten Organisationen jenen Aufgabenbereich isoliert in den Vordergrund der Weltfriedenspolitik stellen und übersehen, dass jene Weltpolizei-Aktivitäten überhaupt nur deshalb notwendig werden, weil vorgängig die Basisarbeit für den Weltfrieden vernachlässigt worden ist.

Andererseits kann es nicht darum gehen die durchaus notwendige Arbeit der Weltpolizei auszuspielen gegen die Friedensarbeit, die die Konfliktsentstehung und Ausuferung der Konflikte zu kriegerischen Auseinandersetzungen verhindern soll. Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass es auch im Interesse einer wohlverstandenen Weltpolizeiarbeit ist, dass unabhängig von jener Tätigkeit vorbeschriebene präventive Friedensarbeit und diplomatische Vermittlungstätigkeit kompetent vorbereitet und ausgeübt wird. Das Selbstverständnis der schweizerischen Bevölkerung bezüglich der Friedensmission der Schweiz und die Ausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik auf die mit der Neutralitätspolitik vereinbare Friedensarbeit hat es bis vor kurzem ermöglicht, dass die Schweiz immer wieder effektive Beiträge an die Erhaltung des Weltfriedens erbringen konnte, und zwar gerade aufgrund ihrer bewusst neutralen Ausgangsposition, die sie der Welt zum Aufbau des Weltfriedens und zur Vermittlung in Konfliktsituationen immer wieder zur Verfügung stellen konnte.

Internationale Vermittlungstätigkeit

Die Einsicht in diese Zusammenhänge zeigt, wie sachfremd und störend der Vorschlag ist, den Beitrag der Schweiz an den Weltfrieden mit eine: anzustrebenden Mitgliedschaft der Schweiz im Sicherheitsrats der UNO zu verbinden. Die schweizerische Aussenpolitik und die Ausrichtung des Tätigkeitsgebietes unserer Diplomaten müssen auf die internationale Vermittlungstätigkeit und Aktivitäten in der Konfliktsverhinderungspolitik konzentriert werden und nicht mit der Sanktionstätigkeit des Sicherheitsrates gegen Friedensstörer verbunden werden. Die bewusste Selbstbeschränkung der Friedensaktivitäten des neutralen Kleinstaates Schweiz darf aber andererseits nicht ausgespielt werden gegen die wichtige Funktion des Weltsicherheitsrates als Weltpolizei zur Sicherung des Weltfriedens in besonders kritischen Phasen.

Bernhard Gelzer

Der Autor ist Rechtsanwalt in Basel.