Nr. 30, 21. November 2003
Blocher in den Bundesrat?
Kreis-untauglich!
Wer,
alten demokratischen Grundsätzen verpflichtet, einen Wählerentscheid
ganz unmittelbar auch als Wählerauftrag erkennt, könnte werden
wir
neuerdings aus professoraler Warte belehrt falsch liegen.
Absender solch professoraler
Belehrung «Basler Zeitung», 1./2. November 2003) ist Professor
Georg Kreis, seines Zeichens vom Bundesrat eingesetzter Präsident der
Schweizerischen Kommission gegen Rassismus. Dass dessen Meinung zur Frage
der Bundesrats-Tauglichkeit des Christoph Blocher vor
allen anderen Meinungen im Land gefragt sei, davon ist vor allem Georg Kreis
felsenfest überzeugt.
Er kommt, wer hätte es schon anders erwartet, zum sehr bestimmten Schluss,
Blocher sei vollumfänglich untauglich für den Bundesrat. Blocher
sei, sagt Kreis sogar, nicht «schweizerisch» genug. Er müsse
sich wörtlich! hierzulande noch «assimilieren».
Denn als echten Schweizer will Kreis offenbar nur anerkennen, wer die «neue
Bundesverfassung» (dem Souverän wurde sie vor gut vier Jahren freilich
als «nachgeführte», nicht als «neue» Bundesverfassung
präsentiert) voller Begeisterung begrüsst. Und weil Blocher, schlimmste
aller denkbaren Sünden, Kreisens Anti-Rassismus-Kommission nicht als
die hehrste, ehrenwerteste und lucideste aller denkbaren Institutionen anerkenne,
muss er der Anerkennung Kreisens, ein wirklicher Schweizer zu sein, entbehren.
So wie ein
Einbürgerungswilliger ein «Bekenntnis zur Schweiz» zu leisten
habe, so möchte Kreis Blocher offensichtlich ein klipp und klares «Bekenntnis
zu Kreis» abverlangen. Und das vermisst Kreis, weshalb er Bundesratstauglichkeit
Blocher auch nicht attestieren kann. Die «Kreis-Verträglichkeits-Prüfung»
habe der «permanente Demagogie» zeigende Blocher eben noch nicht
bestanden
Ulrich
Schlüer