Nr. 30, 21. November 2003

Blocher in den Bundesrat?
Kreis-untauglich!

Wer, alten demokratischen Grundsätzen verpflichtet, einen Wählerentscheid
ganz unmittelbar auch als Wählerauftrag erkennt, könnte ­ werden wir
neuerdings aus professoraler Warte belehrt ­ falsch liegen.

Absender solch professoraler Belehrung «Basler Zeitung», 1./2. November 2003) ist Professor Georg Kreis, seines Zeichens vom Bundesrat eingesetzter Präsident der Schweizerischen Kommission gegen Rassismus. Dass dessen Meinung zur Frage der Bundesrats-Tauglichkeit des Christoph Blocher vor
allen anderen Meinungen im Land gefragt sei, davon ist vor allem Georg Kreis felsenfest überzeugt.

Er kommt, wer hätte es schon anders erwartet, zum sehr bestimmten Schluss, Blocher sei vollumfänglich untauglich für den Bundesrat. Blocher sei, sagt Kreis sogar, nicht «schweizerisch» genug. Er müsse sich ­ wörtlich! ­ hierzulande noch «assimilieren». Denn als echten Schweizer will Kreis offenbar nur anerkennen, wer die «neue Bundesverfassung» (dem Souverän wurde sie vor gut vier Jahren freilich als «nachgeführte», nicht als «neue» Bundesverfassung präsentiert) voller Begeisterung begrüsst. Und weil Blocher, schlimmste aller denkbaren Sünden, Kreisens Anti-Rassismus-Kommission nicht als die hehrste, ehrenwerteste und lucideste aller denkbaren Institutionen anerkenne, muss er der Anerkennung Kreisens, ein wirklicher Schweizer zu sein, entbehren. So wie ein
Einbürgerungswilliger ein «Bekenntnis zur Schweiz» zu leisten habe, so möchte Kreis Blocher offensichtlich ein klipp und klares «Bekenntnis zu Kreis» abverlangen. Und das vermisst Kreis, weshalb er Bundesratstauglichkeit Blocher auch nicht attestieren kann. Die «Kreis-Verträglichkeits-Prüfung» habe der «permanente Demagogie» zeigende Blocher eben noch nicht bestanden


Ulrich Schlüer