Nr. 31, 13. Dezember 2002
Geiselnahme grossen
Ausmasses
Schweizer Armee nicht einsatzfähig
Im Rahmen der nationalrätlichen Fragestunde verlangte Nationalrat
Ulrich
Schlüer vom Bundesrat Auskunft, über welche entsprechend ausgebildeten
Einheiten die Schweizer Armee verfüge, damit sie eine Geiselnahme ähnlichen
Ausmasses der in einem Moskauer Musical-Theater Tatsache gewordenen
erfolgversprechend zu bewältigen in der Lage sei.
Die bundesrätliche
Antwort ist enttäuschend: Die Bewältigung von
Geiselnahmen sei allein Sache der örtlich zuständigen Polizei und
ihrer
Spezialisten. Der Bund würde lediglich im Rahmen der Bildung eines
Sonderstabs Mitverantwortung übernehmen.
Die Armee, führt der Bundesrat weiter aus, verfüge über keine
Einheiten, die
bei solchen Vorkommnissen kurzfristig subsidiär eingesetzt werden könnten.
Allenfalls sei denkbar, dass Armee-Einheiten für Objektbewachungen,
Zutrittskontrollen sowie zur Bewachung äusserer Schutzzonen eingesetzt
werden könnten.
Die Antwort erfolgte, weil die Fragestunde kurzfristig zugunsten eines
anderenTraktandums fallengelassen werden musste, auf schriftlichem Weg.
Deshalb bleibt die vorbereitete Zusatzfrage, was der Bund bei
offensichtlicher Überforderung einer örtlich zuständigen Polizei
angesichts
eines denkbaren Grossereignisses zu tun gedenke, vorläufig unbeantwortet.
Ulrich Schlüer