|
Kommentar von Chefredaktor und Nationalrat Ulrich Schlüer |
Spalte rechts |
|
| Will der Bundesrat den Abschluss der bilateralen
Verhandlungen als Auftakt zu EU-Beitrittsverhandlungen missbrauchen?
Doppelspiel Noch sind die bilateralen Verhandlungen nicht ganz unter Dach: Zum Dossier «Freier Personenverkehr» müssen schliesslich noch die nationalen Parlamente aller fünfzehn EU-Mitgliedstaaten ihren Segen geben. Dennoch setzt der Bundesrat, einmal mehr aussenpolitischer Ziellosigkeit verfallend, bereits zum nächsten Schritt Richtung Brüssel an: Schon im Jahr 2000, noch bevor die bilateralen Verträge in Kraft treten, will er offenbar über den EU-Vollbeitritt unseres Landes zu verhandeln beginnen. Was bedeutet diese aus der Hektik geborene Absichtserklärung? Wählen wir als Beispiel das Landverkehrsabkommen, gewichtiger Teil des bilateralen Verhandlungspakets. Zuerst die Fakten: Dieses Landverkehrsabkommen beschert der Schweiz besonders dem Kanton Uri und der Leventina die Lawine der Vierzigtönner auf der Strasse, spätestens ab dem Jahr 2001. Auch der Bundesrat räumt ein, dass die mit der EU bezüglich Landverkehr getroffene Vereinbarung der Schweiz schwere Opfer abverlange allerdings bloss in der Übergangszeit, in der all die Hunderttausende von Vierzigtönnern zu deutlich reduzierten Gebühren fast ausschliesslich auf der Strasse verkehren werden. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung, pflegt der Bundesrat immer beizufügen, werde es dann aber besser. Dann sei, weil die Leistungsabhängige Schwerverkehrssteuer dann vollumfänglich erhoben werden könne, mit einer gewissen Umlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene zu rechnen. Schön! Nur endet diese der EU zugestandene, für uns so nachteilige Übergangsregelung erst am 31. Dezember des Jahres 2007. Aber bereits acht Jahre früher will der Bundesrat über unsere EU-Vollmitgliedschaft zu verhandeln beginnen. Mit andern Worten: Bern verfolgt eine Politik, die darauf hinausläuft, dass das eigentliche Landverkehrsabkommen (nicht bloss dessen für uns ungünstige Übergangsregelungen) gar nie in Kraft tritt. Der Bundesrat will uns doch nicht weismachen, zwar im Jahr 2000 Beitrittsverhandlungen zu eröffnen, vor 2008 der EU aber gar nicht beitreten zu wollen. Tritt die Schweiz aber wie das der Bundesrat will der EU bei, dann haben wir die Brüsseler Landverkehrsordnung vorbehaltlos zu übernehmen, wie sie alle heutigen EU-Staaten auch haben akzeptieren müssen. Wir werden dann wohl eine Eurovignette bekommen, aber nicht eine flächendeckend erhobene, viel teurere Schwerverkehrsabgabe. Im Klartext: Das ganze, soeben an der Urne beschlossene Konzept für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive Neat ist schon heute Makulatur. Wenn der Bundesrat den Abschluss der bilateralen Verhandlungen tatsächlich als Auftakt zu EU-Beitrittsverhandlungen missbrauchen will, beginnt er ein neues Doppelspiel. Ein den Souverän skrupellos täuschendes, übles Doppelspiel. Zur persönlichen Homepage von Ulrich Schlüer |
||